top of page

Versicherungen optimal von der Steuer absetzen? - Eure Steuerfragen

  • 13. Apr.
  • 3 Min. Lesezeit

Was findet ihr fast genau so toll und spannend wie Steuern? 

Richtiiiiig: Versicherungen! 

Was aber tatsächlich einige von euch interessiert, ist, welche Versicherungen man denn von der Steuer absetzen kann. 

Und genau das klären wir heute, da uns genau diese Frage für unser Format “Eure Steuerfragen” geschickt wurde:

Wie ihr auch eure eigene Frage loswerden und ein eigenes YouTube-Video dazu bekommen könnt, findet ihr in der Videobeschreibung auf YouTube oder in unserem Story Highlight “Eure Fragen” auf Insta. 

Bevor wird jetzt aber genau angucken, welche Versicherungen so absetzbar sind, müssen wir erst mal festhalten, dass es verschiedene Versicherungstöpfe in Sachen Steuern gibt. 

Wir haben einmal den Topf die Altersvorsorge, also vor allem Rentenversicherung, aber auch Riester fällt hier zum Beispiel rein. 

Dann haben wir einen für die Basisleistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. 

Und der dritte ist einfach der ganze Rest, der steuerlich relevant ist. 

Das ist ganz wichtig, zu verstehen, dann die Töpfe haben unterschiedliche Regeln. 

Topf 1 ist immer voll absetzbar, hier gibt es also keinen Höchstbetrag oder sowas. 

Easy. 

Topf 2 ist auch immer voll absetzbar, aber es gibt einen Höchstbetrag. 

Das klingt jetzt erst mal total widersprüchlich, aber das liegt daran, dass der Höchstbetrag eben nicht für Topf 2 alleine gilt, sondern für Topf 2 und 3 zusammen. 

Topf 2 und 3 haben also einen gemeinsamen Höchstbetrag, aber die Beiträge für Topf 2 sind immer voll absetzbar, selbst wenn sie über dem Höchstbetrag liegen. 

Dementsprechend kann es sein, dass Topf 3 einfach unter den Tisch fällt. 

Denn wenn Topf 2 schon größer ist als der Höchstbetrag, bleibt ja vom Höchstbetrag nichts mehr für Topf 3 übrig. 

Und das ist in der Praxis auch ein ganz häufiges Problem, weshalb die meisten Versicherungen zwar theoretisch absetzbar sind, aber praktisch einfach keine Auswirkung haben. 

Gerade im Erwerbsalter, also während ihr arbeitet, sind eure Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oft schon so hoch, dass sie den Höchstbetrag knacken. 

Dann könnt ihr noch so viele von den restlichen Versicherungen – den sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen – in eure Steuererklärung eintragen, an eurer Nachzahlung oder Erstattung verändert sich nichts. 

Ein kleiner praktischer Tipp, damit ihr das nicht erst feststellt, nachdem ihr euch die Mühe gemacht habt, alle Beiträge rauszusuchen und in eure Steuererklärung einzutragen: Hebt euch das für den Schluss auf. 

Macht eure Steuererklärung also erst mal sonst komplett fertig. 

Dann guckt ihr, welche Nachzahlung oder Erstattung euch das Programm ausrechnet, merkt euch das und tragt dann eine Test-Versicherung mit einem Wert von 99.999 € ein. 

Dann guckt ihr wieder, welche Nachzahlung oder Erstattung euch das Programm ausrechnet. 

Ist die genau gleich, wisst ihr sofort, dass ihr den Höchstbetrag gesprengt habt und es sich deshalb gar nicht lohnt, diese restlichen Versicherungen überhaupt einzutragen. 

Ihr löscht die Test-Versicherung also einfach wieder raus und spart euch das Zusammensuchen der Beiträge. 

Jetzt aber noch dazu, was denn zu diesen restlichen Versicherungen aus Topf 3 gehört. 

Man kann sich als groben Richtsatz merken: Alles, was Leib und Leben versichert. 

Also sämtliche Haftpflichtversicherungen, egal ob die allgemeine, die fürs Auto oder die für den Hund. 

Außerdem gehen auch beispielsweise Unfall-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Krankenzusatz-, Auslandskranken-, Krankenhaustagegeld-, Krankentagegeld- und Sterbegeldversicherungen. 

Auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen in Topf 3. 

Klassische Beispiele für Versicherungen, die nicht gehen, sind Rechtschutz-, Kasko- und berufliche Versicherungen wie zum Beispiel die Berufshaftpflicht oder eine berufliche Unfallversicherung, weil die als Werbungskosten oder Betriebsausgaben für den Beruf gelten. 

Das ist aber auch gut, denn damit können die nicht durch den Höchstbetrag unter den Tisch fallen. 

Zum Abschluss noch ein kleiner Tipp dazu, wie sich Steuern mit diesen Versicherungen sparen lassen: Ihr könnt auch Vorauszahlungen für mehrere Jahre leisten. 

Da in der Einkommensteuer das sogenannte Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt, fließen die Zahlungen trotzdem in dem Jahr in die Steuererklärung, in dem ihr sie geleistet habt. 

Und weil die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ja immer in voller Höhe absetzbar sind, könnt ihr sie in dem Jahr, in dem ihr vorauszahlt, die Beiträge voll absetzen. 

In den Jahren danach, in denen ihr dann keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr zahlen müsst, weil ihr das vorab gemacht habt, ist der Höchstbetrag also schön frei für die Versicherungen aus Topf 3. 

So, denkt dran, uns auf YouTube zu abonnieren und teilt das Video gerne mit allen, die das bis heute noch nicht verstanden haben. 

Danke und bis bald!




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

Kommentare


  • Grau YouTube Icon
  • Grau Icon Instagram
  • Tick Tack
  • Grau LinkedIn Icon
  • Grau Facebook Icon
bottom of page