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Warum ist die Grundsteuer verfassungswidrig?


First things first:

Kurzer Recap


Vielleicht habt ihr es schon mitbekommen - dieses Jahr wird ein ziemlicher Hammer für alle Grundbesitzer.

Denn uns alle erwartet die Grundsteuerreform.

Und mit „uns alle“ meinen wir sowohl die Grundstückseigentümer als auch uns, die Steuerberater.

Es müssen in 2022 ungefähr 36.000.000 Grundstücke neu bewertet werden.

Nämlich ALLE Grundstücke.

Dabei ist es völlig irrelevant, ob diese Grundstücke im Privatbesitz oder Unternehmensvermögen sind.

Es ist auch egal, ob sie bewohnt oder nicht bewohnt sind, ob sie vermietet sind oder eigengenutzt werden.

Es müssen einfach ALLE Grundstücke neu bewertet werden.

Die Story vom Grundsteuerdrama


Grund für dieses ganze Heckmeck ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018.

Das hat nämlich entschieden, dass die Art und Weise, mit der die Grundsteuer ermittelt wird, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Deswegen wurde bereits am 2. Dezember 2019 ein Gesetz zur Reform der Grundsteuer verkündet.

Im Jahr 2022 erfolgt also die komplette Neubewertung sämtlicher deutscher Grundstücke und ab dem 1. Januar 2025 wird die gesetzliche Neuregelung dann zur Anwendung kommen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?


Das funktioniert so:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer.

Die Steuermesszahl ist ein Promillesatz (Kurzer Allgemeinbildungs-Livehack: 1 Pomille = 0,1 Prozent).

Wie hoch der ist, hängt von der Art des Grundstücks ab.

Im Wesentlichen ist hier entscheidend, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch und liegt so zwischen 400 – 800%.

Die Ganze Nummer ist also ein dreistufiges Verfahren: Feststellung des Grundsteuerwerts (1) und Festsetzung des Grundsteuermessbetrags durch die Finanzämter (2).

Und dann erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen als Steuergläubiger (3).

Warum ist die Grundsteuer verfassungswidrig?


Weil sie nicht dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz entsprach.

Das Problem an der ganzen Sache sind die Einheitswerte.

Die sind nämlich erstens uralt und zweitens sind die für die alten und neuen Bundesländer aus ziemlich unterschiedlichen Jahren.

Für die neuen Bundesländer stammen sie aus dem Jahr 1935 und für die alten Bundesländer aus 1964.

Da sich die Immobilienpreise in Deutschland seit dieser Zeit allerdings höchst unterschiedlich entwickelt haben, werden grundsätzlich gleichartige Grundstücke aber nun unterschiedlich hoch besteuert.

Das widerspricht allerdings dem Grundgesetz und ist somit verfassungswidrig. 

Deswegen müssen die nun neu ermittelt werden.

Dadurch soll aber nicht dafür gesorgt werden, dass mehr Steuern eingenommen werden – die Steuerlast soll nur gerechter verteilt werden.

Der ein oder andere zahlt also demnächst auch weniger Grundsteuer als bisher.


Wer muss eine Bewertungserklärung abgeben?


Für die Neubewertung der Grundstücke sind übrigens die Eigentümer verantwortlich.

Wenn ihr Immobilien habt, dann kümmert euch also am besten schleunigst darum das zu machen oder einen Steuerberater machen zu lassen!




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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