top of page
Suche

Elterngeld und Elternzeit - Das solltet ihr wissen!


Heute haben wir ein Video für alle Eltern und die, die planen welche zu werden.

Wie macht man das am besten mit dem Elterngeld?

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus?

Wir sagen's euch!


Was ist überhaupt Elterngeld?


Das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die dafür sorgen soll, dass ihr die Möglichkeit habt nach der Geburt eures Kindes euren Fokus weg vom Geldverdienen hin zum Kind zu legen.

Ihr sollt also die Möglichkeit bekommen euch um euer Kind zu kümmern ohne dabei am Hungertuch nagen zu müssen.


Wer bekommt Elterngeld?


Ihr wollt aber jetzt natürlich zuerst einmal wissen, ob ihr denn auch Elterngeld bekommt, bevor ihr euch überlegt wie viel das ist, wie man es am besten macht und wie man das versteuert.

Die Voraussetzungen fürs Elterngeld sind allerdings nicht so kompliziert.

Ihr müsst - logischerweise - ein Kind bekommen haben, das aber auch gemeinsam mit euch in eurem Haushalt lebt.

Außerdem müsst ihr das Kind selbst betreuen und erziehen, denn sonst würde das Elterngeld ja auch seinen Sinn verfehlen.

Euer Wohnsitz muss dabei in Deutschland liegen und ihr dürft keiner (vollen) Erwerbstätigkeit nachgehen.

Es gibt auch spezielle Regelungen für den Fall, dass ihr im Ausland lebt, aber das führt an dieser Stelle dann doch etwas zu weit.


Einen grundsätzlichen Anspruch haben dann ziemlich viele Gruppen, nämlich z.B. Angestellte, Selbständige, Beamte, Studenten und auch Azubis.

Wichtig ist aber der Punkt, dass ihr keiner (vollen) Erwerbstätigkeit nachgehen dürft.

Das bedeutet in konkreten Zahlen, dass ihr nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten dürft.

Auch hier ist wieder der Grund, dass das Elterngeld ja sonst seinen Zweck nicht erfüllen würde.

Ab September 2021 gibt es hier übrigens Änderungen, denn ab dann dürft ihr bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.


Außerdem gibt es auch noch eine Beschränkung in Hinblick auf die finanzielle Situation der Eltern.

Verdient ihr nämlich als Ehepaar zusammen über 500.000 €, dann habt ihr keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.

Auch hier ändert sich was ab September 2021, denn ab dann dürft ihr zusammen nicht über 300.000 € verdienen, um noch Elterngeld beanspruchen zu können.


Welche Elterngeldprogramme gibt es?


Damit es nicht ganz so einfach ist, gibt es nicht einfach nur das eine Elterngeld, sondern Elterngeldprogramme, die unterschiedlich funktionieren und so die unterschiedlichen Bedürfnisse der Eltern abdecken sollen.

Zum Glück sind es aber nur zwei Programme, nämlich das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus.


Das Basiselterngeld


Das Basiselterngeld ist eher die klassische Variante, die sich besonders gut eignet, wenn ein Elternteil nach der Geburt gar nicht mehr arbeiten, sondern sich ausschließlich auf die Kinderbetreuung konzentrieren will.

Dann gibt es nämlich volles Elterngeld für 12 Monate.

Nimmt das andere Elternteil auch noch Elternzeit erhöht sich der Zeitraum sogar auf 14 Monate.


Seid ihr alleinerziehend, dann könnt ihr auch diese vollen 14 Monate Elterngeld beanspruchen.


Dafür ist das Basiselterngeld leider nicht besonders flexibel und ist daher nicht so gut geeignet, wenn ihr die Elternzeit ein bisschen schieben und aufteilen wollt statt den eher klassischen Weg zu wählen.

Der Zeitraum von 12 beziehungsweise 14 Monaten startet nämlich direkt nach der Geburt, da kann man leider nicht dran rütteln.


Außerdem wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet, also solltet ihr auch das in eure Überlegungen mit einbeziehen.

Mutterschaftsgeld gibt es noch 2 Monate nach der Geburt und daher fallen quasi 2 Monate Elterngeld wieder weg.


Das Elterngeld Plus


Die zweite Variante ist da schon deutlich flexibler und insbesondere für die Eltern ins Leben gerufen worden, die möglichst schnell nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten wollen.

Der Anspruchszeitraum verlängert sich beim Elterngeld Plus von 12 auf 24 Monate.

Nimmt aber nicht nur ein Elternteil Elternzeit, sondern der Partner auch, dann verlängert sich auch hier wieder der Bezugszeitraum, diesmal um 4 Monate auf 28 Monate.

Diese 4 Monate dürfen aber dann nicht gesplittet werden.

Bedeutet also ihr müsst 4 Monate am Stück beide in Teilzeit arbeiten.


Aber was bedeutet denn in dem Fall überhaupt Teilzeit?

Das ist relativ eng gesteckt:

Ihr müsst mindestens 25 und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Ab September 2021 sind es mindestens 24 Stunden und maximal 32 Stunden pro Woche.


Ihr könnt aber auch noch das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus miteinander kombinieren.


