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Wie ihr noch mehr Netto vom Brutto bekommt



Heute haben wir wieder ein Grande Finale und zwar von unserer Mehr Netto vom Brutto Reihe.

Wir haben noch ein paar zusätzliche Hacks im Gepäck und wollen nochmal kurz mit euch besprechen, was für Auswirkungen die Lohnoptimierung auf eure Rente hat.


Rabattfreibetrag

Wenn euer Arbeitgeber euch ermöglicht, seine Produkte günstiger zu kaufen oder das Angebot sogar kostenlos zu nutzen, gibt es dafür den sogenannten Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080€ im Jahr.

Das bedeutet alle Rabatte, die ihr bekommt, bleiben bis zu diesem Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wobei vorher auch noch ein steuerfreier Rabatt von 4% abgezogen wird.

Bedeutet: Normaler Verkaufspreis minus 4% minus eure Zuzahlung = Euer Rabatt, der für den Rabattfreibetrag gezählt wird.

Auch hier gilt natürlich wieder, dass ihr das zusätzlich zu eurem Gehalt bekommen müsst und außerdem dürfen die Produkte nicht nur für euch, also für die Arbeitnehmer, produziert worden sein, sondern müssen aus der normalen Produktpalette eures Arbeitgebers kommen.


Entgeltumwandlung in betriebliche Altersvorsorge


Es gibt auch noch einen Weg, wie man mehr Netto vom Brutto bekommen kann, bei dem ihr einen Teil eures schon bestehenden Gehalts umwandelt und zwar in eine besondere Form der staatlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge wie zum Beispiel eine Direktversicherung.

Die Abkürzung dafür ist bAV, falls ihr das schon mal gehört habt.

Die Beiträge zu dieser Versicherung zahlt ihr dann zusammen mit eurem Arbeitgeber, denn der muss hier bestimmte Zuschüsse leisten.

Ein Teil eures Bruttogehalts wird dabei umgewandelt.

Dieser umgewandelte Betrag wird dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gestellt, weshalb dann netto mehr rauskommt.

Außerdem bleibt der Zuschuss, den euer Arbeitgeber zahlt, auch steuer- und sozialversicherungsfrei, zumindest solange der im Kalenderjahr maximal 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt.

Dafür muss euer Arbeitgeber außerdem mindestens 15% eures umgewandelten Betrags zuschießen und das Ganze muss wirklich monatlich passieren und nicht einmalig.


Freibeträge eintragen lassen


Wenn ihr monatlich mehr zur Verfügung haben wollt, statt auf die Steuererstattung durch die Steuererklärung zu warten, könnt ihr euch auch einen Freibetrag in euren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, kurz ELStAM, eintragen lassen.

Das ist das elektronische Pendant zu der alten Lohnsteuerkarte.

Dafür müsst ihr aber regelmäßig mehr als 600€ Ausgaben pro Jahr haben, die ihr in eurer Steuererklärung geltend macht.

Das können klassischerweise hohe Werbungskosten für euren Job sein – hier sind aber dann regelmäßig mehr als 1.600€ pro Jahr wegen des euch eh schon zustehenden Werbungskostenpauschbetrags von 1.000€ nötig - aber auch hohe außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben oder negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, wie zum Beispiel wenn ihr nebenher noch selbständig seid und da noch Verluste macht.

Dieser Freibetrag wird dann schon monatlich bei eurer Lohnabrechnung berücksichtigt, wodurch ihr weniger Steuern zahlt.

Ihr könnt ihn mithilfe des sogenannten Antrags auf Lohnsteuerermäßigung beantragen, am besten online per ELSTER.

Wenn euer Antrag durchgeht, gilt er grundsätzlich für ein Jahr.

Seit 2016 kann man aber auch beantragen, dass er gleich für zwei Jahre gilt.


Allerdings ist das Ganze eigentlich nur eine Verschiebung, denn wenn ihr den Freibetrag nicht eintragen lasst und die Kosten dann in eurer Steuererklärung geltend macht, bekommt ihr entsprechend zu viel gezahlte Steuern zurück.

Und wichtige Info: Wenn ihr euch einen Freibetrag eintragen lasst, müsst ihr auch zwingend eine Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr abgeben und das immer bis Ende Juli des Folgejahres.


Auswirkungen auf die Rente


Jetzt noch ein kurzes Wort zur Rente: Wenn ihr Gehaltsbestandteile sozialversicherungsfrei bekommt, zahlt ihr für diese Gehaltsbestandteile also auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, was zur Folge hat, dass eure spätere Rente gegebenenfalls niedriger ausfällt.

Ob das jetzt ein Grund ist, diese Dinge nicht zu nutzen, muss jeder für sich selbst wissen, aber wir wollten es nicht unerwähnt lassen.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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