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Umziehen für den Job - Was ihr absetzen könnt



Wir haben letztens schon darüber gesprochen, welche Kosten man geltend machen kann, wenn man für seinen Job reisen muss.

Es kommt ja jetzt aber durchaus auch schonmal vor, dass man nicht nur für seinen Job reist, sondern sogar umzieht.

Wenn das wirklich für den Job passiert, dann kann man die Kosten für den Umzug natürlich auch geltend machen, denn wie ihr aus unseren Videos aus der Einkommensteuererklärungsreihe gelernt haben solltet, darf man sämtliche Kosten, die man hat, um die Einnahmen aus seinem Job zu sichern, auch steuerlich absetzen.


Welche Kosten kann ich geltend machen?


Natürlich gehen hier immer die tatsächlichen Kosten, die man hat.

Da habt ihr einmal die allgemeinen Kosten.

Wenn ihr also ein Umzugsunternehmen beauftragt zum Beispiel, dann könnt ihr natürlich die Rechnung davon aufheben und das in eurer Steuererklärung eintragen.

Es gehen aber auch Maklergebühren bei der Suche nach einer Mietswohnung am neuen Arbeitsort und natürlich auch die Fahrtkosten zu Besichtigungen mit 30 Cent pro Kilometer.

Tatsächlich kann man aber auch doppelte Mietzahlungen bis maximal 6 Monate absetzen.

Dabei geht bis zum Tag des Umzugs die Miete der neuen Wohnung und ab dem Tag des Umzugs die Miete der bisherigen Wohnung.

Außerdem gibt es aber auch sonstige Kosten wie Reparaturen von Umzugsschäden, Trinkgelder für Möbelpacker, Kosten für den Einbau von Möbeln oder auch die Gebühren für die Ummeldung.

Hier könnt ihr aber auch statt der tatsächlichen Kosten die sogenannte Umzugspauschale ansetzen.

Die liegt aktuell für euch selbst als derjenige, der berechtigt ist, die Umzugskosten geltend zu machen, bei 886€ und für euren Ehegatten und eure Kinder, die bei euch leben jeweils nochmal 590€ pro Person.

Müsst ihr innerhalb von 5 Jahren nochmal für euren Job umziehen, dann erhöhen sich diese Pauschalen nochmal um 50%.

Wenn ihr aus eurem Elternhaus wegzieht und demnach vorher noch keine eigene Wohnung hattet, dann gibt’s für euch eine Pauschale von 177€.

Was man aber nie geltend machen kann, sind Möbel an sich.

Wann bin ich berechtigt?


Die Frage ist jetzt natürlich, wann ist man denn Berechtigter in dem Sinne?

Dafür muss man gucken, ob der Umzug wirklich beruflich veranlasst ist oder nicht.

Beruflich veranlasst ist ein Umzug dann, wenn der Job wirklich der Auslöser für den Umzug ist und private Gründe eine ganz untergeordnete Rolle spielen.

Das heißt zum Beispiel wenn ihr ein Jobangebot aus einer Stadt am anderen Ende von Deutschland bekommt, zu der ihr überhaupt keine private Bindung habt und das annehmt, dann ist es relativ logisch, dass dieser Umzug beruflich veranlasst ist.

Wenn die Stadt jetzt aber die Nachbarstadt ist und ihr zieht dann eben eine Stadt weiter, weil ihr eure jetzige Wohnung eh nicht so feiert oder so und die Nachbarstadt ist nur eine halbe Stunde Fahrt von eurem jetzigen Wohnort, dann funktioniert das Ganze leider wohl eher nicht.

Denn erst wenn man eine Wegzeitverkürzung von mehr als einer Stunde durch den Umzug ganz eindeutig nachweisen kann, steht für das Finanzamt ziemlich sicher und objektiv fest, dass der Umzug beruflicher Natur ist.

Da ist es dann aber auch nicht schlimm, wenn man sich aus privaten Gründen mit der neuen Wohnung vergrößert oder wenn man vom Mietverhältnis zum Eigenheim wechselt oder auch wenn man mit Jemandem erstmals zusammen- oder aufgrund einer Trennung auch wieder auseinanderzieht.

Auch die Versetzung in eine andere Geschäftsstelle eures jetzigen Arbeitgebers, kann Grund für einen beruflich veranlassten Umzug sein.

Ein wichtiger Punkt ist aber: Wenn man viel aus dem Home Office arbeitet, dann wird die Wegzeitverkürzung durch den Umzug ein immer schwächeres Argument, je häufiger man remote arbeitet.

Dadurch kann es in solchen Fällen passieren, dass der Umzug nicht als beruflich veranlasst anerkannt wird und man die Kosten eben doch komplett privat tragen muss.

Dasselbe gilt auch alles für die doppelte Haushaltsführung.


Zweitwohnung für den Job

Bei der doppelten Haushaltsführung sagt man nicht so, der ganze Hausstand zieht um, sondern hier hat der Berechtigte dann eine zweite Wohnung oder ein Zimmer am neuen Ort, um dann zwischen der Wohnung der Familie und dem Ort der neuen Arbeit zu pendeln.

Hierfür muss aber in der Wohnung des Lebensmittelpunkts auch tatsächlich noch Jemand leben, also der Ehegatte und / oder die Kinder.

Sonst könnte ja jeder einfach auf Kosten des Staats noch eine Zweitwohnung irgendwo haben, weil er es da halt schön findet oder so.

Das ist ja nicht Sinn der Sache.

Außerdem muss sich der Berechtigte auch an den Kosten für die Familienwohnung beteiligen.

Wenn das alles gegeben ist, dann dürft ihr erstens die Kosten für die Zweitwohnung beim Arbeitsplatz selbst geltend machen.

Das sind Miete, Nebenkosten und so weiter.

Da gehen aber maximal 1.000€ pro Monat.

Zweitens könnt ihr hier dann auch die sogenannten Familienheimfahrten ansetzen.

Dabei könnt ihr einmal pro Woche 30 Cent für die Entfernungskilometer zwischen eurer Familienwohnung und der Zweitwohnung rechnen.

Entfernungskilometer heißt also nur die einfache Strecke.

Natürlich könnt ihr dann als Entfernungspauschale für die Fahrten zur Arbeit aber nicht von eurer weit entfernten Familienwohnung aus rechnen, sondern nur von eurer Zweitwohnung, die in der Nähe eures Arbeitsplatzes liegt.

Für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung könnt ihr außerdem noch Verpflegungsmehraufwandspauschalen geltend machen.

Was das ist und wie das geht, haben wir euch schon mehrmals in unserer Playlist Mehr Netto vom Brutto erzählt.

Und auch hier könnt ihr dieselben Umzugskosten für die neue Zweitwohnung ansetzen, die ihr auch beim “normalen” beruflich veranlassten Umzug bekommt.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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