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Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer - Video 4 - Vorsorgeaufwand


Der Mantelbogen ist jetzt abgefrühstückt, also geht es weiter mit dem nächsten Thema und auch dieses hat so gut wie Jeder in seiner Steuererklärung - den Vorsorgeaufwand!


Was bedeutet Vorsorgeaufwand?


Im Prinzip versteht man darunter eure Versicherungen, denn mit denen sorgt ihr ja für die verschiedensten Szenarien vor.


Wir fassen euch in diesem Video bzw. diesem Blogbeitrag auch wieder zwei Anlagen zusammen, denn ihr braucht immer mindestens die Anlage Vorsorge, eventuell aber auch die Anlage AV.

Das ist dann der Fall, wenn ihr eine Riester-Rente habt.

Hierzu kommen aber am Ende nochmal ein paar Infos.


Für euch zum Verständnis: Vorsorgeaufwendungen gehören eigentlich noch zu den Sonderausgaben.

Wem dieser Begriff noch nichts sagt, der sollte sich unser Video zum Mantelbogen anschauen oder den zugehörigen Blogbeitrag lesen.

Dass sie aber nicht in der gleichen Anlage wie die übrigen Sonderausgaben untergebracht werden, liegt daran, dass sie eine gewisse Sonderstellung in den Sonderausgaben haben und außerdem auch einfach ganz schön komplex sind.


Woher bekomme ich denn meine Zahlen für die Anlage?


Wie ihr vielleicht schon vermutet, ist es wieder einmal unser guter alter Freund, die Lohnsteuerbescheinigung, in die ihr zuerst einmal einen Blick werfen solltet.

Wenn ihr in die gesetzlichen Formulare schaut, seht ihr in der Anlage Vorsorge ganz häufig "laut Nr. XY der Lohnsteuerbescheinigung".


Das liegt daran, dass euer Arbeitgeber ja nicht nur eure Lohnsteuer monatlich einbehält und für euch abführt, sondern auch eure Sozialversicherungsbeiträge, also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Auch die Sozialversicherungsbeiträge, die er für euch abgeführt hat, meldet der Arbeitgeber ans Finanzamt, sodass sie immer bei der Berechnung eurer Steuer berücksichtigt werden.

Gleichzeitig meldet auch eure Krankenkasse dem Finanzamt bestimmte Daten.

Deshalb ist für euch als Arbeitnehmer die Anlage Vorsorge in der Regel eine recht einfache Geschichte.


Eine wichtige Angabe müsst ihr aber machen.

Es wird in der Anlage Vorsorge abgefragt, ob ihr steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu euren Versicherungen hattet.

Diese Frage müsst ihr mit Ja beantworten, denn es ist so, dass ihr ja nicht eure kompletten Beiträge zur Krankenversicherung usw. selbst tragt, sondern sie euch mit eurem Arbeitgeber teilt.

Der Teil, den euer Arbeitgeber bezahlt, ist genau dieser steuerfreie Arbeitgeberzuschuss.

In den gesetzlichen Formularen ist diese Angabe in Zeile 51 untergebracht, in eurem jeweiligen Steuerprogramm müsst ihr mal schauen, wo danach gefragt wird.

Das Gute ist aber, dass euch die Steuerprogramme in der Regel die Bearbeitung nicht abschließen lassen, wenn ihr diese Frage noch nicht beantwortet habt und stoßen euch dann mit der Nase darauf.


Die 3 Töpfe der Vorsorgeaufwendungen


Um euch zu erklären, welche Versicherungen ihr alle absetzen könnt, stellt euch bitte 3 Töpfe vor.


Topf 1 - Altersvorsorgeaufwendungen

Topf 2 - Kranken- und Pflegeversicherung

Topf 3 - Sonstige Versicherungen


Topf 1 - Altersvorsorgeaufwendungen


Hier fließen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken (wie zum Beispiel das Versorgungswerk für Steuerberater) und zur Rürup-Rente rein.


Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge, die hauptsächlich von Selbständigen genutzt wird, da diese nicht in die Riester-Rente kommen.

Die Riester-Rente hat hier jedoch nichts drin verloren, dazu aber am Ende nochmal mehr Infos.


Die Höchstgrenze für die Abziehbarkeit im Topf 1 liegt aktuell (also für 2020) bei 25.046 €.

Für das Jahr 2019 lag sie bei 24.305 €.

Diese Beträge gelten aber pro Person, wenn ihr also verheiratet seid und zusammen eure Steuererklärung abgebt, gilt der jeweils doppelte Betrag.


Die Arbeitgeberbeiträge - also der Teil, den euer Arbeitgeber euch dazu gibt - werden für die Höchstgrenzenbetrachtung mitgezählt, aber sie senken eure Steuer nicht, denn die habt ja nicht ihr bezahlt.


