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10 Hacks wie Du WENIGER STEUERN auf Dein Gehalt zahlst! - Part 2



Wie versprochen, geht es heute weiter mit den restlichen 5 Lohn Hacks für euch!


1. Fortbildungen


Wenn ihr schon länger vorhabt, eine bestimmte Fortbildung zu machen, die aber recht kostenintensiv ist, kann auch das eine gute Möglichkeit sein, die Gehaltsabrechnung zu optimieren.

Denn bevor ihr die Fortbildung aus eigener Tasche zahlt, kann die Kosten auch euer Chef übernehmen und das komplett lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, solange er sie euch on top auf euer schon bestehendes Gehalt zahlt und ihr nachweisen könnt, dass die Fortbildung euch in eurem Job weiterbringt.

Das können aber auch relativ allgemeine Fortbildungen wie Sprach- oder Computerkurse sein, wenn sie euch weiterbringen.


2. Verhinderung und Verminderung von Krankheitskosten


Leistungen, die euch euer Arbeitgeber zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitskosten bzw. zur Gesundheitsförderung zusätzlich zu eurem schon bestehenden Gehalt zukommen lässt, können dann steuer- und sozialversicherungsfrei sein, wenn sie zu den im V. Sozialgesetzbuch aufgeführten Maßnahmen zählen. Spoiler: Fitnessstudio- oder Sportvereinsbeiträge genau wie einfache Massagen fallen nicht hier drunter, deswegen machen diese Dinge gegebenenfalls bei den letzte Woche schon vorgestellten Sachbezügen Sinn.

Maximal 600€ pro Kalenderjahr sind dabei steuer- und sozialversicherungsfrei, aber hier ist es keine Freigrenze, das heißt euer Arbeitgeber darf euch auch gerne mehr unterstützen, dann gibt‘s erst ab dem 601. Euro Steuern und SV-Beiträge.


3. Erholungsbeihilfe


Euer Arbeitgeber kann euch tatsächlich auch ein Mal pro Jahr zusätzlich zu eurem schon bestehenden Gehalt pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei eine Finanzspritze für euren Urlaub beisteuern!

Die sogenannte Erholungsbeihilfe kann maximal 3 Monate vor oder nach Antritt einer Urlaubsreise gezahlt werden und darf für euch selbst maximal 156€ pro Jahr betragen.

Er kann das Ganze aber auch noch um 104€ für euren Ehepartner und 52€ pro Kind aufstocken.

Das Geld darf dann nur für Erholungszwecke ausgegeben werden und da müsst ihr dem Arbeitgeber dann auch Quittungen drüber einreichen, die er mit euren übrigen Lohnunterlagen aufheben muss.


4. Jobticket


Seit 2019 kann euch eurer Arbeitgeber ein Ticket für die Wege zwischen eurer Wohnung und eurer ersten Tätigkeitsstätte auch komplett steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen, wenn das zusätzlich zu dem euch sowieso schon zustehenden Gehalt passiert.

Das Ticket dürft ihr im Personennahverkehr dann auch privat nutzen, ohne dass ihr das versteuern müsstet.

Beim Fernverkehr sind die Regelungen ein bisschen komplexer und müssen sich im Einzelfall angeguckt werden.

Nutzt ihr diese Steuerfreiheit, wird euch das aber auf eure Entfernungspauschale in der Steuererklärung angerechnet.

Wollt ihr das nicht, geht das nur, wenn euer Arbeitgeber das Ticket mit 25% pauschal versteuert.


5. Zuschläge zu Wochenend- und Nachtarbeit


Grade, wenn ihr im Schichtdienst arbeitet, wird es wahrscheinlich häufiger mal vorkommen, dass ihr nachts oder am Wochenende arbeitet.

In dem Fall kann euch euer Arbeitgeber dafür aber lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge zahlen, wenn sie auf euer schon bestehendes Gehalt drauf kommen.


Für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen können steuerfreie Zuschläge bis maximal 125% des Grundlohns gezahlt werden, an Sonntagen sind es maximal 50%, wobei sich Sonntags- und Feiertagszuschlag nicht kombinieren lassen, sondern immer nur das höhere zählt.

Der Grundlohn darf dabei aber maximal 50€ pro Stunde betragen.

Sozialversicherungsfrei sind die Zuschläge nur dann, wenn der Grundlohn maximal 25€ pro Stunde beträgt.

Am 1. Mai, an Heiligabend ab 14 Uhr und am 25. und 26. Dezember können übrigens sogar 150% Zuschlag steuerfrei gezahlt werden, an Silvester ab 14 Uhr 125%.

Was sich aber kombinieren lässt, sind Feiertags- und Nachtzuschlag.

Als Nachtarbeit gilt Arbeit, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr geleistet wird.

Und für die kann ein Zuschlag von bis zu 25% steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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