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Lohnt sich mehr verdienen überhaupt? - Eure Steuerfragen



Muss ich geschenktes Gold versteuern?


Heute starten wir mit einem wortwörtlichen Goldschatz – was ist steuerlich zu beachten, wenn man von seinen Eltern Gold im Wert von ca. 100.000€ geschenkt bekommen hat und das jetzt verkauft?

Da muss man sich jetzt zwei verschiedene Dinge anschauen, nämlich zuerst die Schenkung und damit die Schenkungsteuer und danach dann den Verkauf und damit die Einkommensteuer.

Fangen wir erstmal mit der Schenkung an.

Wie wir euch in diesem Video hier schon erklärt haben fällt auf sogenannte Schenkungen unter Lebenden gegebenenfalls Schenkungsteuer an.

In dem Video haben wir euch aber auch erklärt, dass es im Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuerrecht Steuerklassen und Freibeträge gibt, innerhalb derer Schenkungen steuerfrei ablaufen können.

Zuerst einmal schauen wir also, ob überhaupt eine Schenkungsteuer anfällt.

Dafür müsstet ihr erstmal bewerten, wie viel das, was ihr geschenkt bekommt, wert ist.

Gehen wir jetzt der Einfachheit halber mal davon aus, dass das Gold in dem Zeitpunkt, in dem es geschenkt wurde, auch diese 100.000€ wert war.

Wenn es innerhalb der letzten 10 Jahre keine weiteren Schenkungen gab, dann kann man hier erstmal Entwarnung geben.

Denn Eltern haben gegenüber ihren Kindern einen Freibetrag von 400.000€.

Es würde also keine Schenkungsteuer ausgelöst.

Wenn es innerhalb der 10 Jahre davor schon Schenkungen gab, dann muss man das auf eine bestimmte Art und Weise zusammenrechnen, das haben wir aber auch in dem Video von eben erklärt.

Was wir auch schon mal erwähnt haben, ist die Fußstapfentheorie.

Die gibt es beim Erbe und auch bei Schenkungen.

Die besagt, dass man quasi in die Fußstapfen des Erblassers beziehungsweise Schenkers tritt und wird jetzt für den zweiten Part, also die Steuern auf den Verkauf des Golds, wichtig.

Denn wie ihr vielleicht aus unseren Krypto Videos wisst, ist es bei bestimmten Wirtschaftsgütern so, dass die beim Verkauf unter die privaten Veräußerungsgeschäfte und damit die sonstigen Einkünfte fallen können.

Und dazu zählt auch Gold.

Aber nur dann, wenn es innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf wieder verkauft wird, das ist die berühmte Spekulationsfrist.

Beim Verkauf kommt es dann also darauf an, wie viel Zeit seit dem Kauf der Eltern vergangen ist.

Wenn der länger als ein Jahr her ist, gibt’s auch keine Einkommensteuer.

Ist er noch kein Jahr her, dann müsste man von dem Verkaufspreis den Kaufpreis und gegebenenfalls angefallene Kosten für den Kauf oder Verkauf abziehen, um so den Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft auszurechnen.

Und der wird dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Lohnt sich ein höheres Einkommen überhaupt?


Bei der nächsten Frage geht es um den Steuersatz und darum, ob sich ein höheres Einkommen sich überhaupt lohnt oder ob alles vom höheren Steuersatz weggefressen wird.

Und hier können wir direkt mal vorwegnehmen: Ein höheres Einkommen “lohnt” sich rein von den Zahlen her immer.

Denn egal, wie viel ihr auch verdient, ihr werdet niemals 100% oder fast 100% dessen, was ihr on top verdient, abgeben müssen.

Aber ja, relativ gesehen bleibt mit zunehmendem Einkommen weniger von dem über, was ihr mehr dazu verdient.

Das liegt am progressiven Steuersatz, den es in Deutschland ja gibt.

Progressiv bedeutet: Mit steigendem Einkommen steigt der Steuersatz.

Das ändert aber eben nichts daran, dass euch absolut von einem höheren Einkommen trotzdem immer mehr übrigbleiben wird als von einem niedrigeren Einkommen.

Dazu jetzt aber mal ein konkretes Beispiel.

Ihr könnt sowas auch immer selber einfach rausfinden und ausrechnen, indem ihr den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums nutzt.

Da geben wir jetzt mal an, dass ihr ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000€ habt und alleinstehend seid.

Dann kommt da raus, dass ihr in 2023 11.343€ Einkommensteuer zahlen müsst.

Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 22,69% und einem Grenzsteuersatz von 37,06%.

Der ist auch der, der für diese Frage besonders interessant ist.

Denn der Grenzsteuersatz ist quasi der Steuersatz, der auf den nächsten Euro anfällt, den ihr dazu verdient.

Wenn ihr jetzt also einen Euro mehr an zu versteuerndem Einkommen hättet, dann würdet ihr von diesem einen Euro 37 Cent an Steuern abgeben müssen.

Dieser Grenzsteuersatz steigt mit steigendem Einkommen.

