Wir stellen immer wieder fest, dass es unglaublich viele Halbwahrheiten und Irrglauben rund um die Besteuerung von Renten geht.
Bei vielen führen genau diese Halbwahrheiten zu großem Frust.
Und damit ihr euch nicht über Dinge ärgert, über die ihr euch nicht ärgern müsstet, klären wir heute einmal, wie das mit der Rente und den Steuern genau funktioniert.
Kritikpunkt Nummer 1 ist meistens, dass die Rentenauszahlungen im Alter besteuert werden.
Viele regen sich unendlich darüber auf, dass die Rente heute nicht mehr steuerfrei ist, obwohl sie es früher einmal war – wobei das nicht ganz stimmt, aber dazu später noch mal.
Wir sprechen jetzt der Einfachheit halber mal davon, dass die Rente früher steuerfrei war.
Dass man das auf den ersten Blick als ungerecht empfindet, können wir sogar nachvollziehen.
Schließlich gibt es sowieso schon immer weniger Rente und dann soll man darauf noch Steuern zahlen?
Warum die nachgelagerte Besteuerung besser für euch ist
Wichtig ist hier aber zu verstehen, dass es so, wie es heue ist vorteilhaft gegenüber der früheren Besteuerungsform ist.
Früher war es so, dass man von seinem versteuerten Gehalt in die Rente eingezahlt hat.
Also von seinem Netto.
Dafür waren die Auszahlungen später steuerfrei.
Das nennt sich vorgelagerte Besteuerung.
Das ist aus zwei Gründen blöd:
Erstens bedeutet das, dass ihr während der Erwerbszeit weniger Geld zur Verfügung habt und zweitens auch, dass ihr insgesamt mehr Steuern zahlt.
Denn wenn ihr die Beiträge, die ihr in die Rentenversicherung einzahlt, nicht von der Steuer absetzen könnt, dann bleibt ja mehr zu versteuerndes Einkommen übrig.
Und mehr zu versteuerndes Einkommen bedeutet einerseits – ziemlich logisch – absolut gesehen mehr Steuern, andererseits aber auch relativ gesehen mehr Steuern.
Denn in Deutschland haben wir ja einen progressiven Steuertarif.
Das heißt der Steuersatz steigt mit steigendem Einkommen.
Euch bleibt also zum Leben, Konsumieren und auch für die private Altersvorsorge weniger Geld über.
Und für diejenigen unter euch, die sich schon mit dem Zinseszinseffekt auseinandergesetzt haben, dürfte ziemlich klar sein, dass das doppelter Mist ist.
Denn je mehr Geld ihr in den früheren Jahren eures Lebens für die private Altersvorsorge verwenden könnt, desto größer ist das Vermögen in den späteren Jahren eures Lebens.
Der Punkt mit dem progressiven Steuersatz verursacht aber noch einen zweiten Effekt.
Wenn ihr dann irgendwann mal in Rente seid, wird euer Einkommen ziemlich wahrscheinlich deutlich niedriger sein als während eurer Erwerbszeit.
Bei vielen wird die Rente das einzige Einkommen sein.
Bei manchen gibt’s vielleicht noch Kapitalerträge dazu, die sich aber – zumindest nach aktueller Rechtslage – ja nicht auf den progressiven Steuersatz auswirken, weil die ja mit der fixen Kapitalertragsteuer besteuert werden.
Vielleicht haben auch noch ein paar von euch Mieteinkünfte im Alter.
Aber bei den allermeisten wird es so sein, dass sie während sie aktiv arbeiten, einfach deutlich mehr Einkommen haben als im Rentenalter.
Und dadurch werdet ihr im Rentenalter einen deutlich niedrigeren Steuersatz haben als während ihr erwerbstätig seid.
Das heißt ihr zahlt einfach weniger Steuern.
Aber natürlich nur dann, wenn ihr während eures Erwerbslebens dann auf die Beiträge auch keine Steuern zahlt.
Deshalb sind die Beiträge von der Steuer absetzbar.
Und wie wir ja vorhin schon festgestellt haben, wird euer Steuersatz im Erwerbsleben deutlich höher sein, sodass das auch ohne die anderen schon genannten Punkte günstiger für euch ist.
Es werden also die Einzahlungen quasi aus dem Brutto, ergo aus unversteuertem Einkommen, geleistet und dafür werden die Auszahlungen besteuert.
Wobei die auch nur dann besteuert werden, wenn ihr überhaupt über den Grundfreibetrag kommt.
Auch das wird – traurigerweise natürlich - bei manchen nicht so sein, sodass sie dann auch keine Steuern auf ihre Rente zahlen müssen.
Das Spiel nennt sich dann nachgelagerte Besteuerung.
Aber das alles ist noch nicht die ganze Wahrheit.
Wie funktioniert die Versteuerung der Rente?
Früher war das ja wie gesagt andersherum.
Wobei, wie am Anfang schon mal erwähnt, auch nicht ganz, denn früher waren die Renten streng genommen auch nicht komplett steuerfrei, sondern sie wurden mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert, aber das nur am Rande.
Das System wurde aber nicht von einem Tag auf den anderen umgestellt, sondern mit einer Übergangsphase, in der wir aktuell noch drinstecken.
Gestartet ist man 2005 mit einem Besteuerungsanteil der Rente von 50 % und einer Absetzbarkeit der Beiträge von 60 %.
Der Besteuerungsanteil der Rente stieg dann bis 2020 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte an, seitdem nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr, sodass Renten ab 2040 zu 100 % steuerpflichtig sein werden.
Im Koalitionsvertrag der Ampel war allerdings angedacht, das bis 2060 zu dehnen, indem die Steigerung von einem auf einen halben Prozentpunkt pro Jahr gesenkt wird.
Das liegt daran, dass für die Rentner späterer Jahrgänge eine Doppelbesteuerung Problem werden könnte.
Aus demselben Grund hat man auch die volle Absetzbarkeit der Beiträge zur Rentenversicherung vorgezogen.
Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % absetzbar, obwohl das ursprünglich erst ab 2025 vorgesehen war.
Und jetzt noch mal ganz kurz dazu, wie das dann konkret mit der Besteuerung der Rente später funktioniert:
Es zählt immer das Jahr, in dem ihr in Rente geht.
Geht ihr zum Beispiel 2030 in Rente, dann hättet ihr nach aktueller Rechtslage einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 90 %.
Sagen wir mal, ihr bezieht in 2030 10.000 € Rente.
Dann wären davon 90 % steuerpflichtig, also 9.000 €.
1.000 € wären steuerfrei.
Das ist dann euer sogenannter Rentenfreibetrag, der festgeschrieben wird.
Genau dieser Betrag wird dann für den Rest eures Lebens steuerfrei bleiben.
Bezieht ihr also 5 Jahre später 11.000 € Rente im Jahr, müsst ihr dann 10.000 € versteuern, da ja 1.000 € steuerfrei bleiben.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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