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Euer Gehalt wird nicht versteuert!



Was ein Gehalt ist, wisst ihr alle.

Was aber das zvE ist, wissen schon deutlich weniger Leute.

Die Abkürzung zvE steht für zu versteuerndes Einkommen.

Und das gibt es nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch für die Körperschaftsteuer.

Das liegt daran, dass die Körperschaftsteuer quasi genau die gleiche Art von Steuer ist wie die Einkommensteuer.

Die Einkommensteuer zahlt ihr als natürliche Person auf euer zu versteuerndes Einkommen.

Die Körperschaftsteuer zahlen Körperschaften auf ihr zu versteuerndes Einkommen.

Denn die sind auch Personen, nur eben keine natürlichen, sondern juristische.

Rechtlich werden GmbHs oder UGs zum Beispiel also behandelt wie eine eigenständige Person.

Das kommt einem nur komisch vor, weil eine Gesellschaft ja keinen Körper und kein eigenes Bewusstsein hat.

Sie kann also nicht denken, nicht sprechen und kann damit auch nicht alleine entscheiden oder handeln.

Dafür gibt es dann Geschäftsführer, die das für die Gesellschaft machen.

Jetzt aber mal wieder zurück zum zvE und dem Unterschied zu eurem Gehalt.


Was ist das Bruttogehalt?


Den Begriff Bruttogehalt habt ihr ganz sicher auch schon mal gehört und der ist jetzt auch ganz wichtig.

Denn das Bruttogehalt fließt in eure sogenannten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein.

Was Einkünfte sind, haben wir euch auch schon in unserem ersten Teil der Videoreihe zur Berechnung der Einkommensteuer erzählt.

Wenn ihr dieses Video und die beiden anderen Teile aus der Reihe schon gesehen habt, wisst ihr auch, dass das zu versteuernde Einkommen das Ziel der ganzen Berechnungen aus diesen drei Videos war.

Jetzt haben wir gerade gesagt, dass das Bruttogehalt in die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nur einfließt, nicht dass das Bruttogehalt gleich den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist.

Das liegt daran, dass das Wort Einkünfte für das steht, was nach Abzug aller Ausgaben von euren Einnahmen innerhalb der jeweiligen Einkunftsart noch übrig bleibt.

Deshalb bedeutet das Wort Einnahmen in der Steuerwelt auch nicht dasselbe wie das Wort Einkünfte, sondern stattdessen sind Einnahmen ein Bestandteil von Einkünften.

Eure Einnahmen sind euer Bruttogehalt.

Eure Ausgaben sind eure sogenannten Werbungskosten für euren Job.

Das können zum Beispiel Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Reisekosten, Telefonkosten oder auch Kosten für ein Arbeitszimmer sein.

Dabei muss es sich aber nicht immer um tatsächliche Kosten handeln, sondern es gibt auch Pauschalen.

Zum Beispiel die mittlerweile ziemlich bekannte Home Office Pauschale, die Pendlerpauschale, Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen oder auch für Kontoführungsgebühren.

Die wichtigste aller Pauschalen ist aber der Arbeitnehmerpauschbetrag.

Warum die wichtigste?

Weil ihr die alle habt.

Das ist nämlich ein pauschaler Betrag, der jedem einzelnen Arbeitnehmer – Minijobber mal außen vor gelassen – als Kosten angerechnet wird.

Aktuell liegt dieser Pauschbetrag bei 1.230€ pro Jahr.

Und das funktioniert so, dass dieser Betrag automatisch von eurem Bruttogehalt abgezogen wird, egal was ihr an Kosten in eurer Steuererklärung eintragt.

Wenn ihr also unterhalb dieser Grenze liegt mit euren Kosten, könnt ihr euch das Eintragen auch einfach sparen, denn das macht dann keinen Unterschied.

Es werden also von eurem Bruttogehalt alle Kosten, aber mindestens dieser Pauschbetrag abgezogen, um zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu kommen, die dann in die weitere Berechnung des zu versteuernden Einkommens mit einfließen.

Wie genau die ganze Berechnung aussieht, könnt ihr euch ja noch mal in Ruhe in der eben schon erwähnten Videoreihe angucken.

Wie der Name schon sagt, ist das zu versteuernde Einkommen der Betrag, der dann mit der Einkommensteuer besteuert wird.

Bei der Höhe der letztendlich festzusetzenden Einkommensteuer, können aber Steuerermäßigungen und der Progressionsvorbehalt noch mit reinspielen.

Was der Progressionsvorbehalt ist, haben wir euch hier schon ausführlich erklärt.


Was sind Steuerermäßigungen?


Steuerermäßigungen sind Dinge, die nicht schon bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens angerechnet werden, sondern wirklich direkt von der ausgerechneten Einkommensteuer abgezogen werden.

Das sind zum Beispiel Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen wir euch auch schon ein eigenes Video gemacht haben.

Jetzt denkt ihr euch aber vielleicht Mooooooment – ich hab doch schon Steuern auf mein Gehalt bezahlt!

Und das ist natürlich komplett richtig.


Was passiert mit der Lohnsteuer?


Diese Steuern verfallen auch nicht einfach und ihr müsst auch nicht irgendwie doppelt Steuern auf euer Gehalt zahlen.

Denn die Lohnsteuer, die von eurem Arbeitgeber einbehalten und abgeführt wird, ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die das Finanzamt dann am Ende festsetzt.

Deshalb wird die Lohnsteuer ganz am Ende abgezogen und danach erst landet ihr bei eurer Steuererstattung oder –nachzahlung.


Also merken:

Einnahmen = Bruttogehalt

Einkünfte = Bruttogehalt – Werbungskosten

Zu versteuerndes Einkommen = Das was am Ende tatsächlich besteuert wird




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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