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Kryptos & Steuern - Lending, ICO, Utility Token, Liquidity Mining



Sooo wir haben ja jetzt schon ein paar Videos rund um Kryptos gemacht.

Ein paar Themen sind aber noch offen:

Wir gucken uns ganz kurz das Lending, den ICO, Liquidity Mining und auch noch kurz die Utility Token an.

ICO

Fangen wir mal mit dem an, was man als die Geburt eines neuen Coins bezeichnen könnte: Der oder das ICO, was auch immer.

Für diejenigen, die nicht wissen, was das ist - die Abkürzung steht für Initial Coin Offering.

Bekannter dürfte für viele der Begriff IPO sein - Initial Public Offering.

So bezeichnet man den Börsengang einer Gesellschaft, bei dem erstmalig Aktien angeboten werden.

Analog bedeutet ICO, dass Coins erstmals ausgegeben werden.

Und zwar von dem sogenannten Emittenten, der die Coins aus Sicht des BMF tatsächlich herstellt, weil sie erstmals existieren.

Wie ihr euch vielleicht erinnert, hier lag der Unterschied vom ICO zum Mining und Staking, bei denen die Coins laut BMF nicht hergestellt, sondern angeschafft werden.

Wenn ihr euch das nochmal angucken wollt, könnt ihr das hier tun.

Beim ICO gibt es dabei kein Privatvermögen.

Das Ganze findet immer in einem Betriebsvermögen statt, entweder in einem Einzelunternehmen, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft.

Der Emittent hat die hergestellten Coins dann mit den Herstellungskosten zu aktivieren.

Das mit dem ICO eingesammelte Kapital kann sowohl Eigen- als auch um Fremdkapital sein, das hängt immer von der rechtlichen Ausgestaltung ab.

Es kann außerdem sein, dass noch Verbindlichkeiten oder Rückstellungen gebildet werden müssen, wenn der Emittent noch irgendwelche Verpflichtungen gegenüber denjenigen hat, die die ausgegebenen Coins erworben haben.

Utility Token

Utility Token sind Token, die einem gewisse Rechte einräumen, wie zum Beispiel den Zugang zu bestimmten Events oder Netzwerken oder auch den Anspruch die Token gegen ein Produkt einzutauschen.

Hält man diese Utility Token im Betriebsvermögen eines Betriebs, der bilanziert, können sie nach Ansicht des BMFs Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen unter den Finanzanlagen oder Forderungen sein.

Das hängt davon ab, welche Rechte man im Einzelnen mit dem Token bekommt.

Bei einer EÜR müssen sie wieder in einem gesonderten Verzeichnis geführt werden.

Im Privatvermögen passiert steuerlich nur dann was, wenn ihr die Utility Token weiterverkauft.

Hier gilt dann das übliche Spiel mit dem einen Jahr und den 600€ pro Jahr, da das dann auch wieder in die Kategorie privates Veräußerungsgeschäft fällt.

Wenn ihr die Utility Token einfach nur gegen das eintauscht, wofür sie euch berechtigen, ist das laut BMF steuerlich gar nix.

Lending

Und last but not least das, was wohl die meisten von euch interessiert:

Das Lending.

Im Betriebsvermögen gehaltene Coins, die zum Lending genutzt werden, führen dann wieder mal dazu, dass die Erträge Betriebseinnahmen sind.

Kommen die Erträge nicht in einer staatlichen Währung, sondern in Form von anderen Coins, wandern die laut BMF schnurstracks ins Betriebsvermögen.

Bewertet werden sie dabei wieder mit dem Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses.

Also alles so, wie ihr es schon von den anderen Themen gewöhnt seid, weder bei der Bilanz noch bei der EÜR gibt es irgendwelche Besonderheiten.

Im Privatvermögen habt ihr laut BMF hier wieder sonstige Einkünfte.

Erhaltet ihr hier statt Cash andere Coins, gilt auch hier, dass diese Coins zum Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses angeschafft wurden.

Heißt auch hier wieder ein Jahr warten mit dem Verkauf oder Tausch, dann gibt's keine Steuern.

Die Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre, die nach dem Entwurf des BMF-Schreibens aus 2021 im Raum stand, ist nämlich vom Tisch.


Liquidity Mining


Zu Guter letzt noch ein kurzer Blick aufs Liquidity Mining.

Hier gibt es noch keine Infos vom BMF zu, aber da viele von euch das interessiert, dachten wir, wir bringen hier noch eben kurz unter, wie das in der Literatur häufig gesehen wird.

Das sieht so aus, dass es sich bei der Abgabe der Coins in den Liquidity Mining Pool um eine Veräußerung handelt.

Heißt gegebenenfalls hier wieder ein privates Veräußerungsgeschäft.

Die Erträge aus dem Liquidity Mining Pool selbst stellen nach dieser Ansicht dann Kapitalerträge wie auch Dividenden zum Beispiel dar, also mal keine sonstigen Einkünfte.

Die Rücknahme der Coins aus dem Pool soll dann wieder ein Kauf sein, damit fängt die Haltefrist für diese Coins dann in diesem Moment wieder neu an.

Ob die Finanzverwaltung das auch so sieht, bleibt aber noch abzuwarten.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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