Weniger Steuern in der Rente - Entsparphase smart steuern
- Wir lieben Steuern
- 29. Sept.
- 4 Min. Lesezeit
Auch wenn für viele von euch die Rente noch in weiter Ferne liegt, ist es trotzdem nicht schlecht, schon mal einen Plan dafür zu haben, wie ihr euer privat aufgebautes Vermögen am besten entspart, um möglichst viel davon zu haben und möglichst wenig Steuern darauf zu zahlen.
Deshalb wollen wir uns heute einmal angucken, welche Taktik für euch die beste ist.
Grundsätzlich gilt für Kapitalerträge, egal in welchem Alter, die Versteuerung mit der Kapitalertragsteuer – also 25 % zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Dabei ist es egal, ob Ausschüttungen, Dividenden oder realisierte Gewinne.
Wenn ihr aber in der Rente seid und neben der Rente sonst keine anderen Einkünfte mehr habt, ist es nicht so unwahrscheinlich, dass bei euch die sogenannte Günstigerprüfung greift.
Und ja, die Rente zählt auch zu den steuerpflichtigen Einkünften, das gucken wir uns auch gleich noch an.
Die Günstigerprüfung könnt ihr ganz einfach in eurer Einkommensteuererklärung beantragen, wenn ihr die Anlage KAP für eure Kapitalerträge mit abgebt.
Macht ihr das, prüft das Finanzamt, ob es für euch günstiger ist, wenn eure Kapitalerträge mit eurem persönlichen Einkommensteuersatz statt der Kapitalertragsteuer versteuert werden.
Und da bei vielen in der Rente der persönliche Einkommensteuersatz unter den 25 % liegen könnte, ist es auf jeden Fall sinnvoll, die Anlage KAP dann mit abzugeben und die Günstigerprüfung zu beantragen.
Aber ihr könnt auch noch etwas anders machen, um dafür zu sorgen, dass ihr möglichst viel von eurem Vermögen habt.
Damit spart ihr zwar am Ende keine Steuern, aber ihr habt länger mehr Geld, das für euch arbeiten kann, weil ihr Steuern nach hinten verschiebt.
Wenn ihr Wertpapiere, also Aktien oder ETFs, verkauft, gilt für die Steuern das sogenannte FIFO-Prinzip.
Das steht für first in first out und bedeutet, dass die zuerst gekauften Anteile auch zuerst verkauft werden.
Wenn ihr also heute eure ersten Anteile an einem ETF kauft, den ihr dann euer ganzes Leben lang bespart, werden genau die Anteile, die ihr heute gekauft habt, zuerst verkauft, wenn ihr mit dem Verkaufen anfangt.
Dagegen könnt ihr euch nicht wehren.
Wenn man annimmt, dass der Markt über die Jahre insgesamt steigt und steigt und steigt – was man ja tut, sonst würde man den ganzen Spaß ja nicht machen – bedeutet das also, dass die Anteile, die ihr heute gekauft habt über die Zeit die höchste Wertsteigerung erfahren haben, weil sich die Renditen aller Jahre aufsummieren.
Der Zinseszinseffekt befeuert das Ganze, was ja auch super ist, denn dadurch baut man Vermögen auf.
Wenn ihr verkauft, bedeutet das aber dann, dass ihr sehr hohe Wertsteigerungen als Gewinn realisiert.
Und da ja nur die Gewinne besteuert werden, bedeuten hohe Gewinne hohe Steuern.
Würdet ihr stattdessen aber Anteile verkaufen, die ihr erst seit einem Jahr habt, dann wäre da ja nur die Wertsteigerung eines Jahrs drin enthalten.
Also ein kleinerer Gewinn und damit weniger Steuern.
Deshalb ist es super, wenn ihr steuern könnt, welche Anteile ihr zuerst verkauft.
So könnt ihr die älteren Anteile nämlich später verkaufen, müsst die höheren Steuern also erst später zahlen.
Zahlen müsst ihr sie dann trotzdem, ihr zahlt in Summe also gleich viele Steuern, aber es kann in der Zwischenzeit eben noch mehr Geld für euch weiterarbeiten.
Ihr würdet euer Depot also am besten “von hinten” aufzehren.
Das geht aber nur, wenn ihr für irgendeine Art von Trennung der Anteile gesorgt habt, damit ihr quasi kleine Anteil-Pakete habt, bei denen ihr dann entscheiden könnt, welche ihr zuerst verkauft.
Wie man das macht, haben wir euch hier aber auch schon genauer erklärt.
