Steuern sparen wie Anleger-Profis mit Tax Loss Harvesting - Eure Steuerfragen
- 1. Juni
- 4 Min. Lesezeit
Ihr investiert.
Aktien, ETFs, Börse, Zinsen, alles schon geblickt und auch die Steuern sind kein Thema.
Kapitalertragsteuer, Vorabpauschale, Sparerpauschbetrag, nichts davon schockt euch noch.
Aber ihr wollt MEHR!
Dann seid ihr hier richtig, denn Jemand von euch hat uns diese Frage hier für unser monatliches Format “Eure Steuerfragen” zugeschickt:

Tax Loss Harvesting klingt total kompliziert und hochtrabend, ist aber eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen.
Kurz gesagt geht es dabei um das Ausnutzen von noch nicht realisierten Verlusten.
In der Frage geht es jetzt um Aktienverkäufe, aber das Prinzip funktioniert nicht nur für Aktienverkäufe, sondern auch für den Verkauf von ETFs und sogar auch bei Kryptowährungen.
Letzteres hat aber die ein oder andere Besonderheit, deswegen gucken wir uns das am Ende noch mal kurz an.
Für Aktien und ETFs funktioniert das aber eigentlich gleich.
Mit dem einzigen Unterschied, dass Verluste aus dem Verkauf von Aktien ausschließlich mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden können.
Bei ETFs gibt es diese Beschränkung nicht, die Verluste aus dem Verkauf können hier mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden – also auch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen.
Das ist gut zu wissen, weil es das Ganze etwas flexibler macht.
Jetzt aber dazu, was es damit auf sich hat.
Wenn ihr Aktien oder ETFs verkauft, die mehr wert sind als zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr sie eingekauft habt, realisiert ihr einen Gewinn.
Dieser Gewinn muss – zumindest wenn ihr euren Sparerpauschbetrag schon ausgeschöpft habt – mit Kapitalertragsteuer versteuert werden.
Die Idee vom Tax Loss Harvesting ist, gezielt Positionen aus dem eigenen Depot zu verkaufen, deren Wert unter ihrem Einkaufswert steht.
Denn damit realisiert ihr einen Verlust, der steuerlich mit Gewinnen verrechnet werden kann.
So weit so normal.
Die Idee des Tax Loss Harvesting ist aber nicht, einfach nur Positionen aus dem Depot loszuschlagen, die im Minus stehen, dafür bräuchte es keinen eigenen Namen, das ist ja ganz normale Verlustverrechnung.
Man verkauft Positionen, die aktuell im Minus stehen, um sie danach direkt wieder einzukaufen.
Es geht also nicht um Aktien oder ETFs, die man eh einfach loswerden will, man will sie eigentlich behalten.
Durch den Verkauf und neuen Einkauf werden aber die unrealisierten Verluste plötzlich steuerlich handfest und können eben zum Verrechnen mit Gewinnen verwendet werden.
Die Steuerlast bleibt in der Gesamtbetrachtung aber die Gleiche.
Denn wenn ihr die Aktien oder ETFs, die ihr verkauft habt, wieder neu einkauft, kauft ihr sie in dem Moment ja zu einem niedrigeren Wert ein als ihr sie erstmals gekauft habt.
Wenn die Werte dann über die Zeit wieder steigen und ihr sie dann irgendwann mit Gewinn verkauft, ist der Gewinn entsprechend höher, weil eure Anschaffungskosten beim Wieder-Einkaufen niedriger waren.
Und die werden zur Ermittlung des Gewinns oder Verlusts bei einem Verkauf ja vom Verkaufserlös abgezogen.
Steuern spart ihr damit also nicht, ihr verschiebt sie nur in die Zukunft.
Das nennt man Steuerstundungseffekt.
Ihr müsst die Steuern später ans Finanzamt zahlen, sodass dieses Geld bis dahin bei euch bleibt und deshalb für euch arbeiten kann.
Das Prinzip funktioniert sogar, wenn ihr in einem Jahr keine Gewinne habt.
