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Steueroase Deutschland - Kryptos verkaufen ganz ohne Steuern?



Steueroase Deutschland – Wahrscheinlich sind das zwei Wörter, die ihr vorher noch nie zusammen in einem Satz gehört habt.

Deutschland hat schließlich nicht grade den Ruf weg, in Sachen Steuerlast besonders attraktiv zu sein.

Und auch in Sachen Kryptos gibt es einige Ansichten der Finanzverwaltung, die nicht unbedingt als steuerpflichtigenfreundlich durchgehen würden.

In einer Sache aber hat Deutschland für die Krypto-Investoren unter euch aber steuerlich echt was zu bieten und die meisten von euch werden davon gehört haben:

Es ist möglich, Kryptowährungen zu verkaufen, ohne auf den Gewinn auch nur einen Cent Steuern zahlen zu müssen und das ganz ohne irgendwelche komischen, aufwendigen und teuren Gesellschaftsstrukturen, die hohe Verwaltungskosten produzieren.

Ganz besonders interessant ist das für die HODLer unter euch.

Aber jetzt mal ein bisschen genauer, wann und wie das geht.


Private Veräußerungsgeschäfte


Damit man versteht, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um diesen Vorteil mitnehmen zu können, muss man wissen, wie Kryptowährungen steuerlich eingeordnet werden.

Im Privatvermögen gehaltene Kryptowährungen zählen nach Auffassung der Finanzverwaltung zu den sogenannten "anderen Wirtschaftsgütern” nach §23 Einkommensteuergesetz.

Damit kann der Verkauf von Kryptowährungen ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft sein.

Kann, muss aber nicht.

Denn dieser Paragraph bezieht nur Veräußerungen anderer Wirtschaftsgüter mit ein, die innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Wirtschaftsguts erfolgt sind.

Das bedeutet: Kauft ihr Kryptowährungen und haltet sie für mindestens ein Jahr, bevor ihr sie wieder veräußert, ist das Ganze steuerfrei.

Wobei, das ist eigentlich nicht ganz richtig.

Es ist eigentlich nicht steuerbar.

Das heißt, es wird nicht per Gesetz irgendwie steuerfrei gestellt, sondern, weil es eben durch das “Raster” aller Tatbestände des Einkommensteuergesetzes durchrasselt, ist es steuerlich einfach “nix”.


Worauf ihr achten müsst


Wichtig ist aber, dass ihr in dieser Zeit die Kryptowährung wirklich in derselben Währung gehalten habt.

Habt ihr eine Währung in eine andere getauscht, gilt das steuerlich leider auch als ein Verkauf der “alten Währung” und eine Anschaffung der “neuen Währung” und das ist damit dann eben ein privates Veräußerungsgeschäft, wenn das innerhalb eines Jahres ab der Anschaffung passiert ist.

Auch bestimmte Sachen, die ihr mit Kryptowährungen sonst noch so macht, um zusätzliche Erträge zu generieren, können euch hier Stöcke zwischen die Beine werfen.

Zwar hat die Finanzverwaltung mit dem BMF-Schreiben vom 10.5.22 seine Meinung in Bezug auf Staking und Lending dahingehend geändert, dass die Haltefrist für den nicht steuerbaren Verkauf sich hier doch nicht auf 10 Jahre verlängert, aber trotzdem gibt es Dinge, bei denen eine Verwendung von Kryptowährungen zur Erzielung weiterer Erträge eben dazu führen kann, dass ihr sie doch nicht nach einem Jahr verkaufen könnt, wenn ihr auf Steuern verzichten wollt..

Zum Beispiel gibt es beim steuerlich noch komplett ungeklärten Liquidity Mining die Auffassung, dass es sich beim Bereitstellen der Coins für den Pool um eine Veräußerung handelt, die dann – wenn das innerhalb eines Jahres nach Anschaffung der Coins passiert – steuerpflichtig wäre.

Keine Sorge, das gucken wir uns in einem extra Video nochmal genauer an.

Das war nur ein kleines Beispiel, damit ihr wisst, dass ihr da einfach ein bisschen aufpassen müsst.


Was gehört in die Steuererklärung?


Wenn ihr jetzt sicher wisst, dass ihr die Kryptowährung mindestens ein Jahr gehalten habt und das auch nachweisen könnt, braucht ihr die Gewinne aus dem Verkauf dann tatsächlich gar nicht in der Steuererklärung eintragen.

Nachweisen lässt sich das am besten mit einer sauberen Dokumentation, die man am besten nicht manuell, sondern mit einem Tracking Tool machen sollte.

Aber auch, wenn ihr mal Coins innerhalb eines Jahres verkaufen wollt oder müsst, bedeutet das nicht zwingend, dass ihr Steuern auf euren Gewinn zahlen müsst.

Es gibt nämlich noch eine Freigrenze in Höhe von 600€ pro Jahr.

Solange der Gewinn unterhalb dieser Grenze liegt, ist er immer noch steuerfrei – und jap, hier heißt es wirklich steuerfrei statt “nicht steuerbar”, weil das eine gesetzliche Steuerfreistellung ist.

Liegt er aber auch nur einen einzigen Euro drüber, wird er komplett steuerpflichtig und ist dann in der Anlage SO in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wichtig ist aber, dass die Grenze für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen gilt und zu denen gehören zum Beispiel auch Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie.

Und wenn ihr euch jetzt noch fragt, wie sich der Gewinn denn berechnet: Veräußerungspreis minus Anschaffungskosten minus Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung wie zum Beispiel Gebühren eures Brokers.

Ist es mal nicht so gut gelaufen und ihr habt mit dem Verkauf ein Minusgeschäft gemacht, ist der Verlust aus diesem privaten Veräußerungsgeschäft dann nur mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.



Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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