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Wie funktioniert die Einkommensteuer?



Wir haben ja schon eine ganze Playlist rund um das Thema Einkommensteuererklärung für euch.

Häufig stellt ihr uns aber Fragen, die sich ergeben, wenn man noch nicht weiß, wie sich die einzelnen Teile, die wir euch schon erklärt haben, eigentlich zu einem großen Ganzen zusammensetzen.

Außerdem benutzen wir manchmal Begriffe, die ziemlich ähnlich klingen oder ihr lest sie irgendwo im Internet – wie zum Beispiel Einnahmen und Einkünfte und Einkommen.

Und dann wisst ihr gar nicht so genau, was da eigentlich der Unterschied ist, was man wofür braucht und was jetzt eigentlich in diesem oder jenem drinsteckt.

Deshalb wollen wir heute einmal mit euch dieses Berechnungsschema hier durchgehen:



Das ist das grundsätzliche Schema zur Berechnung der Einkommensteuer.

Wir gucken uns alle einzelnen Schritte und Zwischenschritte an und geben euch dann auch die passenden Videos und Playlists dazu, in denen wir schon genauer auf die einzelnen Unterthemen eingegangen sind.


Was sind Einkünfte?


Also, fangen wir mal ganz oben an mit den Einkünften.

Einkünfte bedeutet immer das, was von den Einnahmen nach Abzug der Ausgaben übrigbleibt.

Das nennt man dann auch Gewinn oder Überschuss - oder auch Verlust, wenn es nicht so gut gelaufen ist.

Wir haben im deutschen Einkommensteuerrecht sieben Einkunftsarten, die in §13 bis 22 EStG geregelt sind.

Die ersten drei davon sind sogenannte Gewinneinkunftsarten: Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit.

Die letzten vier sind sogenannte Überschusseinkunftsarten: Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte.

Wie berechnet man die Einkünfte?


Bei den Gewinneinkunftsarten hat man immer einen Betrieb.

Und hier zieht man die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ab und da kommt dann am Ende der Gewinn oder Verlust raus.

Bei den Überschusseinkunftsarten zieht man die Werbungskosten von den Einnahmen ab und kommt dann auf den Überschuss.

Also, same same but different.

Innerhalb der Gewinneinkünfte erstellt man zur Ermittlung des Gewinns dann entweder eine Bilanz oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR - und ja, wir wissen, dass das komplett verwirrend klingt, dass hier jetzt plötzlich auch das Wort Überschuss auftaucht.

Ist aber leider wirklich so.

Bei der Bilanz funktioniert das mit der Gewinnermittlung dann aber auch nochmal komplett anders.

Bei den Überschusseinkunftsarten gibt’s keine Bilanz.

Hier wird der Überschuss einfach in der jeweiligen Anlage der Einkommensteuererklärung ausgerechnet.

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beispielsweise muss man also nur die Anlage V machen und nichts anderes mehr zusätzlich.


Freiberufler vs. Gewerbetreibende


Eine weitere Sache ist auch noch wichtig zu wissen: Das Wort “selbständig” hat im Steuerrecht eine andere Bedeutung als im “normalen Leben”.

Im normalen Leben sagt man, man ist selbständig, wenn man eben nicht angestellt ist, sondern für sich selbst arbeitet, also auch wenn man ein Gewerbe hat.

Ihr habt aber von Sarah eben schon gehört, dass es Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb gibt.

Hier wird also differenziert.

Leute, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des Steuerrechts haben, werden im Steuerrecht auch Freiberufler genannt.

Auch dieser Begriff wird im echten Leben anders verwendet, also hier ein bisschen aufpassen.

Wann genau man Freiberufler ist und wann Gewerbetreibender und was das überhaupt für Auswirkungen hat, haben wir euch in diesem Video hier schon genauer erklärt, also schaut euch das dazu gerne nochmal an.

Generell ist unsere Playlist “Gründerwissen” keine schlechte Idee für euch, wenn ihr Gewinneinkünfte habt.

Da haben wir schon ganz, ganz viel dazu erklärt, was ihr steuerlich alles geltend machen könnt und worauf ihr achten müsst.

Einkünfte aus dem Angestelltenjob


Wenn wir jetzt zu den Überschusseinkünften gehen, sehen wir als erstes die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Das sind die, die ihr aus eurem Angestelltenverhältnis bezieht.

Das heißt euer Bruttogehalt minus die Werbungskosten, die ihr geltend machen könnt.

Dazu, was hier alles geht und worauf ihr achten müsst, haben wir euch in unseren Playlists “Mehr Netto vom Brutto” und “Einkommensteuererklärung” schon ganz viel erklärt.


Einkünfte aus Kapitalvermögen


Dann haben wir als nächstes die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Das sind die Dinge, die mit Zinsen, ETFs, Aktien und so zu tun haben.

Auch hierzu haben wir euch schon viele Videos in unserer Playlist “Investieren” gemacht.

Die sind übrigens besonders, da die Besteuerung hier anders funktioniert, als bei allen anderen Einkunftsarten, weil es einen fixen Steuersatz gibt, nämlich die Kapitalertragsteuer mit 25%.

Aber wie genau das ist, findet ihr in den Videos.


Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung


Die dritte Einkunftsart sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Das ist ziemlich selbsterklärend - die habt ihr, wenn ihr zum Beispiel eine Immobilie vermietet.

Da es auch hier viele, viele Sachen zu beachten gibt, haben wir rund ums Thema Immobilien auch eine eigene Playlist für euch gebaut, die euch alles genauer erklärt.


Einkünfte aus Renten, Krypton, Gold und Immobilienverkäufen


Zum Schluss haben wir noch die sonstigen Einkünfte.

Und ja, was soll man sagen, ziemlich nichtssagende Bezeichnung.

Das liegt daran, dass hier einfach alles drin landet, was nirgendwo sonst reinpasst, aber besteuert werden soll.

Quasi ein Auffangbecken.

Eine ganz wichtige Rolle spielen in diesem Auffangbecken aber die Renten und die privaten Veräußerungsgeschäfte.

Die privaten Veräußerungsgeschäfte sind zwar in §23 EStG geregelt, aber der bildet sozusagen nur die Basis dafür, ob überhaupt was besteuert werden muss und wenn ja wie viel.

Das, was dann da rauskommt, geht dann mit in die Einkunftsart der sonstigen Einkünfte rein.

Das kann zum Beispiel der Verkauf einer vermieteten Immobilie oder auch der Verkauf von Gold oder Kryptowährungen oder Sammlerstücken sein.

Zu den privaten Veräußerungsgeschäften findet ihr deshalb Videos in unseren Playlists “Immobilien” und “Investieren”.

Zur Rente haben wir noch nicht so viel erzählt, aber das steht schon auf unserer To-Do Liste für euch!


Wozu ist das alles gut?


Raus kommt dann am Ende, wenn man das Ergebnis aus allen einzelnen Einkunftsarten zusammenrechnet ganz simpel die Summe der Einkünfte.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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