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10 Hacks wie Du WENIGER STEUERN auf Dein Gehalt zahlst!



Was ist eigentlich mehr Netto vom Brutto?


Im Fachjargon nennt sich das Lohnoptimierung durch lohnsteuer- und / oder sozialversicherungsfreie bzw. pauschal versteuerte Leistungen.

Bedeutet zu Deutsch: Ihr bekommt von eurem Arbeitgeber nicht einfach Geld, sondern bestimmte Leistungen, die der Gesetzgeber begünstigt und kommt dadurch günstiger weg, als wenn ihr die vollen Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen müsstet.

Natürlich ist dann aber klar, dass ihr euren Arbeitgeber bei all diesen Dingen mit ins Boot holen muss, denn der erstellt eure Lohnabrechnungen und muss das Ganze demnach auch umsetzen.


1. Sachbezüge

Gängig sind hier zum Beispiel Tankgutscheine oder auch Einkaufsgutscheine.

Aber grundsätzlich kann das so ziemlich alles sein, was euch euer Arbeitgeber zukommen lässt, was nicht Geld ist.

Ganz, ganz wichtig dabei ist erstens, dass ihr den Sachbezug zusätzlich zu dem Gehalt bekommt, was ihr sowieso schon erhaltet und auch, dass er nicht einfach so in Geld umwandelbar sein darf.

Beim Beispiel Gutscheine muss also ausgeschlossen sein, dass die in Geld zurückgetauscht werden können.

Das geht dann für bis zu 44€ pro Monat.

Aber es gibt ein paar gute News: Ab 2022 steigt die Sachbezugsgrenze auf 50€ pro Monat an!

Dafür gibt’s ab 2022 aber auch noch ein paar zusätzliche Voraussetzungen wie zum Beispiel, dass ein Gutschein nur noch in bestimmten Geschäften und Ladenketten oder bei verschiedenen Akzeptanzstellen mit einer festgelegten Produktpalette genutzt werden kann, „offene“ Karten sind dann also kein Sachbezug mehr, sondern steuerpflichtiger Lohn.

Außerdem dürfen ab 2022 keine nachträglichen Kostenerstattungen wie das nachträgliche Erstatten einer Tankquittung mehr als Sachbezug behandelt werden.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Sachbezug dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, heißt ihr bekommt netto tatsächlich die vollen 44 bzw. 50€.


Zu besonderen persönlichen Anlässen wie eurer Hochzeit, eurem Geburtstag oder der Geburt eures Kindes könnt ihr außerdem nochmal einen zusätzlichen Sachbezug von bis zu 60€ erhalten.

Werden die Grenzen überschritten, ist aber der komplette Betrag wieder steuer- und sozialversicherungspflichtig, weil es sich um sogenannte Freigrenzen handelt.


2. Fahrtkostenerstattung


Seid ihr auswärtig unterwegs, zum Beispiel beim Kunden oder weil ihr etwas in einer anderen Filiale erledigen müsst, kann euer Arbeitgeber euch diese Kosten zusätzlich zu eurem Gehalt mit 0,30€ pro gefahrenem Kilometer, also für Hin- und Rückfahrt, steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.

Dabei gilt aber immer die kürzeste Strecke, es sei denn eine längere Strecke ist nachweisbar offensichtlich verkehrsgünstiger.

Durch die steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers, könnt ihr die Fahrtkosten dann aber nicht mehr als Werbungskosten geltend machen.


3. Mahlzeiten


Was viele von euch auch kennen werden, ist die gute alte Kantine.

Hier kommt eine weitere Vergünstigung ins Spiel: Bekommt ihr von eurem Arbeitgeber an eurer Arbeitsstelle kostenlos oder zu einem günstigeren Preis Essen gestellt, kann er das pauschal für euch versteuern, heißt für euch gibt es keine steuerlichen Abzüge mehr.

Das geht auch, wenn euer Arbeitgeber Jemanden beauftragt, euch kostenlose oder günstigere Mahlzeiten zu geben.

Wichtig ist aber immer, dass das arbeitstäglich passiert.

Für Geschäftsreisen ist das also nichts.

Natürlich muss auch das wieder zusätzlich zu eurem schon bestehenden Gehalt passieren und darf kein vereinbarter Lohnbestandteil sein.


4. Diensthandy


Wenn ihr für euren Job ein Diensthandy braucht, kann euch euer Arbeitgeber erlauben das auch privat zu benutzen, das ist dann auch komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.

Ihr könnt euch also ein privates Handy und auch einen privaten Handyvertrag theoretisch komplett sparen.


5. Kinderbetreuungskosten


Habt ihr Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, wisst ihr wie teuer es sein kann, sie tagsüber in einer Betreuungseinrichtung wie Kindergärten oder Kitas unterzubringen.

Hier kann euch euer Arbeitgeber aber unter die Arme greifen, entweder indem er euch zusätzlich zu eurem schon bestehenden Gehalt einen Betriebskindergarten stellt oder euch Zuschüsse zu den Kosten für eine externe Einrichtung zahlt.

Beides ist komplett lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Das funktioniert sogar dann, wenn nicht ihr selbst, sondern der andere Elternteil die Kinderbetreuungskosten bezahlt.

Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass ihr eurem Arbeitgeber die Zahlungen an den Kindergarten oder die Kita nachweist.

Den Originalbeleg, mit dem ihr das nachweist, muss euer Arbeitgeber dann bei euren anderen Lohnunterlagen mit aufbewahren.


Keine Sorge, die anderen 5 Hacks haben wir nicht vergessen, aber die gibt's nächste Woche ;)




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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