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Mysterium Minijob - Netto ist nicht immer gleich brutto!



Wie viel darf ich verdienen?


Der für euch wahrscheinlich wichtigste Punkt - die Höhe des Gehalts - dürfte den meisten wohl bekannt sein: 450€ ist die Grenze für den Minijob, noch jedenfalls.

Ab Oktober wird die Grenze auf 520€ angehoben.

Jetzt kommen wir aber schon zu dem ersten Punkt, den viele nicht wissen: Minijob muss nicht zwingend brutto = netto für euch bedeuten.


Wie wird ein Minijob versteuert?


Es gibt grundsätzlich 3 Möglichkeiten, wie ein Minijob versteuert werden kann.

Dabei kann der Arbeitgeber bestimmen, was angewendet wird.

Deshalb solltet ihr diesen Punkt auf jeden Fall abklären, bevor ihr einen Minijob anfangt, damit ihr euch nachher nicht ärgert.

Nach Häufigkeit sortiert haben wir hier:


1. Die pauschale Versteuerung mit 2% durch den Arbeitgeber

2. Die pauschale Versteuerung mit 2% mit Abwälzung auf den Arbeitnehmer

3. Die individuelle Versteuerung mit eurer Lohnsteuerklasse

Theoretisch gibt es auch noch eine vierte, nämlich die pauschale Versteuerung mit 20%, aber das ist nicht soo häufig. Das wird manchmal gemacht, wenn der Minijobber mehrere Beschäftigungen hat.

Allerdings sind mit dieser Pauschalsteuer - im Gegensatz zu der Pauschalsteuer mit 2% von grade eben - die Kirchensteuer und der Soli nicht abgegolten.

Außerdem muss das dann vom Arbeitgeber auch über das Finanzamt abgewickelt werden statt über die Minijob-Zentrale - wie die Versteuerung mit der individuellen Lohnsteuerklasse auch.

Das ist zwar kein Beinbruch, aber für den Arbeitgeber ist es am einfachsten, wenn er alles zentral über die Minijob-Zentrale abwickeln kann.


Was ist die einfachste Methode?


Bei der gängigsten Art der Besteuerung, also der Pauschalsteuer von 2%, fallen eben pauschal diese 2% und außerdem noch Sozialabgaben an die Minijob-Zentrale für den Arbeitgeber an, insgesamt roundabout 30%.

Damit ist der Minijob steuerlich komplett abgewickelt und muss damit nicht mehr in die Einkommensteuererklärung.

Hier kriegt ihr also wirklich brutto wie netto.

Wenn ihr jetzt denkt "Ich bin aber doch gar nicht in der Kirche" oder "Ich gehöre aber einer Religion an, für die gar keine Steuern erhoben wird", dann ist das nicht wild und braucht weder euch noch euren Arbeitgeber zu interessieren.

Denn die tatsächliche Religionszugehörigkeit ist genau so egal wie die Frage, ob ihr überhaupt Soli zahlen müsstet.

Das wird zur Vereinfachung eben alles über einen Kamm geschert.

Klingt alles super für euch, aber einen Downer gibt es doch: Dadurch, dass die Besteuerung damit pauschal abgefrühstückt ist, könnt ihr auch keine Kosten für den Job als Werbungskosten geltend machen.

Also keine Entfernungspauschale, keine Fahrtkosten, keine Verpflegungsmehraufwendungen, keine Fortbildung, nix, nada, niente.


Wann muss ich die Pauschalsteuer tragen?


Diese 2% Steuer kann der Arbeitgeber aber auch auf euch als Arbeitnehmer abwälzen.

Bedeutet, dass ihr diese Steuer tragt.

Das kommt auch nicht soo selten vor.

Die übrigen Abgaben trägt hier aber trotzdem der Arbeitgeber.


Was, wenn ich sonst kein Geld verdiene?


Was wie gesagt nicht ganz so häufig gemacht wird, ist die Versteuerung mit der individuellen Lohnsteuerklasse.

Kann sich aber lohnen, wenn man eine der Steuerklassen 1 bis 4 hat und sonst keine anderen Einkünfte.

Dann fällt nämlich gar keine Lohnsteuer an, weil man mit dem Verdienst unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegt.

Achtung: Wieder ungünstig werden kann es dann, wenn man verheiratet ist und zusammen veranlagt wird, weil ja dann das Einkommen zusammengerechnet und als ein Packen besteuert wird.

Bei den Lohnsteuerklassen 5 und 6 hat man auch schon bei niedrigem Einkommen Lohnsteuerabzüge.

Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann man sich aber natürlich auch dann immer noch über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Die Lohnsteuer muss der Arbeitgeber in diesem Fall dann nicht an die Minijob-Zentrale, sondern ans Finanzamt abführen.


Wie bekomme ich wirklich netto wie brutto?


Eine kleine Sache aber noch zum Schluss, auch wenn die eigentlich nichts mit Steuern zu tun hat:

Wenn ihr wirklich brutto wie netto haben wollt, müsst ihr auch noch einen Wisch zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ausfüllen und eurem Arbeitgeber geben.

Denn sonst werden euch 3,6% Rentenversicherungsbeträge einbehalten.

Die 3,6% kommen daher, dass der volle Pflichtbeitrag 18,6% beträgt, wie bei jedem "normalen" Arbeitnehmer auch.

Der Arbeitgeber zahlt mit den Sozialabgaben pauschal 15% Rentenversicherungsbeitrag für Minijobber.

18,6% - 15% = 3,6%.

Manchmal kann es auch Sinn machen, auf die Befreiung zu verzichten, um an den Rentenpunkten etwas zu schrauben, aber das hängt total vom Einzelfall ab.

Den Wisch bekommt ihr in der Regel übrigens eh mit dem Personalfragebogen von eurem Arbeitgeber.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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