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Keller entrümpeln und Steuern zahlen? 😳 - Eure Steuerfragen

  • 23. Feb.
  • 4 Min. Lesezeit

Hello hello Party People! 

Wenn ihr auf diesen Beitrag geklickt habt, dann habt ihr ganz sicher schon mal von der Meldepflicht gehört, die vor 3 Jahren für Plattformen wie eBay, Vinted, Kleinanzeigen und so weiter eingeführt wurde. 

Es gibt auch heute – 3 Jahre später - immer noch SO viele Missverständnisse, Irrglauben und Halbwahrheiten darüber, dass es uns überhaupt nicht wundert, dass Fragen dazu in unserem monatlichen Fragenformat auf YouTube landen. 

Eure eigenen Fragen könnt ihr übrigens hier einsenden. 

Denselben Link findet ihr aber auch immer in unserem Story-Highlight “Eure Fragen” auf Insta. 

Das hier ist die Frage, um die es diesmal gehen soll:



Und an sich lässt die sich wirklich ziemlich einfach beantworten. 

Zum ersten Teil lässt sich einfach sagen: Ja! 

Und zum zweiten Teil: Keine Ahnung! 

Aber damit das nicht total verwirrend ist und euch auch was bringt, müssen wir ein bisschen weiter ausholen. 

So wie die Frage gestellt ist, bezieht sie sich nämlich rein aufs Steuerrecht. 

Denn nur im Steuerrecht gibt es eine einjährige Spekulationsfrist. 

Die gibt es für sogenannte private Veräußerungsgeschäfte. 

Also wenn man privat etwas verkauft, nicht im Rahmen eines Unternehmens. 

Wenn ich privat eine Sache mindestens 1 Jahr hatte, kann ich sie auch mit Gewinn verkaufen, ohne dass das steuerlich relevant wäre. 

Das ist also nicht mal steuerfrei, das ist nicht steuerbar. 

Das bedeutet quasi aus Sicht der Steuergesetze dieser Fall ist gar nicht existent. 

Er wird vom Steuergesetz nicht erfasst und ist einfach nicht relevant, weshalb das dann übrigens auch nicht in die Steuererklärung kommt. 

Und dementsprechend ist alles, was damit zu tun hat, also sowohl die Höhe des Gewinns als auch wie viele einzelne Dinge ich verkauft habe und so weiter komplett irrelevant. 

Wofür die Anzahl der einzelnen Verkäufe aber sehr wohl relevant ist, ist eben diese Meldepflicht, die 2023 mit dem PStTG eingeführt wurde. 

Die guckt sich nämlich unter Anderem genau diese Anzahl an, um zu entscheiden, ob eine Meldung an die Finanzverwaltung gemacht werden muss oder nicht. 

Habt ihr in einem Jahr 30 Verkäufe oder mehr gemacht oder mit euren Verkäufen in einem Jahr 2.000 € oder mehr eingenommen, dann muss die Plattform eine Meldung machen. 

Das bedeutet aber nur, dass das Finanzamt dann gegebenenfalls auf euch zukommt und euch Fragen zu euren Verkäufen stellt. 

Das bedeutet nicht, dass ihr dann Steuern zahlen müsst. 

Hattet ihr die Sachen, die ihr verkauft habt, länger als ein Jahr ist das dann wie gesagt steuerlich irrelevant und es passiert danach nichts mehr. 

Selbst wenn ihr die Sachen kürzer als ein Jahr hattet, bedeutet das nicht unbedingt, dass ihr Steuern zahlen müsst. 

Denn erstens sind sogenannte Dinge des täglichen Gebrauchs von der Besteuerung auch ausgenommen. 

Heißt also wenn ihr eine Jacke weiterverkauft, weil ihr sie euch selbst gekauft, aber auch noch mal von eurer Freundin geschenkt bekommen und sie somit zweimal habt,  ist das steuerlich total irrelevant, auch wenn ihr sie noch kein ganzes Jahr hattet. 

Und zweitens gibt es auch noch eine Freigrenze. 

Habt ihr mit den steuerlich relevanten Verkäufen eines Jahres weniger als 1.000 € Gewinn – nicht Einnahmen – gemacht, dann müsst ihr noch immer keine Steuern zahlen. 

Kommt ihr aber in einem Jahr über diese Grenze, dann müsst ihr in diesem Jahr all eure Gewinne mit eurem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. 

Achtung: In dieselbe Grenze zählen aber auch zum Beispiel Gewinne aus Kryptowährungen mit rein! 

Jetzt noch zum zweiten Teil der Frage. 

Leider gibt es keine klar definierte Grenze zum gewerblichen Handel. 

Das ist immer eine Einzelfallbeurteilung. 

Wenn ihr das exakt gleiche Produkt hunderte Male verkauft, dürfte es ziemlich danach aussehen, dass ihr das gewerblich macht, weil das ja nicht “üblich” ist. 

Genauso ist es nicht unbedingt “üblich”, dass man als Privatperson mehrere Hundert Verkäufe pro Monat oder sogar pro Woche abwickelt. 

Auch das sieht in der Regel vermutlich eher nach Gewerbe aus.  

Entscheiden für ein Gewerbe ist außerdem auch immer die Gewinnerzielungsabsicht. 

Wenn ihr aber einfach nur eure private Sammlung auflöst oder euren Keller ausmistet, dann hat das mit einem Gewerbe nichts zu tun, weil ihr das ja nicht nachhaltig, also immer wieder tut. 

Aber ohne klare Definitionen wird es in der Praxis auch immer wieder Grenzfälle geben, in denen dann am Ende die Dokumentation entscheidend sein wird. 

Deshalb kann man hier aber leider einfach nicht sagen: Ab x Verkäufen seid ihr gewerblich. 

Wir hätten gern eine bessere Antwort für euch! 

Wir hoffen, dass euch das Ganze trotzdem geholfen hat und würden uns riesig über ein Like und ein Abo auf YouTube freuen, wenn das so ist. 

Wenn ihr sonst noch Fragen dazu habt, könnt ihr sie gerne in den Kommentaren auf YouTube los werden und schreibt uns da doch mal, ob ihr schon wegen der Meldepflicht mit dem Finanzamt in Kontakt gekommen seid und wie das gelaufen ist. 

Tschausen!




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

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