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Was gehört in eure Steuererklärung? - Eure Steuerfragen






Für die erste Frage könnten wir auch das komplette Steuerrecht abreißen, aber weil das leider nicht in einen Beitrag passt, erklären wir euch ganz kompakt, was ihr so in eurer Einkommensteuererklärung unterbringen könnt, denn um die wird’s wohl gehen. 

Es kommt natürlich total drauf an, was ihr macht, aber wir gehen jetzt mal davon aus, dass ihr nicht selbständig seid, denn dann müsst ihr das, was ihr für eure Selbständigkeit absetzen könnt, ja sowieso in der gesonderten Gewinn- beziehungsweise Überschussermittlung unterbringen. 

Für die Selbständigen haben wir aber sowieso eine komplett eigene Playlist “Gründerwissen”

Wenn ihr aber nicht selbständig seid, seid ihr vermutlich angestellt. 

Für euren Job direkt könnt ihr alle Kosten ansetzen, die euch entstanden sind, um euer Gehalt zu verdienen oder um euch in eurem Job weiterzuentwickeln. 

Das bedeutet also Kosten für euren aktuellen Job wie zum Beispiel die Fahrtkosten über die Entfernungspauschale, Reisekosten, Fortbildungskosten, die Home Office Pauschale oder ein Arbeitszimmer, Telefonkosten, Internetkosten, Einrichtung für einen Arbeitsplatz zuhause pipapo. 

Aber eben auch Kosten für einen zukünftigen Job, also Bewerbungen inklusive der Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen, je nachdem vielleicht sogar Umzugskosten, Sprachkurse, Kosten für ein Studium oder eine Ausbildung

Zu all den Sachen haben wir euch schon eigene Videos gemacht, die haben wir euch alle mal in die Videobeschreibung auf YouTube gepackt, dann könnt ihr euch da durch klicken.

Wenn ihr Geld an der Börse investiert oder auch in Kryptos, dann haben wir da auch eine komplett eigene Playlist zu, in der ihr findet, was ihr da für Kosten geltend machen könnt. 

Und dasselbe gilt auch für diejenigen unter euch, die Immobilien vermieten

Zusätzlich könnt ihr aber auch teilweise noch Kosten für Versicherungen geltend machen. 

Außerdem gehen auch Spenden, zumindest wenn die an steuerbegünstigte Organisationen gegangen sind und nicht an euren liebsten Twitch-Streamer. 

Wenn ihr Unterhalt zahlt, geht auch da unter Umständen was und wenn ihr Jemanden pflegt, dann habt ihr auch da Möglichkeiten, steuerlichen Ausgleich zu bekommen. 

Aber auch wenn ihr selbst krank oder behindert seid, könnt ihr das gegebenenfalls in eurer Steuererklärung unterbringen. 

Und was auch noch geht, ist, wenn ihr Handwerker in eurer Wohnung hattet oder andere Hilfe im Haushalt. 

Da gehen übrigens auch eure anteiligen Kosten, die im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung auf euch umgelegt wurden. 

Auch zu diesen Sachen haben wir schon ausführliche Videos für euch, die ihr auch alle in der Videobeschreibung findet. 

 




Jemand von euch wollte Tipps zu den Markierungen und Griffregistern in den Gesetzen. 

Und jap, damit können wir dienen. 

Vorneweg: Euer Equipment zählt! 

Helen selbst hat in ihren Gesetzen hauptsächlich mit Buntstiften markiert, nicht mit Textmarkern. 

Erstens hat man mit denen weniger das Problem, dass sie durchdrücken und zweitens gibt es da viel, viel mehr Farben und mit denen kann man viel differenziertere Markierungen machen. 

Also dünn, dick, super dünn, super dick, nur unterstreichen oder die komplette Zeile anmalen oder whatever, da bieten Buntstifte winfach viel mehr Flexibilität als Textmarker. 

Aber die Buntstifte müssen weich sein, sonst zerreißt es die dünnen Seiten. 

