Kosten für privates Auto absetzen? - Eure Steuerfragen
- 2. Feb.
- 4 Min. Lesezeit
Leute, fahrt ihr auch mit eurem Auto für die Arbeit rum und habt euch schon immer gefragt, ob ihr da nicht eigentlich was bei der Steuer absetzen könnt?
Dann seid ihr genau richtig in der heutigen Ausgabe von euren Steuerfragen!
Jemand von euch hat uns nämlich genau diese Frage hier geschickt:

Bevor wir reinstarten aber noch ein kleiner Hinweis auf den Link, über den ihr auch eure eigenen Fragen anonym an uns schicken könnt.
Den findet ihr übrigens auch immer auf unserem Insta Profil im Story Highlight “Eure Fragen”.
Jetzt aber!
Es geht also um ein Auto, das ihr privat besitzt und nutzt, um damit für die Arbeit herumzufahren.
Zum Beispiel weil ihr wie hier ambulant tätig seid oder weil ihr in andere Filialen oder zu Kundenterminen oder auf die Baustelle müsst.
Oder auch wenn ihr zu einer Fortbildung für euren Job fahrt, auch das zählt nämlich zu den sogenannten beruflich veranlassten Reisetätigkeiten, die absetzbar sind.
Der einfachste Weg, um das steuerlich geltend zu machen sind die in der Frage auch schon genannten berühmten 30 Cent pro Kilometer.
Und ja, bei den Reisekosten sind es auch nur diese 30 Cent.
Vielleicht habt ihr schon mitbekommen, dass die Pendlerpauschale für Fahrten zur regulären Arbeitsstelle angehoben wurde auf 38 Cent.
Das gilt aber eben nicht für die Reisekosten.
Dafür kann man bei Reisen, also Fahrten eben nicht zur regulären Arbeitsstelle, den Hin- und Rückweg ansetzen.
Das geht bei der Pendlerpauschale ja nicht, da geht nur die einfache Strecke.
Diese 30 Cent pro Kilometer kann der Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten, so wie das auch bei unserem Fragesteller ist.
Wenn man keinen “großen Aufwand” damit haben will, geht dann auch nicht mehr, weil diese 30 Cent pro Kilometer nicht nur Spritkosten, sondern auch sämtliche anderen Kosten für das Auto, also Wartung, Reparaturen, Verschleiß abgelten.
Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit, um diese Dinge absetzen zu können.
Dafür muss man aber sowas wie ein Fahrtenbuch führen, in dem man alle betrieblichen Fahrten genau aufzeichnen muss.
Außerdem muss man dafür den Kilometerstand am Jahresanfang und am Jahresende dokumentieren.
Damit hat man die Gesamtkilometer eines Jahres.
Dann müssen sämtliche Belege für Kosten im Zusammenhang mit dem Auto gesammelt und für die Steuererklärung zusammengerechnet werden.
Damit kann man einen individuellen Kostensatz pro Kilometer errechnen, indem man die Gesamtkosten des Jahres durch die Gesamtkilometer des Jahres rechnet.
Und dann können die für den Job gefahrenen Kilometer, die in dem “Fahrtenbuch light” dokumentiert wurden mit diesem individuellen Kostensatz pro Kilometer angesetzt werden.
Das bedeutet aber, dass man sehr ordentlich und gewissenhaft sein muss.
Sind die Aufzeichnungen zum Beispiel fehlerhaft, nicht vollständig oder nicht nachvollziehbar kann es sein, dass das Ganze nicht anerkannt wird.
Dann war die ganze Arbeit umsonst und es wird wie sonst auch mit den 30 Cent pro Kilometer gerechnet.
Wenn ihr euch sicher seid, dass ihr das durchziehen könnt und es sich bei euch lohnt, könnt ihr aber natürlich darüber nachdenken, das so zu machen.
Lohnen tut sich das meistens aber nur, wenn ihr entweder ein sehr teures Auto habt und/oder fast gar nicht privat damit herumfahrt.
Denn je mehr ihr privat damit herumfahrt, desto kleiner wird ja der Anteil des Jobs an den Kosten.
Zum Thema teures Auto: Das bedeutet nicht, dass ihr euch jetzt einfach so nen Lambo gönnen und die dann sehr hohen Kosten absetzen könnt.
Denn es gibt im Steuerrecht noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Wenn ihr euch jetzt aus Privatinteresse nen Lambo least und damit zu “Normalo-Haushalten” zum Kundentermin fahrt, dann ist die Tatsache, dass es sich um einen teuren Lambo handelt, der mit den 30 Cent pro Kilometer nicht hinkommt, euer Privatvergnügen und wird nicht anerkannt.
Eine viel viel wichtigere und einfachere Sache, die ihr bei diesen Reisetätigkeiten für euren Job machen könnt, um finanziell mehr rauszuholen, sind da die Verpflegungsmehraufwandspauschalen.
Die könnt ihr geltend machen, sobald ihr mehr als 8 Stunden an einem Tag für euren Job außerhalb eurer normalen Arbeitsstelle unterwegs seid und läppern sich echt schnell.
Das sind aktuell innerhalb Deutschlands 14 € pro Tag.
Wenn ihr mehrere Tage am Stück unterwegs seid, braucht ihr am An- und Abreisetag sogar nicht mal diese 8 Stunden unterwegs zu sein, um sie ansetzen zu können.
Es reicht also wenn ihr zum Beispiel um 23 Uhr losfahrt, um für den Anreisetag auch diese 14 € absetzen zu können.
Bei vollen 24 Stunden sind es 28 €.
DAS ist ein deutlich einfacherer Hebel als das ganze Thema mit den tatsächlichen Fahrtkosten.
Noch besser ist aber, dass euch euer Arbeitgeber diese Verpflegungsmehraufwandspauschalen steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen kann.
Davon habt ihr also noch mehr.
Wäre also vielleicht ein Gespräch mit dem Chef wert.
So, wenn ihr noch Fragen zu dem Thema habt, ab in die Kommentare damit und wenn ihr ein Video zu eurer eigenen Frage haben wollt, dann stellt sie uns über den Link in der Beschreibung.
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Danke dafür und bis bald!
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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