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Luxus-Auto 100 % steuerlich absetzen?

  • vor 2 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Wir sehen es im Internet immer wieder: Leute suchen nach Wegen, um ihr Auto-Faible steuerlich geltend machen zu können. 

Und wenn ihr uns schon länger verfolgt, wisst ihr, dass wir die Stimme der Vernunft zwischen all den Steuer-Gurus sind, die euch erzählen, dass das ja total easy geht. 

Was euch die Steuer-Gurus nämlich nicht erzählen, ist, dass die tollen Konstrukte, über die sie das machen wollen, selbst erstens hohe Verwaltungskosten produzieren, zweitens einige rechtliche Stolperfallen mit sich bringen und drittens zu den wenigsten Menschen wirklich passen. 

Umso überraschter dürftet ihr sein, dass wir jetzt ein Video machen, in dem wir euch sagen, wie es wirklich gehen kann. 

Auch teure Autos kann man auch als Firmenwagen fahren. 

Aber grundsätzlich kann man die Kosten dafür nicht zu 100 % als Betriebsausgabe absetzen. 

Die Privatnutzung muss entweder über die 1 % Regelung oder über ein Fahrtenbuch versteuert werden. 

Gerade die 1 % Regelung ist bei teuren Autos, die einen hohen Bruttolistenpreis haben, aber auch nicht gerade billig und auf das Fahrtenbuch haben viele keine Lust. 

Denn das muss sehr sauber dokumentiert sein, damit es nicht am Ende vom Finanzamt verworfen wird. 

Aber selbst wenn man das Fahrtenbuch nutzt und der 1 % Regelung aus dem Weg geht, bedeutet das ja trotzdem, dass man nicht 100 % der Kosten für das Auto als Betriebsausgabe absetzt.  

Auch mit dem Fahrtenbuch müssen private Fahrten ja auch immer noch privat gezahlt werden. 

Genau das wollen aber natürlich viele nicht. 

An einigen Stellen wird empfohlen, das Auto “einfach” als Poolfahrzeug zu behandeln. 

Poolfahrzeuge sind Autos, die für rein betriebliche Zwecke genutzt werden, also am Unternehmen stehen und auch von allen Mitarbeitern genutzt werden. 

Das ist für sowas wie Handwerkerfahrzeuge oder die klassischen Kundendienst-Kombis vielleicht eine Idee, aber vermutlich nicht für den teuren Schlitten, den man selbst gerne fahren will. 

Das einfach so zu behaupten und es in echt anders zu machen, ist übrigens eine dumme Idee: Das ist Steuerhinterziehung. 

Und weil es auch schon die ein oder andere Person gab, die solche Scherze versucht hat, guckt das Finanzamt bei sowas genauer hin. 

Gerade dann, wenn es um teure, besondere Autos geht, bei denen jedem klar ist, dass das keine Nutzfahrzeuge sind. 

Es gibt aber Möglichkeiten, die in der Realität funktionieren können, wenn man mehr als ein Auto fahren will. 

Normalerweise würde bei zwei Firmenwagen dann auch einfach zweimal die 1 % Regelung angewendet. 

Oder man müsste eben zwei Fahrtenbücher führen. 

Hat man aber das eine Auto zum Beispiel immer an der Arbeitsstelle stehen und fährt damit wirklich ausschließlich zu Kundenterminen, Geschäftsreisen und so weiter, dann muss man hierfür keine Privatnutzung über 1 % oder Fahrtenbuch versteuern. 

Das muss aber auch wirklich so gelebt und überzeugend nachgewiesen werden können, damit das klappt. 

Je “einfacher” der private Zugriff auf das zweite Auto ist, desto schwieriger wird es, das glaubwürdig nachzuweisen. 

Eine häufige Stolperfalle bei zwei Firmenwagen sind Ehepartner oder erwachsene Kinder im Haushalt. 

Haben die nämlich kein eigenes Auto, aber einen Führerschein, liegt es nahe, dass der Ehepartner oder ein Kind dieses zweite Auto vielleicht nutzt. 

Deshalb ist es in der Konstellation noch mal schwerer, glaubwürdig nachzuweisen, dass das zweite Auto nicht privat genutzt wird. 

Wenn es klappt, dass nur für ein Auto die Privatnutzung versteuert werden muss, dann wird die grundsätzlich für das teurere Auto berechnet. 

Deshalb ist ein günstiger Twingo keine Absicherung gegen die Versteuerung eines teuren zweiten Firmenwagens – auch auf die Idee ist schon der ein oder andere gekommen. 

Am ehesten funktioniert das also, wenn beide Autos eher hochwertiger sind. 

Aber auch hier gilt: Einfach irgendwas erzählen und es in Wirklichkeit anders leben, ist keine gute Idee, weil die Finanzämter solche Fälle aus Erfahrung genauer unter die Lupe nehmen. 

Haut mal in die Kommentare, welches Auto euer Favorit für die Kombi wäre und abonniert uns auf YouTube, falls ihr das noch nicht gemacht habt, damit ihr keine ECHTEN Steuertipps mehr verpasst. 

Tschausen! 




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

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