Wir haben euch ja jetzt schon einige Videos zum Thema Buchhaltung gemacht.
Was wir in all den Videos bisher aber komplett ignoriert haben, ist die Umsatzsteuer.
Denn wenn man erst mal das Konzept einer Bilanz und einer GuV und von Soll an Haben verstehen will, ist es hilfreich, wenn man es einfach hält.
Die Umsatzsteuer ist quasi eine zweite Komponente jedes Geschäftsvorfalls, den man so verbucht.
Dadurch haben wir dann auch nicht mehr nur ein Konto auf der Soll-Seite des Buchungssatzes und eins auf der Haben-Seite.
Stattdessen stehen bei den Geschäftsvorfällen, bei denen die Umsatzsteuer eine Rolle spielt, dann immer mindestens zwei Konten auf einer Seite des Buchungssatzes.
Man könnte das zwar theoretisch auch immer in zwei Buchungssätzen ausdrücken, aber das ist ziemlich unpraktisch.
Damit klarer wird, warum, machen wir jetzt aber mal ein Beispiel.
Ihr schreibt eine Rechnung an einen Kunden.
Ihr wollt 100 € netto für eure Leistung berechnen und seid umsatzsteuerpflichtig.
Deshalb müsst ihr auf diese 100 € noch 19 € draufschlagen.
Also liegt der Rechnungsbetrag bei 119 €, die euch der Kunde schuldet.
Jetzt habt ihr ja schon in den letzten Videos gelernt, wie man Forderungen bucht.
Ihr bucht die neue Forderung im Soll auf das Konto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Und eure Umsätze bucht ihr im Haben auf Umsatzerlöse.
Die 19 € sind ja aber Umsatzsteuer, die ihr ans Finanzamt abführen müsst und deswegen natürlich keine Umsatzerlöse für eure erbrachte Leistung.
Deshalb landen die auch nicht auf dem Konto Umsatzerlöse.
Auf dem Konto Umsatzerlöse dürfen deswegen nur 100 € landen.
Die 19 € gehören auf ein eigenes Konto.
Das heißt überraschenderweise “Umsatzsteuer”.
Ihr könntet das jetzt also so ausdrücken:
Forderungen LuL 100 € I Umsatzerlöse 100 €
und
Forderungen LuL 19 € I Umsatzsteuer 19 €
Das ist aber eher uncool, denn so seht ihr ja nicht auf einen Blick, dass die Forderung aus diesem Geschäftsvorfall zusammen 119 € beträgt.
Also okay, vielleicht bei diesen einfachen Zahlen schon, aber ihr könnt euch schon vorstellen, dass man die im echten Leben so nicht immer hat.
Besser ist also deshalb den Buchungssatz so zu zeigen:
Forderungen LuL 119 € I Umsatzerlöse 100 €
I Umsatzsteuer 19 €
So müsst ihr weniger schreiben und seht auch direkt, wie hoch die Forderung ist.
Jetzt ist vielleicht den Füchsen unter euch aufgefallen, dass das Konto Umsatzsteuer im Haben steht und dass euch das viel über das Konto verrät.
Denn wie eben schon gesagt soll die Umsatzsteuer logischerweise ja kein Umsatzerlös sein und damit euren Gewinn nicht nach oben treiben, deshalb wird sie ja auf einem extra Konto geparkt.
Wenn dieses Konto also kein Ertragskonto ist, kann es nur ein Bilanzkonto sein.
Warum?
Genau, weil Aufwandskonten ja immer im Soll bebucht werden und damit nur noch die Aktiva und Passiva der Bilanz übrigbleiben.
Die Umsatzsteuer müsst ihr ans Finanzamt abführen.
Es handelt sich also um eine Verbindlichkeit.
Und das passt wieder perfekt, weil Verbindlichkeiten im Haben gebucht werden, wenn sie entstehen, also ihr Bestand steigt.
Jetzt seht ihr auch schon, warum ihr euch super gut selbst helfen könnt, wenn ihr euch die paar Merksätze in Fleisch und Blut übergehen lasst, die wir euch in den vorigen Videos erklärt haben.
So könnt ihr nämlich immer selbst überprüfen, ob die Logik eures gebildeten Buchungssatzes aufgeht.
Es ist quasi wie ein Puzzle, solange ihr einen Teil des Buchungssatzes gefunden habt, könnt ihr euch durch die Merksätze erschließen, was für ein Konto auf der anderen Seite stehen muss.
Übrigens gibt es in Buchhaltungssoftwares sogenannte Automatikkonten, damit man diese Aufteilung auf Umsatzerlöse und Umsatzsteuer nicht jedes Mal selbst buchen muss.
Da heißt das Konto “Umsatzerlöse” dann zum Beispiel nicht einfach nur “Umsatzerlöse”, sondern “Umsatzerlöse 19 %”.
Wird dieses Konto mit einer Buchung Forderung LuL an Umsatzerlöse 19 % bebucht, erledigt das System genau diese Aufspaltung der Habenseite ganz automatisch im Hintergrund.
Jetzt gibt es ja aber nicht nur Umsatzsteuer, sondern auch die sogenannte Vorsteuer.
Also die Umsatzsteuer, die in Rechnungen steckt, die man als Unternehmer von anderen bekommt.
Das wollen wir uns jetzt auch noch einmal angucken.
Sagen wir mal, ihr habt eine - ordnungsgemäße - Rechnung von einer Werbeagentur für eine Werbekampagne über 1.190 € erhalten.
Davon sind 1.000 € für die eigentliche Leistung abgerechnet worden, das ist der Nettobetrag.
19 % davon sind 190 € - das ist die Umsatzsteuer.
Ihr müsst der Werbeagentur ja aber den Bruttobetrag der Rechnung zahlen, also 1.190 €.
Also habt ihr eine neue Verbindlichkeit LuL in Höhe von 1.190 €.
Die bucht ihr wie immer im Haben.
Der Aufwand für die Leistung selbst liegt bei 1.000 €.
Den bucht ihr auf das Aufwandskonto Werbekosten.
Also habt ihr schon mal:
Werbekosten 1.000 € I Verbindlichkeiten LuL 1.190 €
Ihr seht also schon, dass die 190 € auf der Sollseite des Buchungssatzes fehlen.
Die Vorsteuer bekommt ihr vom Finanzamt erstattet.
Also habt ihr gegenüber dem Finanzamt eine Forderung.
Praktisch, dass man Forderungskonten, die zu den Aktiva zählen, im Soll bebucht, wenn sie mehr werden.
Auch hier gibt es wieder ein eigenes Konto, das sich “Abziehbare Vorsteuer” nennt.
Also können wir unser Puzzle zusammensetzen:
Werbekosten 1.000 € I Verbindlichkeiten LuL 1.190 €
Abziehbare Vorsteuer 190 € I
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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