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Das perfekte Geschäftsführergehalt

  • 23. März
  • 4 Min. Lesezeit

Ihr gründet eine GmbH oder UG und fragt euch jetzt: Wie viel Gehalt kann ich mir als Geschäftsführer eigentlich zahlen? 

Das ist eine unglaublich wichtige Frage, die sich gar nicht so einfach beantworten lässt. 

Deshalb kriegt ihr heute von uns ein Video, das euch dabei hilft, das perfekte Geschäftsführer-Gehalt zu finden! 

Der wichtigste Punkt ist erst einmal, dass ihr in keine bösen Fallen tappt, die zu echten Problemen führen. 

Denn natürlich habt ihr als Gesellschafter-Geschäftsführer erst mal ein Interesse daran, Geld möglichst günstig aus eurer GmbH zu ziehen. 

Bei einer Gewinnausschüttung müsst ihr auf die bereits mit ca. 30 % in der GmbH versteuerten Gewinne noch mal Kapitalertragsteuer von 25 % zahlen, das ist also ziemlich teuer. 

Deshalb geht man grundsätzlich davon aus, dass ihr das vermeiden wollt und euch Geld lieber als Gehalt aus der GmbH holt, das ja dann auch Betriebsausgabe ist und somit die Steuern in der GmbH drückt. 

Und darum gibt es in Bezug auf das Geschäftsführergehalt von Gesellschafter-Geschäftsführern strenge Regeln. 

Dabei geht es im Wesentlichen um die Angemessenheit eures Gehalts. 

Ganz vereinfacht gesagt solltet ihr euch daran orientieren, was auch ein fremder Dritter in eurer Position bekommen würde. 

Und das bedeutet eben nicht nur was und wie viel ein fremder Dritter bekommen würde, sondern auch wie. 

Ein fremder Dritter würde wohl kein Gehalt ohne vorher vereinbarten Arbeitsvertrag bekommen und auch Änderungen am Arbeitsvertrag werden in aller Regel mit Fremden nicht per Handschlag ausgemacht, sondern schriftlich. 

Deshalb ist für euch erst mal wichtig, dass ihr alles in Bezug auf euer Geschäftsführer-Gehalt grundsätzlich immer schriftlich und im Voraus vereinbart. 

Für das wieviel heißt das total logisch dann auch, dass ihr euch nicht so viel zahlen könnt, dass die Gesellschaft dadurch dauerhaft Verlust oder verschwindend geringe Gewinne macht und deshalb ins Straucheln gerät. 

Denn das würdet ihr bei einem Fremden ja auch nicht machen. 

Außerdem würde ein Fremder auch ziemlich sicher nicht 100 % leistungsbezogen bezahlt werden wollen und dementsprechend kein Grundgehalt bekommen. 

Außerdem senkt ihr auch das Gehalt eines Fremden nicht einfach so wieder. 

Und ihr zahlt einem Fremden auch nicht ein Jahr Gehalt, im nächsten keins, im übernächsten dann ein halbes und dann mal wieder zwei Jahre keins. 

All das sind also Sachen, die für euch auch tabu sind. 

Leistungsbezogene Vergütungen, also klassischerweise Tantiemen oder Boni, sind übrigens besonders kritisch. 

Damit ihr da kein Schindluder treiben könnt, gibt es die Regel, dass Tantiemen eindeutig rechnerisch zu bestimmen sein müssen. 

Es muss also eine schriftliche Tantiemevereinbarung geben, in der dann genau drinsteht, wie und von welcher Rechengröße aus sich die Tantiemen berechnen. 

Der Umsatz wird als Rechengröße dabei meistens nicht anerkannt, denn auch hier: Einem Fremden würdet ihr wohl auch keine Tantieme anhand des Umsatzes zahlen, weil das im Zweifel in einer Katastrophe für die Gesellschaft enden kann. 

Die Höhe der Tantieme selbst muss übrigens auch fremdüblich sein und da geht man von maximal insgesamt 50 % des Jahresüberschusses aus. 

Gibt es mehrere Geschäftsführer, müssen die sich diese 50 % des Jahresüberschusses also teilen. 

Auch das ist ja aber eigentlich relativ logisch, denn ihr würdet einem Fremdgeschäftsführer ja auch nicht einfach den Löwenanteil des Jahresüberschusses geben. 

Außerdem sollte die Tantieme regelmäßig maximal 25 % der Gesamtvergütung eines Geschäftsführers ausmachen – auch hier wieder Fremdvergleich: Im Normalfall würde ein fremder Geschäftsführer einen hohen Anteil seines Gehalts fix haben wollen. 

Was ihr aber auf jeden Fall machen könnt, ist euer Gehalt so weit wie möglich zu optimieren, damit mehr von eurem Brutto bei euch ankommt. 

Da ihr ja keinen Chef darum bitten müsst, sondern selbst entscheiden könnt, könnt ihr so viele Nettolohnoptimierungen aus unserer Playlist hier umsetzen wie ihr lustig seid – auch wenn sich natürlich nicht alles lohnt, das müsst ihr dann im Einzelnen schauen. 

Und wenn ihr es ganz superoptimiert machen wollt, könnt ihr schauen, dass ihr mit eurem Gehalt nicht über einen Durchschnittssteuersatz von ca. 30 % kommt. 

Denn euer Gehalt wird ja mit der Einkommensteuer versteuert und die steigt mit steigendem Einkommen. 

Da die GmbH insgesamt ca. 30 % Steuern zahlt und das Gehalt als Betriebsausgabe den Gewinn und damit die Steuern der GmbH drückt, zahlt ihr nicht “drauf”, wenn euer Gehalt sich eben in diesem Bereich bewegt, dass ihr ungefähr gleich viel Einkommensteuer darauf zahlt wie ihr in der GmbH durch das Gehalt spart. 

Die Gewinne, die darüber hinaus gehen, könnt ihr dann – wenn das denn zu euch passt – innerhalb der GmbH in andere Dinge wie zum Beispiel Aktien reinvestieren und könnt so dann dort von dem günstigeren Steuersatz der GmbH profitieren. 

Wenn ihr euch jetzt fragt, warum denn dann eigentlich nicht jeder eine GmbH hat, dann haben wir in der Videobeschreibung auf YouTube ein paar wichtige Videos für euch.

Und wenn ihr euch stattdessen fragt, was denn eigentlich passiert, wenn man diese ganzen Regeln für das Geschäftsführergehalt nicht einhält, dann könnt ihr einmal hier reingucken.

Wenn euch das Video geholfen hat, zeigt uns das mit einem Abo, einem Like und einem Hype auf YouTube und lasst uns gerne in den Kommentaren eure Fragen da. 

Tschausen!




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

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