Der besondere Vorteil beim Elterngeld Plus liegt darin, dass euer Einkommen aus der Teilzeittätigkeit nicht komplett auf das Elterngeld angerechnet wird - ganz im Gegensatz zum Basiselterngeld.

Das ist allerdings ziemlich kompliziert auszurechnen, aber keine Sorge.

Es gibt einen Rechner, dem ihr diese Aufgabe ganz easy übertragen könnt und den findet ihr hier.


Wie hoch ist das Elterngeld?


Wer und wann haben wir jetzt also abgehakt, jetzt ist die nächste große Frage wie viel?

Da kann euch aber keiner eine fixe Zahl sagen, denn das hängt von euren bisherigen Einkünften ab.


Was fix ist, sind die monatlichen Sockelbeträge von 300 € beim Basiselterngeld und 150 € beim Elterngeld Plus, die ihr auf jeden Fall bekommt.

Außerdem fix ist, dass ihr beim Basiselterngeld maximal 1.800 € pro Monat bekommen könnt, beim Elterngeld Plus maximal 900 € pro Monat.


Vielleicht ist es dem ein oder anderen von euch schon aufgefallen:

Beim Basiselterngeld sind die Beträge immer doppelt so hoch wie beim Elterngeld Plus.

Das liegt ganz einfach daran, dass das Geld beim Elterngeld Plus ja quasi auf einen doppelt so langen Bezugszeitraum gestreckt wird wie wir oben schon erklärt haben.


Habt ihr jetzt nicht nur ein Kind, sondern gleich mehrere auf einen Schlag bekommen, müsst ihr natürlich nicht mit dem gleichen Geld auskommen.

Bei Mehrlingsgeburten gibt es je Kind monatlich 300 € mehr Basiselterngeld und 150 € mehr Elterngeld Plus.

Habt ihr die Kinder nicht gleichzeitig bekommen, sondern es wartet schon ein Geschwisterchen mit auf den Nachwuchs, das jünger als 3 Jahre ist, gibt es den Geschwister Bonus.

Der beträgt 10 % des Elterngelds, mindestens aber 75 €.


Jetzt aber zu den Teilen, die von euren vorigen Einkünften abhängen.

Das Elterngeld berechnet sich immer vom sogenannten Netto-Erwerbseinkommen, oder auch dem Elterngeldnetto, vor der Geburt.

Was das genau ist, klären wir gleich.

Hattet ihr bis zu 1.000 € Elterngeldnetto, bekommt ihr durch den Zuschlag für Geringverdiener zwischen 67 und 100 % dessen als Elterngeld.

Lag euer Elterngeldnetto bei 1.000 bis 1.200 € bekommt ihr 67 % und sobald ihr über 1.200 € hattet, erhaltet ihr noch 65 %.

Bei einem Elterngeldnetto von 2.770 € habt ihr die Kappungsgrenze erreicht, das heißt ab hier erhaltet ihr den Höchstsatz von 1.800 € Elterngeld.

Aber denkt dran: Nur beim Basiselterngeld bekommt ihr dann diese vollen Beträge, beim Elterngeld Plus immer nur die Hälfte.


Jetzt müsst ihr aber natürlich noch wissen, was euer Elterngeldnetto ist.

Das ist nämlich nicht der Nettolohn auf eurer Lohnabrechnung, wenn ihr angestellt seid, sondern berechnet sich so:


Bruttoeinkommen pro Monat - pauschale Sozialversicherungsbeiträge - pauschale Steuern.


Seid ihr angestellt, wird außerdem noch 1/12 des Werbungskostenpauschbetrags, also 1.000 € / 12 = 83,33 € abgezogen.

Was das war, haben wir euch hier schonmal erklärt.


Wollt ihr genau wissen, wie viel pauschale Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen werden, könnt ihr das hier ganz detailliert nachlesen.


Seid ihr angestellt, wird dann euer durchschnittliches Elterngeldnetto der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld hergenommen.

Seid ihr selbständig, ist es das Elterngeldnetto, was sich aus eurem Gewinn beziehungsweise Überschuss des letzten Kalenderjahres vor der Geburt ergibt.


Wie wird Elterngeld versteuert?


Elterngeld ist wie auch die anderen Entgeltersatzleistungen steuerfrei.

Es unterliegt aber - genau wie die anderen - dem Progressionsvorbehalt, das heißt es hat Einfluss auf die Höhe eures Steuersatzes.

Wie der Progressionsvorbehalt funktioniert, haben wir euch schon anhand des Kurzarbeitergeldes in diesem Video erklärt.


Wie ist das mit der Krankenversicherung?


Seid ihr gesetzlich versichert ist euer Leben in Sachen Krankenversicherung während der Elternzeit super easy, denn ihr müsst einfach gar keine Beiträge zahlen.


Seid ihr jedoch privat versichert, dann sieht es leider nicht so gut aus:

Ihr müsst weiterhin die Beiträge zahlen.

Falls ihr angestellt seid, solltet ihr auch bedenken, dass ihr dann nicht nur die Arbeitnehmer- sondern auch die Arbeitgeberbeiträge zahlen müsst.





Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




65 Ansichten0 Kommentare

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen
bottom of page