Nachdem wir uns jetzt ein paar Einnahmequellen im Krypto-Space angeschaut haben, für die ihr euch aktiv entscheidet, wollen wir jetzt mal zu welchen rüberschwenken, die euch einfach so "passieren" können: Hard Forks und Airdrops.
Heute fangen wir mal mit den Hard Forks an.
Was ist eine Hard Fork?
Was hier ja passiert, ist, dass sich eine Blockchain sozusagen in zwei aufspaltet - die alte, die nach dem ursprünglichen Konsensmechanismus funktioniert und die neue, die nach dem angepassten Konsensmechanismus funktioniert.
Dabei behält man die Coins der alten Blockchain und erhält parallel dazu im Moment der Fork die zu der neuen Chain gehörigen Coins, ohne dafür etwas tun zu müssen.
Steuerlich muss man auch hier wieder unterscheiden zwischen Coins, die im Betriebsvermögen sind und Coins im Privatvermögen.
Was passiert bei einer Hard Fork im Unternehmen?
Gucken wir uns erstmal die Coins im Betriebsvermögen an.
Wenn bei solchen Token eine Hard Fork stattfindet, dann landen die neuen Coins automatisch auch im Betriebsvermögen.
Dabei sind dann die "alten" und die "neuen" Coins aber unterschiedliche Wirtschaftsgüter.
Das BMF argumentiert hier so:
Wenn ihr irgendwelche Coins anschafft, dann erhaltet ihr mit dieser Anschaffung immer auch die Möglichkeit im Laufe der Zeit zusätzliche Coins eben durch eine Hard Fork zu bekommen.
Durch diese Möglichkeit geht das Bundesfinanzministerium davon aus, dass auch diese später durch Hard Forks zugeflossenen Coins angeschafft wurden und dementsprechend eben auch als Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen zu führen sind.
Die Anschaffungskosten möchte das BMF dabei gerne aufteilen und zwar nach dem Verhältnis der Marktkurse der beiden Coins im Zeitpunkt der Fork.
Das dürfte sich in der Praxis aber regelmäßig als relativ schwierig rausstellen, denn im Zeitpunkt der Fork kann man ja häufig noch gar nicht so genau absehen, wie sich der Wert der Token entwickelt, ganz besonders der der neuen Coins.
Hier gibt es aber immerhin noch die Möglichkeit, die Anschaffungskosten doch einfach komplett bei den ursprünglichen Coins zu lassen, wenn für die neuen Coins einfach kein vernünftiger Wert ermittelt werden kann.
Was passiert bei einer Hard Fork im Privatvermögen?
Im Privatvermögen gibt es ein paar Parallelen, aber fangen wir erstmal mit der guten Nachricht an:
Hard Forks selbst führen nicht zu sonstigen Einkünften.
Im Moment der Hard Fork passiert hier also steuerlich erstmal nix.
Hier wird es dann spannend, wenn ihr die neuen Coins verkaufen oder tauschen wollt, es steuerlich also zu einer Veräußerung kommt.
Die ist nämlich steuerpflichtig, wenn die ursprünglichen Coins angeschafft wurden und die Anschaffung maximal ein Jahr her ist.
Klingt jetzt im ersten Moment vielleicht komisch, denn werden nicht alle Coins angeschafft?
Nein, Tatsache gibt's auch Fälle, in denen es steuerlich keine direkte Anschaffung gibt, wie zum Beispiel bei Airdrops, aber das klären wir im nächsten Video.
Wann werden Coins angeschafft?
Was jetzt aber anders ist als beim Kauf oder wenn man Coins durchs Mining oder Staking bekommt, ist, dass der Zeitpunkt der Anschaffung nicht der ist, in dem man die Coins bekommt.
Der Anschaffungszeitpunkt ist also nicht der Zeitpunkt der Hard Fork.
Stattdessen entspricht der Anschaffungszeitpunkt der neuen Coins dem der ursprünglichen Coins.
Dazu sagt man auch, dass auf den Anschaffungszeitpunkt der ursprünglichen Coins durch gegriffen wird.
Aber das ist nichts per se Schlechtes, sondern eher was Gutes, denn damit ist der Anschaffungszeitpunkt ja früher, sodass man die neuen Coins dann auch früher verkaufen kann, ohne Steuern zahlen zu müssen.
Falls man die neuen Coins aber doch vor Ablauf des einen Jahres verkauft, dann will das BMF hier auch wieder die Anschaffungskosten genau so aufteilen, wie ich es eben schon erklärt habe.
Auch hier gibt es wieder die Ausnahme, dass die Anschaffungskosten komplett bei den ursprünglichen Coins bleiben, wenn für die neuen kein Wert ermittelt werden kann.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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