Das könnt ihr euch aber jetzt nicht nur in harten Zahlen angucken, sondern ihr bekommt so einen wunderschönen Graphen.

Die blaue Linie, die ihr dann seht, ist dieser Grenzsteuersatz.

Und da seht ihr dann auch, dass der bei so ungefähr 62.000€ zu versteuerndem Einkommen nicht weiter steigt, sondern bei 42% bleibt.

Jedenfalls bleibt der so bis ca. 280.000€.

Da geht’s dann in den sogenannten Reichensteuersatz von 45%.

Die lila Linie, die ihr dann seht, zeigt euch den Durchschnittssteuersatz.

Und so könnt ihr einfach ablesen, was euch jeder weitere Euro höheres Einkommen an Steuern kostet und wie viel Steuern ihr insgesamt auf euer Einkommen abgeben müsst.

Und ob das dann in Relation zu dem Aufwand steht, den ihr zusätzlich für das Extra an Einkommen betreiben müsst, das könnt dann nur ihr für euch entscheiden.

Vermögensverwaltende GbR


Die dritte Frage dreht sich zur Abwechslung mal nicht um die vermögensverwaltende GmbH, sondern um die vermögensverwaltende GbR.

Über die haben wir auch schon mal ein eigenes Video gemacht, das findet ihr hier.

Ganz simpel gesagt ist das aber eine GbR, also ein Zusammenschluss aus mehreren Personen - für den es übrigens keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag oder so geben muss – die zusammen üblicherweise Immobilien verwalten.

Grade bei Immobilien kann man immer zwei Wege gehen, wenn man sie nicht alleine kaufen möchte, die im Grundbuch unterschiedlich aussehen.

Nehmen wir beispielsweise ein Paar, das zusammen eine Immobilie kaufen will.

Bei Variante A stehen beide als natürliche Personen als Eigentümer im Grundbuch und haben jeweils einen 50%igen Anteil an der Immobilie.

Bei Variante B bilden die beiden eine GbR mit jeweils 50% an der Gesellschaft und diese GbR steht als Eigentümer im Grundbuch.

Bei Variante A ist es jetzt so, dass jede Übertragung des Anteils wieder den Gang zum Notar bedeutet und dass etwas im Grundbuch geändert werden muss pipapo.

Bei Variante B interessiert die Immobilie und das Grundbuch mehr oder weniger gar nicht, wer die einzelnen Personen, also die Gesellschafter sind, denn die “sieht” quasi nur die GbR als Gesellschaft.

Dadurch kann man dann statt dem Anteil an der Immobilie seinen Anteil an der GbR zum Beispiel verkaufen.

Da muss dann zumindest für die Immobilie keiner zum Notar latschen und das Grundbuchamt interessiert das auch nicht, weil ja “nur” ein Gesellschafter ausgetauscht wurde.

Und genau das kann man sich bei der Erbschaftsteuer zu Nutze machen.

Beispielsweise kann man in einem Gesellschaftsvertrag regeln, dass die Anteile eines Gesellschafters, der stirbt, automatisch auf die anderen Gesellschafter übergehen - das nennt man auch Anwachsung.

Und da diese Anteile dann eben nicht von Todes wegen, sondern aufgrund gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen auf den verbleibenden Gesellschafter übergehen, entsteht keine Erbschaftsteuer.

Das liegt daran, dass dieser “Erwerb von Todes wegen” genau das ist, was überhaupt mit Erbschaftsteuer besteuert wird.

Hier gibt es aber trotzdem ein paar Stolperfallen zu beachten, deshalb solltet ihr in so einem Fall trotzdem am besten einen Steuerberater und / oder Anwalt dazu holen, der mit euch euren konkreten Fall durchleuchtet.

Außerdem kann man durch so eine GbR Variante besser steuern, dass mal einer von beiden mehr für die Immobilie abbezahlt als der andere.

Grade bei unverheirateten Paaren kann das Sinn machen.

Denn wenn einer einen größeren Anteil an der monatlichen Rate für die Immobilie trägt als der andere, obwohl beide als jeweils 50%ige Eigentümer der Immobilie im Grundbuch stehen, ist das steuerlich im Grunde nichts anderes als eine Schenkung.

Derjenige, der mehr zahlt, schenkt also demjenigen, der weniger zahlt jeden Monat etwas.

Und wenn man nicht verheiratet ist, hat man wie ihr aus unserem Erbschaftsteuer Basics Video schon wisst, nur einen Schenkungsteuerfreibetrag von 20.000€ für 10 Jahre.

Der kann dann auch gerne schon mal aufgefressen werden, wodurch man dann in den Bereich geraten kann, dass man Schenkungsteuer durch diese ungleiche Beteiligung an den Kosten und der Darlehenstilgung auslöst.

Insgesamt bietet das also ein bisschen mehr Flexibilität, aber auch die andere Variante kann für euch die richtige sein.

Da solltet ihr euch im Zweifel auch einfach beraten lassen, was in eurer Situation und mit euren Zielen am sinnvollsten ist.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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