Denn wenn ihr etwas mit Verlust verkauft und es keine Gewinne gibt, die mit diesen Verlusten verrechnet werden können, dann wandern diese Verluste in einen Verlustvortragstopf.
Wenn ihr dann in späteren Jahren passende Gewinne realisiert, können die immer noch mit den Verlusten aus diesem Verlustverrechnungstopf verrechnet werden.
Und weil wir dazu so oft Fragen bekommen: Ja, diese Verlustverrechnungstöpfe können endlos mitgenommen werden.
Die verfallen also nicht das 2 oder 3 oder 5 Jahren, sondern bleiben so lange bestehen, bis es passende Gewinne gibt, die damit verrechnet werden können.
Theoretisch könnte man direkt nach dem Verkauf wieder neu kaufen.
Der Bundesfinanzhof hat 2009 mal entschieden, dass es sich dabei nicht um Gestaltungsmissbrauch handelt.
Das BFH-Urteil ist vom 25.8.2009 und hat das Aktenzeichen IX R 60/07.
Aber um Diskussionen mit dem Finanzamt vorzubeugen, kann man auch sagen man lässt ein paar Tage verstreichen, bevor man wieder einkauft.
Oder aber man nutzt das Ganze für Umschichtungen, dann gibt es da überhaupt kein Diskussionspotential.
Es ist jetzt nicht so, als würde man damit reich werden, wenn man das macht und je nachdem bei welchem Broker ihr seid, müsst ihr auch Transaktionskosten mitdenken – die können so einen Steuerstundungsvorteil auch auffressen.
Aber wenn Investieren für euch wie für unseren Fragensteller nicht nur notwendiges Übel, sondern ein Hobby ist, an dem ihr Spaß habt – vielleicht ist das dann was, womit ihr euch beschäftigen wollt.
Jetzt noch kurz zu Kryptos: Da funktioniert das Ganze im Prinzip auch.
Ganz wichtig ist nur, dass man dafür innerhalb eines Jahres nach dem Kauf der Kryptos verkaufen muss.
Denn nicht nur Gewinne sind nach einem Jahr Haltedauer bei Kryptos steuerlich irrelevant, für Verluste gilt das – logischerweise – genauso.
Und außerdem ist das Spiel bei Kryptos mehr Arbeit, weil ihr hier selbst für die genaue Dokumentation aller Transaktionen und die Berechnung der Gewinne und Verluste unter Berücksichtigung des FIFO-Prinzips verantwortlich seid.
Das ist bei Aktien und ETFs nicht so, wenn ihr bei einem deutschen Broker seid, denn der muss das alles sauber dokumentieren und diese Verlustverrechnungstöpfe auch für euch führen.
Außerdem ist bei Kryptos die Frage, ob ein direktes Wieder-Einkaufen nicht doch ein Problem wegen Gestaltungsmissbrauch sein könnte, weil die Kryptobörsen nicht unbedingt gleich funktionieren wie normale Börsen und das BFH-Urteil sich eben auf Aktien bezieht.
Dass Aktien und Kryptos aus steuerlicher Sicht völlig unterschiedliche Dinge sind, könnte also da ein Argument sein, was die Situation anders aussehen lassen könnte.
So, jetzt wisst ihr hoffentlich, warum ich vorhin gesagt habe, dass das Ganze hochtrabender klingt als es ist.
Schreibt uns doch mal in die Kommentare auf YouTube, ob ihr das schon nutzt oder es jetzt vielleicht vorhabt und natürlich auch immer gerne, wenn ihr noch weitere Fragen dazu habt.
Wenn ihr eine andere Frage habt, könnt ihr die anonym über den Link in der Videobeschreibung auf YouTube stellen und dann machen wir vielleicht bald auch ein Video für eure Frage.
Da findet ihr übrigens auch unsere Playlist “Investieren”, in der ihr noch viele, viele andere Videos rund um Aktien, ETFs, Zinsen und Kryptos findet.
Wenn ihr uns helfen wollt, gebt dem Video auf YouTube ein Like, falls ihr könnt ein Hype und teilt es mit anderen, die diesen Trick auch kennen müssen.
Danke dafür und bis bald!
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.



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