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WENIGER Steuern auf Aktien, ETFs und Zinsen

  • Autorenbild: Wir lieben Steuern
    Wir lieben Steuern
  • 7. Juli 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Viele von euch investieren (hoffentlich!) fürs Alter und während manche eher über Immobilien gehen, gibt es auch viele, die dafür die Börse nutzen. 

Vorteil bei der Börse ist, dass es deutlich weniger kostenintensiv ist und auch bedeutend einfacher sein kann. 

Das liegt aber nicht nur an den mittlerweile geschaffenen Strukturen und Produkten für Privatanleger, sondern auch an den Steuern. 

Denn nicht nur, dass die sogenannten Einkünfte aus Kapitalvermögen besonders – nämlich günstiger – besteuert werden können, nein, das Ganze funktioniert auch einfach deutlich simpler. 

Wir haben in Deutschland nämlich eigentlich einen progressiven Einkommensteuertarif – das bedeutet, dass man mehr Einkommensteuer zahlt, je mehr Einkommen man hat. 

Für die Kapitaleinkünfte wurde aber ein anderes Besteuerungssystem eingeführt, das Automatisierung und Vereinfachungen möglich macht. 

Klassische Einkünfte aus Kapitalvermögen hat man zum Beispiel, wenn man Zinsen fürs Tages- oder Festgeld bekommt oder Zinsen für ein Darlehen, das man Jemandem gegeben hat. 

Aber auch, wenn man Aktien oder ETFs verkauft oder Dividenden beziehungsweise Ausschüttungen bekommt. 

Bei thesaurierenden ETFs kann man auch laufend Einkünfte aus Kapitalvermögen haben über die sogenannte Vorabpauschale. 

Wenn ihr zu der ein Video haben wollt, in der wir uns das noch mal genauer angucken, dann sagt uns in den Kommentaren auf YouTube einmal Bescheid. 

Es gibt aber noch viele, viele andere Finanzinstrumente, mit denen man Einkünfte aus Kapitalvermögen generiert, zum Beispiel Termingeschäfte. 

Merken könnt ihr euch, dass im Wesentlichen all das, was mit Banken und der Börse zu tun hat, dazugehört. 

Dieses “andere Besteuerungssystem” für Kapiteleinkünfte besteht im Wesentlichen aus einem fixen Steuersatz und einem Freibetrag. 

Den fixen Steuersatz nennt man auch Abgeltungsteuer oder Kapitalertragsteuer. 

Der gilt einheitlich für alle Kapitaleinkünfte und liegt bei 25 %. 

Auf diese Steuer wird dann aber – zumindest Stand jetzt – noch der Soli mit 5,5 % drauf gerechnet. 

Also landen wir dann bei 26,375 %. 

Seid ihr in der Kirche, kommt auch noch ein bisschen was für die Kirchensteuer dazu, wieviel hängt davon ab, in welchem Bundesland ihr lebt. 

Damit es nicht zu kompliziert wird, merkt ihr euch aber einfach die 25 %, macht das Rechnen einfacher. 

Super, super wichtig zu verstehen ist, dass dieser Steuersatz nur auf die Erträge anfällt. 

Verkauft ihr zum Beispiel ETF-Anteile im Wert von 600 €, die ihr für 500 € gekauft hattet, müsstet ihr 25 € Kapitalertragsteuer zahlen. 

Denn die 25 % fallen nur auf die 100 € Gewinn an, die ihr durch den Verkauf realisiert habt, nur das ist ja der Ertrag, den ihr erwirtschaften konntet. 

Die 25 € behält die Bank beziehungsweise der Broker dann auch direkt ein und führt sie für euch ans Finanzamt ab, sodass bei euch dann schon nur noch 75 € ankommen. 

Aber Achtung: Das gilt nur, wenn ihr bei inländischen Banken oder Brokern seid, denn nur die “kümmern” sich um die deutschen Steuern. 

In dem Fall ist das mit der Steuer dann auch schon erledigt und ihr müsst grundsätzlich nichts mehr gegenüber dem Finanzamt machen. 

Der zweite Teil des besonderen Besteuerungssystems ist der Sparerpauschbetrag. 

Das ist ein fixer Betrag, der euch jährlich steuerfrei gestellt wird. 

Liegt der Sparerpauschbetrag bei 1.000 € pro Jahr, könnt ihr 1.000 € pro Jahr an Kapitalerträgen aus Zinsen, Dividenden, Verkäufen und so weiter generieren, ohne dass ihr darauf auch nur einen Cent Steuern zahlen müsst. 

Und dieser Sparerpauschbetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu. 

Steuerpflichtig ist man in Deutschland schon ab der Geburt. 

Das ist gut zu wissen für das Thema Kinderdepot. 

Dieser Freibetrag sorgt aber dann eben auch dafür, dass ihr keine anderen Kosten wie Depotgebühren mehr steuerlich geltend machen könnt. 

Das sollte aber auch nicht weiter schlimm sein, da die Kosten heutzutage so verschwindend gering sind. 

Diesen Sparerpauschbetrag kann man über die Einkommensteuererklärung geltend machen. 

Ihr könnt euch das Leben aber noch leichter machen, indem ihr ihn bei eurer Bank oder eurem Broker über den sogenannten Freistellungsauftrag hinterlegt. 

Damit sagt ihr dann der Bank oder dem Broker “Hey, bitte behaltet keine Steuern bis zu diesem Betrag ein!”. 

Ihr müsst aber nicht den vollen Betrag bei einer Bank oder einem Broker hinterlegen, sondern könnt das auch aufteilen. 

Aufpassen müsst ihr aber, dass ihr mit euren Freistellungsaufträgen bei allen Banken und Brokern insgesamt eben maximal auf den gerade geltenden Sparerpauschbetrag kommen dürft.

Denn ansonsten wird in Summe zu wenig Steuern für euch einbehalten, was dann in Richtung Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung geht und das findet das Finanzamt wirklich gar nicht witzig. 

Deshalb: Aufpassen beim Aufteilen und keine Sorge, falls euch das zu stressig ist, könnt ihr auch einfach den vollen Betrag bei einer Bank oder einem Broker hinterlegen und euch dann gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern der anderen Banken und Broker über die Steuererklärung zurückholen. 

Wie das geht, können wir euch auch noch genauer erklären, wenn ihr wollt. 

Das und natürlich auch alle Fragen, die ihr noch so habt, könnt ihr uns gerne in die Kommentare auf YouTube schreiben, über die freuen wir uns immer riesig und ihr helft uns damit wirklich sehr. 

Genauso wie mit einem Abo :)

Macht’s gut und bis bald! 




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

1 Kommentar


schondel
10. Juli 2025

Moin, moin,

vielen Dank fuer Eure finanziell-steuerliche Aufklaerung! Macht weiter so. Mir gefaellt Eure frisch-freche Art bei den Youtube-Videos.

zu "Verkauft ihr zum Beispiel ETF-Anteile im Wert von 600 €, die ihr für 500 € gekauft hattet, müsstet ihr 25 € Kapitalertragsteuer zahlen. 

Denn die 25 % fallen nur auf die 100 € Gewinn an, die ihr durch den Verkauf realisiert habt, nur das ist ja der Ertrag, den ihr erwirtschaften konntet. 

Die 25 € behält die Bank beziehungsweise der Broker dann auch direkt ein und führt sie für euch ans Finanzamt ab, sodass bei euch dann schon nur noch 75 € ankommen."

Ist falsch. Ihr habt die 30% Teilfreistellung bei ETFs mit groesser als 50% Aktienanteil vergessen (x 0,7 rechen). Korrekt heisst es: "muesstet ihr…

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