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Grundsteuer - Was geht in welchem Bundesland?



Wir haben euch in unserem letzten Grundsteuervideo ja erzählt, dass jedes Bundesland durch die Öffnungsklausel vom Bundesmodell der neuen Grundsteuer abweichen kann.

Das tun einige auch und das wollen wir uns heute einmal angucken.


Wer kocht sein eigenes Süppchen?


Zuallererst wollt ihr natürlich wissen, welche Bundesländer dem Bundesmodell folgen und welche nicht.

Also, das Bundesmodell wollen nutzen Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Was anderes überlegt haben sich also die übrigen Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen.


Ganz wichtig zu wissen sind dabei zwei Punkte: Es kommt darauf an, in welchem Bundesland die Immobilie ist, nicht wo ihr wohnt, denn die Grundsteuer wird ja von der Gemeinde erhoben, in der die Immobilie eben liegt.

Also greift auch immer das Bewertungsmodell des Bundeslandes, in dem sich die Immobilie befindet.


Und zweitens muss euch das trotzdem nicht davon abhalten, eure Erklärungen von eurem Steuerberater des Vertrauens machen zu lassen, wo auch immer der ist, denn der Steuerberater muss nicht aus demselben Bundesland kommen, in dem auch die Immobilie steht.

So können wir aus unserer eigenen Kanzlei in Dortmund heraus zum Beispiel auch die Erklärung für ein Haus in Bayern machen – obwohl es nicht dasselbe Bundesland ist und sogar eine andere Bewertungsmethode anzuwenden ist als bei uns in NRW.


Zum Bundesmodell haben wir euch im letzten Video schon einiges erklärt.

Aber jetzt gucken wir uns der Reihe nach an, was für Modelle die anderen Bundesländer sich ausgedacht haben.

Vorab aber noch ein kleiner Disclaimer: Wir erklären hier nur die Grundzüge der Berechnungsmodelle, bei manchen gibt es noch Ausnahmen und Details, die den Rahmen hier sprengen würden.


Wie wird die Grundsteuer nochmal berechnet?


Damit ihr im Kopf habt, wie die Grundsteuer berechnet wird, außerdem nochmal eine kleine Erinnerung vorweg: Einheitswert mal Grundsteuermesszahl gleich Steuermessbetrag.

Der wiederum wird mit dem Hebesatz multipliziert und man hat die jährliche Grundsteuer.

Der Einheitswert ist ja das, was abgeschafft wird.

Falls ihr nicht mehr wisst, was die anderen Begriffe sind, guckt euch nochmal unser zweites Grundsteuervideo an, da haben wir das erklärt.


Baden-Württemberg - Das modifizierte Bodenwertmodell


Also – wir fangen an mit Baden-Württemberg.

Hier nennt sich der Spaß “Modifiziertes Bodenwertmodell”.

Das ist ziemlich easy, denn man braucht nur die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert.

Die werden miteinander multipliziert et voilá: Der Bodenwert a.k.a. Grundsteuerwert.

Wie das Grundstück genutzt wird, spielt für die Bewertung keine Rolle, dafür gibt es aber über die Grundsteuermesszahl einen Bewertungsabschlag von 30% für Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Was die Grundsteuermesszahl ist, haben wir euch im zweiten Grundsteuervideo schon erklärt.

Also, ziemlich schlank gehalten, was cool ist, aber auch dazu führt, dass Alter und Wertigkeit der Immobilie keine Rolle spielen.


Bayern - Das Flächenmodell


Weiter geht’s mit Bayern.

Hier gibt’s das Flächenmodell, für das drei Faktoren entscheidend sind: 1. Fläche des Grundstücks 2. Fläche des Gebäudes und 3. die Nutzung der Immobilie.

Die Fläche des Grundstücks wird dabei mit einer sogenannten Äquivalenzzahl von 4 Cent pro Quadratmeter multipliziert und die des Gebäudes mit einer von 50 Cent pro Quadratmeter, Ergebnis davon sind dann sogenannte Äquivalenzbeträge.

Für den Äquivalenzbetrag von Wohnflächen gibt es auch hier einen Abschlag von 30% auf die Grundsteuermesszahl.

Auch hier wird die Immobilie nicht bewertet, wodurch ein Luxusobjekt und eine zusammengezimmerte Holzhütte gleich besteuert werden können, einfach nur weil sie auf einem gleich großen Grundstück stehen.


Hamburg - Das Wohnlagenmodell


Next up: Hamburg!

Hier wurde das sogenannte Wohnlagenmodell entwickelt.

Die ersten beiden der drei wichtigen Faktoren, sind dieselben wie bei Bayerns Modell: Fläche des Grundstücks und Fläche des Gebäudes und auch die Sache mit den Äquivalenzzahlen funktioniert genau wie in Bayern, den Abschlag von 30% für Wohnflächen gibt es auch.

Der dritte Faktor ist hier aber die Wohnlage der Immobilie.

Davon soll es zwei Stück geben – eine “normale” und eine “gute”.

In welche man fällt, kommt auf den Mietspiegel an.

Liegt die Immobilie in einer “normalen” Wohnlage, gibt es für die Wohnflächen dann nochmal einen zusätzlichen Abschlag von 25% auf die Grundsteuermesszahl.


Hessen - Das Flächen-Faktor-Modell


In Hessen gibt es das Flächen-Faktor-Modell, für das diesmal fünf Faktoren wichtig sind: Die ersten drei kennen wir schon von Bayern, also Fläche des Grundstücks sowie des Gebäudes und Nutzung der Immobilie.

Auch hier kommen wieder die vorhin schon erklärten 4 Cent und 50 Cent pro Quadratmeter ins Spiel, heißen aber diesmal nicht Äquivalenzzahlen, sondern Flächenzahlen und ergeben damit auch den sogenannten Flächenbetrag statt den Äquivalenzbetrag.

On top werden aber hier noch der Bodenrichtwert der Immobilie selbst und der durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde mit einbezogen.

Indem man die beiden ins Verhältnis setzt, erhält man den sogenannten Flächenfaktor.

Um auf den Steuermessbetrag zu kommen, nimmt man dann den Flächenbetrag mal die Steuermesszahl mal den Flächenfaktor.

Die Grundsteuermesszahl wird auch hier für Wohnflächen wieder auf 70% reduziert.


Niedersachsen - Das Flächen-Lage-Verfahren


Niedersachsen setzt in seinem Flächen-Lage-Verfahren auf die gleichen 5 Faktoren wie Hessen.

Hier heißen die Flächenzahlen aber wieder Äquivalenzzahlen, der Flächenbetrag wieder Äquivalenzbetrag und der Flächenfaktor heißt Lagefaktor, wobei er sich genauso ermittelt wie in Hessen.

Und jap- auch hier gibt es für die Wohnflächen wieder einen 30%-igen Abschlag auf die Grundsteuermesszahl.


Das Saarland und Sachsen - Eigene Steuermesszahlen


Und da das Saarland und Sachsen beide nicht so tricky zu erklären sind, reiße wir die auch noch kurz mit ab, denn hier wird nach dem Bundesmodell bewertet, aber dafür gibt es einfach eigene Steuermesszahlen.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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