Dann ist es wichtig, sowohl für so ganz wichtige, kleine Wörter eine besondere Farbe zu haben. 

Also Wörter wie und, oder, soweit, soweit nicht, muss, kann, soll, die zwar unscheinbar wirken, aber ganz unterschiedliche Auswirkungen haben und deshalb supersuperwichtig sind. 

Außerdem macht eine Farbe für Fußgängerpunkte Sinn, denn manche Sachen muss man einfach immer zwingend genau so in die Antworten schreiben, damit man die Punkte bekommt. 

Und da macht es Sinn, das so zu markieren, dass man das sofort sieht, damit man die nicht vergisst.  

Man kann außerdem auch ganz besondere Farben benutzt, um Bezüge zu markieren. 

Also in einem Gesetz etwas pink markieren, pinkes Post-It dran klatschen, im anderen Gesetz den Teil, den ihr unbedingt dazu braucht, auch in pink markieren und auf dieselbe Höhe ein pinkes Post-It klatschen.

Die Art und Weise wie ein Post-It an einer Seite klebt, kann auch schon Infos liefern. 

Und wo wir gerade schon von Post-Its sprechen – von Griffregistern halten wir persönlich ziemlich viel.

Die müssen aber irgendwann so abgegriffen aussehen, dass einem jede Ecke und Kante und jeder Knick was sagt.

Man muss sich in diesem “fremden System” also super gut auskennen und sich das so richtig zu eigen machen.

Und man muss es unserer Meinung nach auch noch um eigene Post-Its ergänzen.

Ihr müsst euch da also so ein richtiges Konzept draus machen.

Das passiert aber eigentlich von ganz alleine, wenn man viel mit den Gesetzen arbeitet.

Und damit sind wir auch schon beim wichtigsten Punkt: Das System muss für euch selbst funktionieren und ihr müsst bis zum Erbrechen damit arbeiten. 

Wir haben euch aber hier auch noch mehr über die Vorbereitung aufs Steuerberaterexamen erzählt. 

 




Die letzte Frage dreht sich in anderen Worten um den gewerblichen Grundstückshandel. 

Denn genau das ist das, wo man reinrutscht, wenn man die sogenannte 3-Objekt-Grenze reißt, von der hier die Rede ist. 

An sich fallen Einkünfte aus einem Immobilienverkauf unter die privaten Veräußerungsgeschäfte - jedenfalls wenn sie denn überhaupt steuerpflichtig sind. 

Das ist also alles private Vermögensverwaltung. 

Dadurch muss man dann “nur” den Verkaufspreis nehmen, die Anschaffungskosten und gegebenenfalls die Abschreibungen davon abziehen, um auf den Gewinn oder Verlust zu kommen und der wandert in die Steuererklärung. 

Relativ easy also. 

Wenn man aber gewerblich mit Immobilien handelt, sieht das Ganze anders aus. 

Denn dann sind die Immobilien Teil eines Betriebsvermögens

Deshalb handelt es sich dann um Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Nicht nur, dass dadurch mindestens eine Steuerart – die Gewerbesteuer – dazukommt, nein, ihr habt dann auch deutlich mehr Pflichten zu erfüllen. 

Denn dann müsst ihr natürlich auch eine Gewinnermittlung machen wie ein Gewerbebetrieb. 

Dieser gewerbliche Grundstückshandel kann zu einem echten Genickbruch werden, vor allem, weil viele da unbemerkt reingeraten. 

Und das bedeutet dann, dass man die Steuererklärungen alter Jahre wieder aufmachen muss, oft zieht das Nachzahlungen und Zinsen nach sich und vor allem eins: Viel Stress. 

Wenn man bewusst in den gewerblichen Grundstückshandel geht, ist das alles halb so wild. 

Aber weil das Ganze nicht so mega easy ist, haben wir euch hier schon mal ein ausführliches Video dazu gemacht. 

 



Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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