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Elterngeld verstehen - und optimieren!

  • Autorenbild: Wir lieben Steuern
    Wir lieben Steuern
  • 16. Juni
  • 4 Min. Lesezeit

Eltern werden ist aufregend. 

Und anstrengend. 

Denn gefühlt gibt es drölftausend Sachen zu beachten. 

Nicht nur weil sich das Leben komplett verändert und man sich auf einmal um einen kleinen Menschen kümmern muss, sondern auch, weil es finanziell so viel gibt, um das man sich kümmern muss. 

Wir gucken uns deshalb heute mit euch an, was ihr in Sachen Elterngeld beachten solltet. 

Das Elterngeld ist – genau wie das Mutterschutzgeld – eine sogenannte Entgeltersatzleistung. 

Die soll dafür sorgen, dass ihr euch nach der Geburt auf euer Kind konzentrieren könnt und nicht direkt wieder Geld verdienen müsst. 

Damit ihr Elterngeld bekommen könnt, müsst ihr also – logischerweise – ein Kind bekommen haben, was in eurem Haushalt lebt und das ihr selbst betreut und erzieht. 

Ihr dürft nicht voll erwerbstätig sein und euer zu versteuerndes Einkommen muss seit April 2025 unter 175.000 € liegen. 

Liegt ihr da drüber, bekommt ihr gar kein Elterngeld. 

Bei Paaren wird das zu versteuernde Einkommen beider Elternteile dafür zusammengerechnet, für Alleinerziehende gilt dieselbe Grenze. 

Und “Keine volle Erwerbstätigkeit” bedeutet übrigens, dass ihr nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten dürft. 

Jetzt wird es aber erst wirklich kompliziert, denn es gibt natürlich nicht einfach nur DAS Elterngeld. 

Es gibt um genau zu sein zwei Elterngeldprogramme – das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus. 

Die “klassische” Variante ist das Basiselterngeld, das ist gerade für diejenigen gedacht, bei denen ein Elternteil nach der Geburt erst mal gar nicht mehr arbeiten geht. 

Hier gibt es volles Elterngeld für 12 Monate, nimmt der andere auch noch Elternzeit, gehen sogar bis zu 14 Monate. 

Das Basiselterngeld ist aber nicht wirklich flexibel und nicht so gut geeignet, wenn ihr das Ganze ein bisschen schieben oder aufteilen wollt. 

Denn die 12 beziehungsweise 14 Monate starten ab der Geburt. 

Und auch nicht zu vergessen: Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet und das gibt es noch 2 Monate nach der Geburt. 

Deshalb fallen dann quasi 2 Monate Elterngeld wieder weg. 

Das Elterngeld Plus kann für manche also sinnvoller sein, gerade wenn beide schnell wieder – zumindest in Teilzeit – arbeiten wollen. 

Hier gibt’s statt 12 Monaten 24 Monate Anspruchszeitraum. 

Auch der wird verlängert, wenn beide Elternzeit nehmen, auf bis zu 28 Monate. 

Diese 4 Monate Verlängerung dürfen aber nicht gesplittet werden, was bedeutet, dass beide Elternteile 4 Monate am Stück in Teilzeit arbeiten müssen. 

Teilzeit bedeutet in dem Fall mindestens 24 und maximal 32 Stunden pro Woche. 

Ihr könnt das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus aber auch kombinieren. 

Das Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung wird nicht komplett auf das Elterngeld Plus angerechnet – beim Basiselterngeld schon. 

Wie man da jetzt was am besten macht, ist nicht ganz so einfach auszurechnen, aber dazu könnt ihr euch beraten lassen und auch mit diesem Rechner auch schon mal selbst ein bisschen rumrechnen:

Was man ganz allgemein sagen kann: Der monatliche Sockelbeitrag beim Basiselterngeld liegt bei 300 €, beim Elterngeld Plus bei 150 €. 

Und maximal gehen beim Basiselterngeld 1.800 € monatlich, beim Elterngeld Plus 900 €. 

Außerdem gibt es noch einen Geschwisterbonus von 10 % des Elterngelds, mindestens aber 75 €, wenn ihr noch ein Kind habt, das jünger als 3 Jahre ist. 

Berechnet wird das Elterngeld vom sogenannten Elterngeldnetto vor der Geburt. 

Das ist euer Bruttoeinkommen minus pauschaler Sozialversicherungsbeiträge minus pauschaler Steuern. 

Wenn ihr angestellt seid, wird auch noch 1/12 des Arbeitnehmerpauschbetrags abgezogen. 

Das könnt ihr ganz detailliert noch mal beim Familienportal des Bundes nachlesen:

Abhängig sind diese pauschalen Steuern, die abgezogen werden, von euren sogenannten Abzugsmerkmalen. 

Zu denen gehört eure Steuerklasse. 

Deshalb könnt ihr auch mit der Wahl eurer Steuerklasse bei Beginn der Familienplanung das Elterngeld ein bisschen aufpolieren, das haben wir euch hier (links oben zeigen) schon mal genauer erklärt. 

Zum Schluss jetzt nur noch die Frage: Wie wird das versteuert und was ist mit der Krankenversicherung? 

An sich sind Entgeltersatzleistungen steuerfrei. 

Aber sie unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. 

Der sorgt dafür, dass der Steuersatz auf die anderen, steuerpflichtigen Einkünfte, steigt. 

Deshalb kann es passieren, dass man Steuernachzahlungen hat, obwohl das Elterngeld ja steuerfrei ist. 

Wichtig ist deshalb, dass ihr euch auf eine solche Nachzahlung vorbereitet, also Geld zur Seite legt, damit sie euch nicht unerwartet trifft. 

Wie genau der Progressionsvorbehalt funktioniert, haben wir euch auch schon mal erklärt. 

Auch bei der Krankenversicherung müsst ihr aufpassen, falls ihr privat versichert seid. 

Denn in dem Fall müsst ihr die Beiträge weiterzahlen – wenn ihr angestellt seid, sogar die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. 

Wenn ihr aber gesetzlich versichert seid, ist es entspannter, dann müsst ihr nämlich keine Beiträge zahlen. 

Ihr seht schon, das ist leider alles nicht so ganz easy, deshalb ist es total sinnvoll, sich mit dem Thema allerspätestens dann zu beschäftigen, wenn es einen positiven Schwangerschaftstest gibt. 

Und: Bevor ihr verzweifelt, lasst euch bei Beratungsstellen beraten, da gibt es genug Angebote, die euch weiterhelfen können. 

Wir wünschen euch auf jeden Fall alles Gute, wenn ihr euch das Video gerade angeguckt habt, weil ihr bald Eltern werdet. 

Lasst euch nicht zu sehr verrückt machen! 




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

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