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Steuern zahlen wegen Elternzeit oder Kurzarbeit? - Der Progressionsvorbehalt



Fangen wir erstmal damit an, was überhaupt alles unter den Progressionsvorbehalt fällt.

Am bekanntesten und wahrscheinlich auch am relevantesten für die meisten von euch sind die Entgeltersatzleistungen.

Das sind im Wesentlichen Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschafts- und Elterngeld.

Es gibt auch noch so ein paar Sachen wie Übergangsgeld und Insolvenzgeld und sowas, aber das ist auch für die meisten jetzt nicht relevant.

Aber auch ausländische Einkünfte können dem Progressionsvorbehalt unterliegen.


Was macht der Progressionsvorbehalt?


Was dann mit diesen Einkünften passiert, ist, dass sie euren Einkommensteuersatz erhöhen, der ja mit steigendem Einkommen steigt.

Wir gucken gleich nochmal, wie genau das dann aussieht, aber bevor ihr jetzt völlig entsetzt seid, wollen wir direkt mal auf die Antwort eingehen, die wir meistens bekommen, wenn wir das erklären, nämlich “Aber das ist doch steuerfrei!”

Ja, ist es und bleibt es auch.

Sowohl Entgeltersatzleistungen als auch beispielsweise durch Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei gestellte ausländische Einkünfte sind steuerfrei und werden auch nicht besteuert.

Was sie aber durch den Progressionsvorbehalt tun, ist, euren persönlichen Einkommensteuersatz auf eure übrigen Einkünfte zu erhöhen.


Wie funktioniert der Progressionsvorbehalt?


Es wird also quasi zweimal euer Einkommen ermittelt.

Einmal ohne die steuerfreien Einkünfte, um das zu versteuernde Einkommen auszurechnen, das dann Grundlage für die Steuerberechnung ist.

Und einmal mit den steuerfreien Einkünften, um mit diesem Wert sozusagen in die Steuertabelle reinzugehen und den Steuersatz rauszusuchen, der bei diesem Einkommen anzuwenden wäre.

Dieser Steuersatz wird dann mit der Grundlage für die Steuerberechnung, die im ersten Schritt ausgerechnet wurde, multipliziert, um auf die Steuerlast zu kommen.

Aber jetzt mal als vereinfachtes Beispiel, damit ihr euch das besser vorstellen könnt.

Sagen wir mal ihr habt in einem Jahr 30.000€ normales Gehalt verdient und habt dazu 20.000€ Kurzarbeitergeld bekommen.

Wir lassen der Einfachheit halber hier jetzt mal Werbungskosten, Sonderausgaben und den ganzen Kram raus und sagen die 30.000€ Gehalt sind euer zu versteuerndes Einkommen.

Das ist also der Betrag, der versteuert wird und auf den euer Arbeitgeber ganz normal die Steuer schon einbehalten hat.

Gucken wir jetzt mal in die Grundtabelle 2022, sehen wir, dass sich bei 30.000€ eine Einkommensteuer von 5.020€ ergeben hätte.

Das ist ein Durchschnittssteuersatz von gerundet 17%.

Diese 5.020€ hat euer Arbeitgeber auch so mit der Abrechnung des normalen Gehalts schon abgeführt.

Jetzt müssen wir aber die 20.000€ Kurzarbeitergeld drauf rechnen und landen damit bei 50.000€.

Wenn wir jetzt wieder in die Tabelle gucken, sehen wir aber, dass der Durchschnittssteuersatz bei 24% liegt.

Und jetzt müssen wir die 30.000€, die zu versteuern sind, wegen des Progressionsvorbehalts mit diesen 24% multiplizieren.

Das heißt jetzt haben wir eine Einkommensteuer von 7.200€.

Da der Arbeitgeber aber nur 5.020€ abgeführt hat, entsteht jetzt eine Nachzahlung von 2.180€.

Wenn man jetzt dagegen in einem Jahr wirklich komplett nur Entgeltersatzleistungen bezogen hat, dann passiert logischerweise gar nix.

Denn egal wie hoch der Steuersatz werden würde, wenn wir 0€ mit einem Steuersatz multiplizieren, kommt eben auch 0€ raus.

Aber Achtung, wenn ihr verheiratet seid und eure Steuererklärung zusammen abgebt, dann kann das wieder anders aussehen, wenn der andere Partner Einkünfte hatte, da das bei euch ja zusammengerechnet wird.

Jetzt ergibt es vermutlich auch Sinn für euch, wieso man die Einkommensteuererklärung abgeben muss, wenn man in einem Jahr Entgeltersatzleistungen von mehr als 410€ bezogen hat.

Denn das mit dem Progressionsvorbehalt kann ja logischerweise nur über die Steuererklärung passieren, da man ja all eure Einkünfte und auch alle eure Abzüge kennen muss.

Das kann der Arbeitgeber also gar nicht abbilden und schon irgendwie unterjährig berücksichtigen.

Wenn ihr jetzt also eure Einkommensteuererklärung verpflichtend abgeben müsst, dann habt ihr dafür regulär bis Ende Juli des nächsten Jahres Zeit.

Aktuell sind die Fristen wegen Corona noch verlängert.

Gleichzeitig bedeutet das aber auch für euch, dass ihr im Hinterkopf behalten solltet, dass euch da eben Nachzahlungen erwarten können.

Und die können auch ziemlich ordentlich ausfallen, wenn ihr hohe Entgeltersatzleistungen, aber gleichzeitig eben auch noch andere Einkünfte hattet.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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