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FIFO Regelung richtig anwenden - Eure Steuerfragen

  • 29. Juni
  • 3 Min. Lesezeit

Wenn ihr investiert und das mit den Steuern aber nicht so ganz versteht, dann seid ihr an der richtigen Adresse!

Denn nicht nur, dass wir euch schon ganz viele Videos rund um das Thema gemacht haben, ihr könnt uns auch eure Fragen stellen und dann gibt es zu diesen Fragen ein Mal im Monat auch Videos.

Das hat Jemand von euch über den Link in der Videobeschreibung auf YouTube gemacht und uns diese Frage zugeschickt:



Und diese Frage ist eigentlich ziemlich einfach zu beantworten: In unserer Kanzlei, die wir neben Wir lieben Steuern noch haben, haben wir mit der FIFO-Regelung bei Aktienverkäufen ziemlich wenig zu tun.

Denn: Broker sind verpflichtet, Steuerbescheinigungen auszustellen, in denen die Gewinne nach den geltenden Steuerregelungen ermittelt werden – zumindest deutsche Broker.

Das ist einer von vielen Gründen, aus denen wir euch immer raten, wenn irgendwie möglich auf einen deutschen Broker zurückzugreifen.

Denn wie sich zwischen den Zeilen aus dieser Frage auch schon ergibt – das selbst zu ermitteln, ist gar nicht mal so einfach.

Insbesondere dann nicht, wenn man häufig kauft und/oder verkauft.

Das ist zum Beispiel bei Kryptowährungen deshalb nämlich auch ein großes Problem.

Ohne ein Tracking Tool, das die deutschen Steuerregelungen korrekt berücksichtigt, geht es für die meisten Krypto Anleger deshalb auch nicht.

Aber über all das muss man sich eben bei einem deutschen Broker selbst keine Gedanken machen, weil die das machen und dann schön aufbereitet in einem Dokument je Jahr ausgeben müssen.

Optimierungspotential mit Bezug auf die FIFO-Regelung gibt es aber an anderer Stelle: In der Entnahmephase lassen sich Steuerstundungseffekte rausholen, wenn man weiß, wie man die FIFO-Regelung für sich nutzt.

Die FIFO-Regelung gilt nämlich nur je Wertpapier je Depot.

Bespart ihr also eine Aktie 5 Jahre in Depot A, dann 5 Jahre in Depot B, dann 5 Jahre in Depot C und so weiter, könnt ihr beim Verkaufen steuern, welche 5-Jahres-Pakete ihr zuerst abverkaufen wollt.

Dann müsst ihr also nicht gezwungenermaßen die ältesten Aktienanteile verkaufen, sondern könnt zuerst das jüngste 5-Jahres-Paket verkaufen, danach das zweitjüngste und so weiter.

Quasi also von hinten aufzehren.

Dadurch, dass die ältesten Aktienanteile über ganz viele Jahre immer weiter an Wert dazugewonnen haben, sind bei denen nämlich beim Verkauf ein viel höherer Anteil des Verkaufserlöses Gewinne.

Die müssen versteuert werden.

Deshalb möchte man lieber jüngere Anteile verkaufen, weil hier der Gewinnanteil nicht so hoch ist und deshalb weniger Steuern anfallen.

Wenn alle Aktien verkauft sind, hat man zwar insgesamt trotzdem genauso viele Steuern bezahlt, wie wenn man einfach ganz normal einen einzigen Aktienbestand nach und nach aufzehrt, aber man steuert damit, WANN man die hohen Gewinne realisiert und damit die hohen Steuern zahlt.

Je später man das macht, desto länger hat man mehr Geld bei sich, das noch für einen arbeiten kann.

Die Taktik müsst ihr aber auch nicht im Vorhinein mit solchen 5-Jahres-Paketen aufbauen – oder wie viele Jahre ihr auch immer machen wollt, 5 sind nur ein Beispiel.

Ihr könnt dasselbe Ergebnis erzielen, indem ihr einen teilweisen Depotübertrag macht.

Denn auch bei einem Depotübertrag gilt das FIFO-Prinzip.

Das bedeutet, wenn ihr zum Beispiel die Hälfte eurer Aktienanteile in ein neues Depot übertragt, dann ist das die ältere Hälfte.

Im neuen Depot liegen also dann die älteren Aktien, auf denen schon viele Gewinne aufgelaufen sind.

Im alten Depot liegen die neueren Aktien, die man dann zuerst aufzehrt.

Wenn ihr uns unterstützen wollt, dann lasst auf YouTube ein Like, einen Hype und ein Abo da und scrollt dann noch ein bisschen weiter und schreibt uns was nettes in die Kommentare.

Danke und bis dann!




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 
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