Wir haben ja letztens schon Videos dazu gemacht, wie ihr euer Gehalt in Bezug auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge durchoptimieren könnt.
Aber wir haben noch ein paar mehr Hacks im Angebot.
Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen
Wer schon ein Elektro-Auto oder einen Plug-In Hybriden fährt, kennt bestimmt schon die ein oder andere steuerliche Vergünstigung.
Aber auch der Arbeitgeber kann hier noch ein bisschen was tun.
Hat der nämlich eigene Ladestationen, kann er euch die zum Laden nutzen lassen und darauf müsst ihr dann weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen, solange ihr diesen Vorteil zusätzlich zu eurem schon bestehenden Gehalt nutzen dürft.
Aber auch das Laden zuhause kann er euch begünstigt ermöglichen.
Installiert ihr eine eurem Arbeitgeber gehörende Wallbox bei euch zuhause – das nennt sich dann Überlassung – ist das für euch auch lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Wollt ihr selbst eine Wallbox anschaffen und dafür Zuschüsse von eurem Arbeitgeber bekommen, geht das auch, aber nicht steuerfrei, sondern mit der sogenannten Pauschalversteuerung von 25%, die wir schon in den vorigen Videos erklärt haben.
Sozialversicherungsfrei bleibt dabei auch das.
Auch noch gut zu wissen: Stellt euch euer Arbeitgeber ein elektrisches Firmenfahrzeug, was ihr auch privat nutzen dürft und ladet das zuhause mit eurem privaten Strom auf, kann euch euer Arbeitgeber hierfür steuer- und sozialversicherungsfreie Pauschalen zahlen.
Habt ihr auch beim Arbeitgeber eine Lademöglichkeit oder ihr bekommt eine Stromtankkarte, gehen da 30€ pro Monat für Elektrofahrzeuge und 15€ pro Monat für Plug-In-Hybride.
Habt ihr keine zusätzliche Lademöglichkeit, sind es 70€ pro Monat bei E-Autos und 35€ bei Plug-In-Hybriden.
All diese Regelungen gelten aktuell erstmal bis 2030, falls sie nicht verlängert werden.
Verpflegungsmehraufwand
Wenn ihr auswärts - also nicht zuhause oder an eurer normalen Tätigkeitsstätte - tätig seid, könnt ihr sogenannte Verpflegungsmehraufwandspauschalen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei kassieren, wenn sie auf euer schon bestehendes Gehalt oben drauf gepackt werden.
Seid ihr nur einen einzelnen Tag mehr als 8 Stunden außerhalb unterwegs, liegt die Pauschale bei 14€.
Seid ihr mehrere Tage am Stück, also mit Übernachtung, unterwegs, sind es für den An- und Abreisetag pauschal 14€, egal wie viele Stunden ihr an den jeweiligen Tagen unterwegs wart.
Für die Tage zwischen dem An- und Abreisetag, an denen ihr also 24 Stunden weg seid, gehen satte 28€.
Die Verpflegungsmehraufwandspauschalen könnt ihr dann nicht mehr steuerlich geltend machen, wenn ihr sie von eurem Arbeitgeber schon steuerfrei bekommen habt.
Aber auch gut zu wissen: Euer Arbeitgeber kann auch nochmal die gleichen Beträge oben drauf packen und das dann für euch pauschal versteuern, also auch wieder die Steuer pauschal mit 25% für euch übernehmen.
Für einen Tag auswärts mit über 8 Stunden Abwesenheit, könnt ihr also zum Beispiel 14€ komplett steuer- und sozialversicherungsfrei bekommen und nochmal zusätzlich bis zu 14€, dann pauschal versteuert.
Im Ausland gibt es nochmal andere Sätze für die Pauschalen.
Übereignung
Wir haben ja vorhin schon von der Überlassung betrieblicher Gegenstände wie der Wallbox oder dem Firmenwagen gesprochen.
Es gibt aber noch eine zweite Sache – die Übereignung.
Hier "leiht" ihr euch nicht einen betrieblichen Gegenstand aus, sondern der Gegenstand wird euch übereignet, gehört dann also tatsächlich euch.
Das geht bei Datenverarbeitungsgeräten, zum Beispiel Handy, Laptop oder PC und auch einem Fahrrad mit der pauschalen Versteuerung, wenn ihr sie günstiger oder kostenlos zusätzlich zu eurem bestehenden Gehalt bekommt.
Außerdem ist das dann auch sozialversicherungsfrei.
Telefonkostenerstattung
Durch Corona ist das Arbeiten im Home Office immer gängiger geworden und auch im Home Office muss man telefonieren.
Wenn ihr euren privaten Telefonanschluss oder auch euren privaten Handytarif für euren Job mit nutzt, kann euch euer Arbeitgeber diese Nutzung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten, wenn er das zusätzlich zu dem Gehalt tut, das euch sowieso schon zusteht.
Entweder muss man hier über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten per Einzelnachweis die Kosten nach beruflichen und privaten Kosten auseinander rechnen, um so den Anteil der beruflichen Nutzung zu ermitteln.
In der Praxis läuft es aber meistens darauf hinaus, dass man den Anteil der beruflichen Nutzung schätzt.
Hier sind dann aber maximal 20% der gesamten Kosten und maximal 20€ pro Monat zulässig.
Internetzuschuss
Und auch zu euren Kosten fürs Internet kann der Arbeitgeber bis zu 50€ pro Monat beisteuern, wenn ihr ihm einen Nachweis über die Kosten für euren Anschluss gebt.
Das funktioniert dann wieder mit der Pauschalversteuerung und ist außerdem sozialversicherungsfrei, solange es auf euer schon bestehendes Gehalt drauf kommt.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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