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Doppelt Steuern für die Kirche? - Eure Steuerfragen

  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Wusstet ihr, dass man Steuern auf Steuern zahlen muss? 

Aber ruuuuhig, ruuuhig, bevor ihr jetzt Hasskommentare verfasst: Das hat an dieser Stelle einen sinnvollen Grund. 

Wir reden über diese Frage hier, die uns Jemand von euch für unser Format “Eure Steuerfragen” geschickt hat:



Wenn ihr auch eine Frage an uns loswerden wollt, zu der wir ein Video machen sollen, dann guckt mal in die Videobeschreibung auf YouTube – da steht, wie das geht. 

Was hat es jetzt also mit der Steuer auf Steuern auf sich? 

Es geht um Kirchensteuererstattungen. 

Die müssen in die Einkommensteuererklärung, weil die Tatsache steuerpflichtig sind. 

Das liegt aber daran, dass die gezahlte Kirchensteuer auch absetzbar ist. 

Es werden also nicht nur Kirchensteuererstattungen in die Steuererklärung eingetragen, sondern auch Kirchensteuernachzahlungen und viel wichtiger noch: Die laufenden Kirchensteuerzahlungen, die ihr über euer Gehalt oder über vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen leistet. 

Die Kirchensteuer wird genau so abgesetzt wie Spenden beispielsweise auch, also als sogenannte Sonderausgaben. 

Aber Achtung: Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist nicht als Sonderausgabe absetzbar. 

Wenn jetzt also die “normale” Kirchensteuer als Sonderausgabe abgesetzt werden kann, dann ist es ja auch irgendwie logisch, dass Kirchensteuererstattungen steuerpflichtig sind. 

Denn im Prinzip habt ihr ja dann in der Vergangenheit “zu viel” Kirchensteuer als Sonderausgabe abgesetzt, weil ihr zu viel Kirchensteuer gezahlt habt. 

Die Kirchensteuer, die ihr über euer Gehalt zahlt, bekommt ihr aus der Lohnsteuerbescheinigung. 

Alle anderen Kirchensteuer-Zahlungen müsst ihr euch aus Finanzamts-Post zusammensuchen. 

Wenn ihr vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen leistet, dann seht ihr in eurem Vorauszahlungsbescheid, wie viel der Vorauszahlung die Kirchensteuer ausmacht. 

Die Kirchensteuererstattungen oder –nachzahlungen bekommt ihr aus euren Jahressteuerbescheiden.  

Ihr müsst das aber auch nicht manuell zusammensuchen. 

Denn diese Daten hat das Finanzamt ja alle schon. 

Wenn ihr das also nicht in der Steuererklärung eintragt, macht das Finanzamt das trotzdem automatisch für euch. 

Ihr habt beim Nicht-Eintragen halt nur das Problem, dass die Berechnung der Einkommensteuererstattung oder –nachzahlung dann nicht passt und der Bescheid von eurer eingereichten Steuererklärung abweicht. 

Wenn ihr also vorher schon genau wissen wollt, was ihr nachzahlen müsst oder erstattet bekommt oder den Bescheid Zahl für Zahl abgleichen können wollt, solltet ihr die Kirchensteuerzahlungen alle eintragen. 

Wenn ihr mit ELSTER oder einer Steuer-App arbeitet, die die beim Finanzamt vorliegenden Daten elektronisch abrufen kann, müsst ihr euch aber auch da gar keine große Mühe machen, denn diese Daten könnt ihr ja dann abrufen und in die Steuererklärung eintragen lassen. 

Wie ihr das mit ELSTER machen könnt, haben wir euch in unserer ELSTER Reihe zur Einkommensteuer auch schon genau gezeigt.

Den Link zum ELSTER Start-Video findet ihr auch in der Videobeschreibung auf YouTube.

Gebt dem Video doch eben ein Like und klickt auf den Abo-Button, damit es auch in Zukunft weitere Folgen von euren Steuerfragen gibt. 

Tschausen! 





Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 

 
 
 

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