Von den Altersvorsorgeaufwendungen sind aktuell (2020) aber nur 90% im Rahmen eurer Einkommensteererklärung abzugsfähig.

2019 waren es noch 88%.

Die Abziehbarkeit steigt jedes Jahr um 2% und wird somit ab dem Jahr 2025 bei 100% liegen.


Hier zwischendurch noch einmal der Hinweis, dass ihr das Alles braucht nicht händisch ausrechnen braucht, ihr tragt einfach nur die Aufwendungen in der Steuererklärung ein und der Rest passiert dann automatisch.

Wir erklären es euch nur, damit ihr auch das System dahinter ein bisschen nachvollziehen könnt und euch nicht zu viel Arbeit macht, wenn es um Topf 3 geht.


Topf 2 - Kranken- und Pflegeversicherung


In diesen Topf fließen eure Beiträge zur Basisabsicherung.

Wenn euch dieser Begriff noch nicht bekannt ist - ab zu Video 2 oder dem Blogbeitrag dazu!


Die Beiträge zur Basisabsicherung sind komplett abziehbar und es ist dabei total egal, ob ihr gesetzlich oder privat versichert seid.

Ihr müsst nur darauf achten, dass ihr eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge habt, wenn ihr privat versichert seid, denn dann könnt ihr nicht einfach nur die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung nehmen.


In den gesetzlichen Formularen ist die gesetzliche Versicherung oben im Formular angesiedelt, die private Versicherung dann darunter.

In den Steuerprogrammen müsst ihr mal schauen, aber auch da werdet ihr bestimmt finden, wo was reingehört.


Erstattungen eurer Krankenkasse müsst ihr auch angeben, aber die werden auch von der Krankenkasse an das Finanzamt gemeldet, das heißt, wenn ihr sie vergesst oder nicht wisst, wie viel euch erstattet wurde, ist das nicht so schlimm.

Das hat dann nur den Effekt, dass die Steuerberechnung eures Steuerprogramms nicht korrekt ist.

Das Finanzamt berücksichtigt die Erstattungen im Nachgang trotzdem.


Hier könnt ihr übrigens auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ansetzen, die ihr für jemand Anderen bezahlt habt, aber nur dann, wenn Derjenige kein Kind im steuerlichen Sinne mehr ist.

Wann man im deutschen Steuerrecht als Kind zählt und wann nicht, erklären wir euch im nächsten Video bzw. Blogbeitrag.


Topf 3 - Sonstige Versicherungen


Hier könnt ihr zum Beispiel die Beiträge zur Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherungen angeben.

Außerdem gehen auch Risikolebensversicherungen - aber nur die, die schon vor 2005 abgeschlossen wurden.


Die Höchstgrenze für diesen Topf liegt bei 1.900 € (Verheiratete 3.800 €).

Aber Achtung: Diesen Betrag teilt sich Topf 3 mit Topf 2!

Das heißt, wenn ihr schon einen höheren Betrag über die Basisabsicherung in Topf 2 geltend gemacht habt, ist aus Topf 3 leider nichts mehr abziehbar.

Da die Beiträge zur Basisabsicherung sehr häufig höher als 1.900 € sind, sind dadurch die übrigen Versicherungen oft nicht mehr abziehbar.


Hier ein kleiner Praktikertipp:

Wenn ihr ein Steuerprogramm nutzt, das euch direkt eine Steuerberechnung durchführt, tragt zuerst die anderen Vorsorgeaufwendungen aus Topf 1 und 2 ein.

Dann könnt ihr für die übrigen Versicherungen einen einfachen Test durchführen, indem ihr einfach eine beliebige Zahl eintragt und schaut, ob sich die Steuerberechnung ändert.

Wenn nicht, könnt ihr euch die Mühe sparen all eure anderen Versicherungen einzutragen.


Versicherungen für euren Beruf


Bei Versicherungen, die ihr für euren Beruf abschließt, kann es sein, dass ihr diese statt als Vorsorgeaufwand auch als Werbungskosten absetzen könnt.


Klassisches Beispiel ist hier die Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrechtschutz.

Hier könnt ihr den Teil, der auf den Arbeitsrechtschutz entfällt, als Werbungskosten geltend machen.

Am besten fragt ihr bei eurem Versicherer nach, ob er euch mitteilen kann, wie hoch der Anteil für die Arbeitsrechtschutzversicherung ist, falls das nicht eh schon auf eurer Rechnung steht.


Die Anlage AV - Riester-Rente


Wie schon gesagt braucht ihr vielleicht noch eine zweite Anlage - die Anlage AV.

In diese wird die Riester-Rente eingetragen.


Dazu braucht ihr einfach nur die Bescheinigung des Versicherers abtippen, die ihr jedes Jahr für das Vorjahr bekommt.

Die Riester-Rente ist ziemlich kompliziert, das zu erklären ersparen wir euch hier ;)


Im nächsten Video geht's dann weiter mit der Anlage Kind!




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.

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