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Welche Steuerklasse ist die richtige für DICH?

vor 6 Tagen
3 Min. Lesezeit

Unglaublich viele Menschen denken, Steuerklasse 3 bedeutet automatisch weniger Steuern. 

Das stimmt so nicht. 

Und genau deshalb gibt es jedes Jahr böse Überraschungen. 

Die Steuerklasse bestimmt erstmal nur, wie viel monatlich abgeführt wird. 

Also hat sie einen wesentlichen Einfluss darauf, was monatlich von Deinem Bruttogehalt netto übrigbleibt. 


Der große Irrtum 


Viele verwechseln aber weniger monatliche Vorauszahlung mit weniger Steuer insgesamt. 

Denn die Steuer, die monatlich bei Deiner Gehaltsabrechnung einbehalten und ans Finanzamt abgeführt wird, ist nichts anderes als das: Eine Vorauszahlung. 

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, wird also immer für ein ganzes Jahr auf das gesamte Jahreseinkommen berechnet. 

Weil es aber schlecht funktionieren würde, wenn das Finanzamt einmal im Jahr unendlich viel Geld von allen Steuerpflichtigen bekommen würde und dann monatelang einfach gar nichts und auch weil viele Leute mit ihrem Geld auch nicht so umgehen, dass sie in der Lage wären, all ihre Steuern einmal im Jahr auf einen Schlag zu zahlen, gibt es eben die Lohnsteuer, die schon monatlich ans Finanzamt geht. 

Wie viel Einkommensteuer man zahlt, wird aber trotzdem nach Ablauf des Jahres bei der Einkommensteuererklärung berechnet. 

Die schon gezahlte Lohnsteuer wird dann als Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld gegengerechnet. 


Die Unterschiede 


Bei Steuerklassenkombi IV und IV werden beide Ehepartner quasi so behandelt, als wären sie alleine, also wie in Steuerklasse I. 

Steuerfreibeträge wie der Grundfreibetrag werden bei jedem nur für sich berücksichtigt. 

Als normaler alleinstehender Angestellter, der keine Nebeneinkünfte und auch keine Besonderheiten wie Entgeltersatzleistungen oder sowas hat, zahlt man unterjährig eher zu viel Steuern über die Lohnsteuer voraus. 

Denn bei der Berechnung der Lohnsteuer ist das Einkommen ja bekannt, Steuerfreibeträge werden berücksichtigt. 

Kosten, die man bei der Steuererklärung noch absetzen kann, aber nicht. 

Deshalb muss man als Single, also mit Steuerklasse I, bei der Steuererklärung im Normalfall nichts nachzahle. 

Entweder passiert hier gar nichts oder man kriegt eine kleinere oder größere Erstattung – je nachdem, wie viele ansetzbare Kosten man so hat. 

Da Steuerklasse IV die Ehepartner ja genau so behandelt, ist das da genauso. 

Deswegen ist man grundsätzlich bei Steuerklassenkombi IV/IV auch nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. 

Bei Steuerklassenkombi III und V schiebt aber derjenige, der Steuerklasse V hat seine Freibeträge komplett rüber zu dem, der Steuerklasse III hat. 

Dadurch zahlt der, der Steuerklasse III hat, unterjährig weniger Steuern. 

Bei der Steuererklärung kann es dann aber zu Nachzahlungen kommen, weil es sein kann, dass die einbehaltenen Steuern dann einfach zu niedrig für das endgültige jährliche Einkommen des Paars waren. 

Und weil das festgestellt werden muss, muss man hier auch zwingend eine Steuererklärung abgeben, wenn beide arbeiten. 


Die richtige Wahl 


Denkt man also Steuerklasse 3 bedeutet weniger Steuern und dann kommt die Steuererklärung mit einer dicken Nachzahlung, ist das für viele ein großes Problem. 

Die Leute fühlen sich dann auf gut Deutsch gesagt oft verarscht. 

Deshalb sollte man Steuerklassen nie nur nach TikTok-Kommentaren auswählen. 

Es ist also eine Frage der persönlichen Präferenz - lieber das Geld so lange wie möglich bei mir behalten, aber auch Rücklagen bilden, um Nachzahlungen leisten zu können oder keine Gedanken machen und dann eher über die Erstattung bei der Steuererklärung freuen. 

Es gibt eigentlich nur eine Situation, in der es wirklich einen finanziellen Unterschied macht, welche Steuerklassenkombi ein Paar auswählt: Wenn Kinder anstehen. 

Denn Entgeltersatzleistungen wie das Elterngeld werden vom Netto berechnet – zwar nicht vom “normalen” Netto, sondern vom sogenannten Elterngeld-Netto, aber auch das wird von der Steuerklasse beeinflusst. 

Und je höher das Netto, desto höher dann auch das Elterngeld. 

Dafür muss aber derjenige Steuerklasse III nehmen, der in Elternzeit geht und das Ganze muss weit vor der Geburt passieren. 

Denn das Elterngeld wird nicht einfach vom letzten Netto gerechnet, sondern es werden die letzten 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt. 

Das funktioniert aber nur noch bis 2030. 

Dann soll die Steuerklassenkombi III und V abgeschafft werden. 

Stattdessen soll es dann nur noch die Steuerklassenkombi IV/IV mit Faktor geben. 

Die gibt’s auch jetzt schon und funktioniert so, dass nicht 100 % der Freibeträge vom einen auf den anderen Partner übertragen werden, sondern anteilig im Verhältnis der Verdienste. 

Wenn Du noch mehr Tipps dazu haben willst, wie Du Dein Netto so hoch wie möglich schrauben kannst, solltest Du Dir unbedingt die Playlist angucken, die wir in der Videobeschreibung auf YouTube verlinkt haben.

Und wenn Du eh schon da bist, like und teile doch das Video und abonnier' unseren Kanal, um unsere Arbeit zu supporten 🫶




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

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