Da ihr aber ja vermutlich nicht nur von Kapitalerträgen, sondern auch von der Rente leben werdet, klären wir doch noch kurz, wie die Rente denn versteuert wird.
Bis 2004 war die Rente nämlich noch komplett steuerfrei.
Dafür konnte man aber auch die Beiträge in die Rentenversicherung während der Erwerbszeit nicht von der Steuer absetzen.
2005 wurde das System dann umgestellt, wenn auch nicht von jetzt auf gleich.
Ziel war dabei, dass die Rente voll steuerpflichtig ist, dafür aber die Beiträge auch voll von der Steuer abgesetzt werden können.
Das ist für euch besser, weil euer Einkommensteuersatz im Erwerbsalter im Normalfall deutlich höher ist als im Rentenalter.
Wenn ihr also jetzt mit einem höheren Steuersatz die Beiträge absetzen könnt, habt ihr davon mehr als wenn die Rentenauszahlungen später mit einem niedrigen Steuersatz steuerfrei wären.
Wie gesagt wurde das aber nicht von jetzt auf gleich umgestellt, sondern nach und nach.
Wer 2005 in Rente gegangen ist, musste 50 % seiner Rente versteuern.
Mit jedem Jahr steigt der Prozentsatz bis dann diejenigen, die – Stand jetzt – 2058 in Rente gehen werden, die Rente zu 100 % versteuern müssen.
Dieser Prozentsatz gilt aber nicht für jedes Jahr, sondern wird für die Berechnung eines sogenannten Rentenfreibetrags benutzt.
Es wird geguckt, wieviel Jahresrente man in dem Jahr bekommt, das auf das Jahr folgt, in dem man in Rente geht.
Wir machen mal ein kleines Beispiel, damit es einfacher zu verstehen ist.
Gehe ich in 2038 in Rente, liegt mein Besteuerungsanteil für die Rente bei 90 %.
10 % sind also steuerfrei, aber eben nicht jedes Jahr.
Stattdessen wird geschaut, wie hoch meine Jahresrente in 2039 ist.
Sagen wir mal das sind 10.000 €.
Dann werden diese 10.000 € mal 10 % gerechnet, das ergibt 1.000 €.
Und diese 1.000 € sind mein persönlicher Rentenfreibetrag, der dann festgeschrieben wird.
Dieser fixe Betrag bleibt dann für mich von meiner Rente jedes Jahr steuerfrei.
Bekomme ich also 5 Jahre später durch Rentenerhöhungen 12.000 € Rente, muss ich 11.000 € versteuern, weil fix 1.000 € steuerfrei bleiben.
Der steuerpflichtige Teil der Rente wird dann “ganz normal” mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der mit steigendem Einkommen steigt.
Und da schließt sich der Kreis: Niedriger Steuersatz im Rentenalter = Steuer sparen mit der Günstigerprüfung vom Anfang.
Auch hier ist aber ganz wichtig: Es ist cool, wenn ihr euch damit beschäftigt, aber das ist definitiv kein Muss.
Wenn euch das alles zu kompliziert ist, könnt ihr eure Fragen in die Kommentare des YouTube Videos packen oder es einfach lassen und ohne diese Tipps investieren und entsparen.
Bevor euch das zu sehr überfordert und ihr es deswegen ganz lasst, macht es wirklich lieber ganz simpel und einfach - machen ist wichtiger als perfekt machen!
Eine gute Woche euch und bis bald!
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
Hallo,
guter Artikel. Wer herausfinden will, ob/wieviel ihm eine Guenstigerpruefung bringen koennte, findet hier einen Rechner zum Rumspielen: https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Guenstigerpruefung.html Mein "Rumspielen" dort ergab: Um die Steuerlast zu minimieren ist es sinnvoll, nicht zu hohe zVE (so 16.-22.000€ pa) und nicht zu hohe Kapitaleinkuenfte (so 19.-25.000€ pa) zu haben. Die Guenstigerpruefung ist vorteilhaft bei geringem zVE und hohen Kapitaleinkuenften.
Nimmt man noch die Sozialabgaben (GKV, PV) dazu, ist es als KVdR-Status-Rentner sinnvoll, eher keine bAV, und nicht zuu hohe RV-Zahlungen zu bekommen (auf Kapitaleinkuenfte bisher keine Sozialbeitraege faellig).
Bei Kursgewinnrealisierungen von ETFs (und Ausschuettungen aus diesen), muesste man zZ mit nur 18,4625% KESt rechnen. Dann liegt die Steuerminimierung an der Grenze, an der fuer zVE aus GRV und bAV 0 € Steuern faellig…