Wann kann ich Reisekosten geltend machen?
Manche von euch müssen für ihren Job sicher auch mal unterwegs sein.
Vielleicht nur mal zu einem Kunden ganz in der Nähe, um dort etwas zu erledigen, manche von euch werden aber auch im Außendienst sein und damit regelmäßig weit fahren und lange weg sein.
Im besten Fall kriegt ihr hier von eurem Arbeitgeber auch Reisekostenerstattungen für oder ihr habt sogar einen Firmenwagen.
Zum Firmenwagen und wie der versteuert wird, haben wir euch hier auch schon ein Video gemacht, das könnt ihr euch also mal angucken, wenn ihr ein Auto gestellt bekommt.
Aber wenn ihr keinen Firmenwagen habt, sondern mit eurem privaten Auto fahrt, dann kann euch euer Arbeitgeber zum Teil steuer- und sozialversicherungsfrei und auch zum Teil pauschal versteuert Reisekosten erstatten.
Übrigens gilt das alles dann auch immer für Fortbildungen, die ihr für euren Job macht, denn auch bei denen seid ihr außerhalb eurer Wohnung und außerhalb eurer ersten Tätigkeitsstätte unterwegs.
Genau darauf kommt es bei den sogenannten auswärtigen Tätigkeiten an.
Wenn man auswärtig unterwegs ist, gibt es drei wesentliche Posten, die sich im Portemonnaie bemerkbar machen:
Erstens natürlich Fahrtkosten, die hat man ja eigentlich immer.
Zweitens Übernachtungskosten, wenn man eben auch mal mehrere Tage weg ist und drittens die Verpflegung.
Fahrtkosten
Nutzt man öffentliche Verkehrsmittel, ist es recht easy – hier könnt ihr einfach eure ganzen Tickets als Fahrtkosten angeben.
Fahrt ihr aber mit dem Auto, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Man kann an sich auch die tatsächlichen Kosten ermitteln, aber dafür müsste man sämtliche Kosten, die man für sein Auto hat, zusammenrechnen und natürlich auch dokumentieren können.
Bedeutet also alle Quittungen für Reparaturen, Wartung, Versicherung, Steuern, Tanken pipapo schön brav sammeln und am Ende zusammenrechnen.
Zusätzlich muss man dann noch aufzeichnen, wann man für den Job wo hingefahren ist, man muss also die Fahrten für den Job dokumentieren können.
Und außerdem muss man den Kilometerstand am 1.1. und am 31.12. des Jahres dokumentieren, um die Gesamtlaufleistung des Jahres zu bekommen.
Dann müssen die für den Job gefahrenen Kilometer ins Verhältnis zu der Gesamtlaufleistung gesetzt werden.
Und das was da rauskommt, also zum Beispiel 45% ist dann der Anteil, zu dem die tatsächlichen Kosten angesetzt werden können.
Tatsache machen das mit den tatsächlichen Kosten aber in der Praxis die wenigsten.
Viel üblicher ist es, mit den berühmten 30 Cent pro Kilometer zu rechnen.
Hier kann man die aber für Hin- und Rückfahrt rechnen, anders als bei den Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.
Hier müsst ihr also nur dokumentieren, wann ihr wohin gefahren seid und auf wie viele Kilometer sich die Fahrten summieren.
Solltet ihr von eurem Arbeitgeber keine Fahrtkostenerstattung bekommen haben, könnt ihr das dann so im Rahmen eurer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Euer Arbeitgeber kann euch diese 0,30€ pro für den Job gefahrenem Kilometer aber auch steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.
Wenn er das macht, könnt ihr aber nichts mehr zusätzlich absetzen.
Erstattet er euch zwar etwas, aber nicht die vollen 30 Cent, dann könnt ihr euch den Rest über die Steuererklärung im Job holen.
Dafür tragt ihr in der Steuererklärung die vollen Kosten ein und das, was ihr steuerfrei von eurem Arbeitgeber bekommen habt, wird in eurer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und dann gegen die gesamten Kosten gerechnet, sodass ihr hier nicht manuell die Differenz ausrechnen müsst.
Übernachtungskosten
Hier könnt ihr eure tatsächlichen Kosten geltend machen, also zum Beispiel die Hotelrechnung, solange euch euer Arbeitgeber die Kosten dafür nicht schon erstattet hat.
Aber manchmal übernachtet man ja auch bei Familie oder Freunden, wenn die zufällig in der Nähe von da wohnen, wo man eben grade unterwegs ist.
Die meisten Leute denken, dann kann man nix geltend machen, aber Tatsache stimmt das nicht!
Es gibt nämlich eine Übernachtungspauschale.
In Deutschland liegt die bei 20€ pro Nacht.
Im Ausland gibt es andere Übernachtungspauschalen und die stehen mit in der Liste für die Verpflegungsmehraufwandspauschalen vom Bundesfinanzministerium.
Wir verlinken euch mal die Liste für 2023, damit ihr das da direkt für alle Länder nachgucken könnt, wenn ihr wollt.
Und damit sind wir auch direkt beim dritten Block.
Verpflegung
Denn wenn ihr nicht zuhause und in eurem gewohnten Umfeld seid, müsst ihr euch ja anders versorgen als sonst.
Ihr könnt nicht einfach kochen und Essen vorbereiten, sondern müsst vielleicht essen gehen oder euch Sachen unterwegs besorgen.
Deshalb gibt es sogenannte Verpflegungsmehraufwandspauschalen.
Hierbei muss man unterscheiden zwischen auswärtigen Tätigkeiten, bei denen man am selben Tag noch zurückkommt und solchen, bei denen man mindestens einmal übernachtet.
Kommt ihr am selben Tag zurück, gibt es nur dann was, wenn ihr mehr als 8 Stunden außerhalb eurer Wohnung und eurer regulären Arbeitsstelle unterwegs seid.
Da gibt’s dann 14€ pro Tag für Reisen in Deutschland.
Seid ihr mehrere Tage am Stück unterwegs, gibt es für den An- und Abreisetag auch 14€, aber da ist egal, wie lange ihr unterwegs seid.
Und für Tage, an denen ihr komplett, also 24 Stunden, außerhalb seid, gibt es 28€.
Die Pauschalen fürs Ausland findet ihr auch in der eben schon erwähnten Liste.
Genau diese Beträge kann euch euer Arbeitgeber auch steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.
Auch hier könnt ihr dann aber nichts mehr zusätzlich geltend machen.
Und auch hier, erstattet er euch zwar was, aber weniger, kriegt ihr die Differenz wieder über die Steuererklärung als Werbungskosten.
Hier kann euer Arbeitgeber die Beträge aber sogar für euch verdoppeln und das geht dann pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei.
Was genau das bedeutet und was euch euer Arbeitgeber sonst noch so begünstigt geben kann, findet ihr zum Beispiel in diesem Video hier.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
Comments