5 Gründe FÜR eine GmbH
- 4. Mai
- 5 Min. Lesezeit
Ob man eine GmbH gründen soll oder nicht, ist eine Frage, die sich ganz, ganz viele Gründer stellen und oft entscheiden sie eher nach Bauchgefühl als mit wirklich handfesten Argumenten abzuwägen.
Damit ihr nicht auch einfach so entscheiden müsst, sondern euch wirklich sinnvoll entscheiden könnt, geben wir euch in zwei Videos die jeweils 5 wichtigsten Gründe FÜR und GEGEN eine GmbH.
Das sind zwar mit Sicherheit nicht alle Sachen, die man bedenken sollte, aber es ist ein guter Anfang.
Und wenn ihr es wirklich im Detail wissen wollt, dann könnt ihr euch dieses Buch hier zulegen.
Da steht nicht nur alles rund um die Rechtsformen drin, sondern auch noch alles, was ihr unbedingt wissen müsst, um bei eurer Gründung nicht von einem (vermutlich teuren) Fettnäpfchen ins (vermutlich noch teurere) nächste zu treten.
Grund 1: Der fixe Steuersatz
Der vermutlich bekannteste Vorteil ist der fixe Steuersatz.
Eine GmbH versteuert ihre Gewinne nicht mit der Einkommensteuer, sondern mit der Körperschaftsteuer.
Die Einkommensteuer hat einen progressiven Steuertarif, das heißt der Steuersatz steigt mit steigendem Einkommen.
Gedeckelt ist der Einkommensteuersatz aktuell beim Spitzensteuersatz von 42 % beziehungsweise 45 % Reichensteuersatz.
Die Körperschaftsteuer liegt aber bei nur 15 %.
Das klingt jetzt erst mal so als wäre es gar keine Frage, dass sich die GmbH immer lohnt.
Aber erstens ist der Spitzensteuersatz von 42 % nur ein Grenzsteuersatz, den ihr auf jeden Euro ab ca. 70.000 € Einkommen zahlt.
Auf die ersten ca. 12.000 € Einkommen zahlt ihr durch den Grundfreibetrag 0 % Einkommensteuer und dann auf jeden Euro zwischen diesen 12.000 und 70.000 € immer etwas mehr.
Im Durchschnitt zahlt ihr bei einem Einkommen von 70.000 € ca. 26 % Einkommensteuer, obwohl ihr auf den letzten Euro eben diese 42 % zahlt.
Damit ist der Unterschied schon mal deutlich kleiner, insbesondere bei kleineren Einkommen.
Je höher das Einkommen, desto teurer wird’s bei der Einkommensteuer und desto größer der Vorteil der GmbH.
Jetzt denkt ihr euch vielleicht “Aber 26 % Einkommensteuer im Durchschnitt ist immer noch viel mehr als 15 % Körperschaftsteuer”.
Aber: Die GmbH zahlt neben der Körperschaftsteuer auch noch Gewerbesteuer in Höhe von ca. 15 %.
Also ist die gesamte Steuerbelastung einer GmbH ca. 30 %, nicht 15 %.
Da sieht man schon, dass bei einem Einkommen von 70.000 € die Einkommensteuer günstiger wäre.
Jetzt denkt ihr euch als Nächstes vielleicht “Aber Moment mal, wenn ich ein Gewerbe habe, muss ich auch Gewerbesteuer zahlen!”.
Und das ist auch richtig.
Aber: Erstens müssen nicht alle Einzelunternehmer Gewerbesteuer zahlen, weil nicht alle ein Gewerbe haben, sondern sogenannte steuerliche Freiberufler sind.
Dazu wann man das ist und was das alles für Konsequenzen hat, haben wir euch hier schon ein Video gemacht.
Und zweitens: Selbst wenn man ein Gewerbe hat und Gewerbesteuer zahlt, hat man erstens als Einzelunternehmer einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 €, den die GmbH nicht hat und zweitens wird die Gewerbesteuer je nach Hebesatz komplett oder zum allergrößten Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.
Die kommt also beim Einzelunternehmen nicht noch on top.
Das klingt jetzt alles, als wäre es doch kein Vorteil, aber so ist es auch nicht.
Das alles ist nur wichtig, um zu verstehen, wann das ein Vorteil der GmbH wird.
Je höher der Gewinn, desto höher wird der Steuervorteil der GmbH.
Und auch bei einem Business neben einer Anstellung kann die GmbH schnell einen Steuervorteil haben, denn wenn ihr schon ein Gehalt verdient, dann habt ihr ja schon Einkommen, was den Grundfreibetrag “aufbraucht” und den Steuersatz hochtreibt.
Habt ihr aus eurem Anstellungsverhältnis zum Beispiel schon 70.000 € Einkommen und macht euch dann nebenberuflich selbstständig, wird der Gewinn aus dieser Selbstständigkeit natürlich direkt mit den 42 % besteuert, weil ihr schon im Spitzensteuersatz steckt.
Jetzt wo wir das auseinanderklamüsert haben, lässt sich der zweite Grund für eine GmbH auch viel leichter erklären.
Grund 2: Günstige Vermietung
Wenn eine GmbH nur Immobilien hält und die “ganz normal” vermietet, dann kann sie die sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung nutzen.
Das bedeutet, dass sie Gewerbesteuer komplett wegfällt und es bei den 15 % Körperschaftsteuer bleibt.
Das ist dann natürlich direkt ein deutlicher Unterschied zum Einkommensteuersatz.
Zu dieser sogenannten vermögensverwaltenden GmbH oder Immobilien GmbH haben wir euch in unserer Immobilien Playlist schon einige Videos gemacht, in denen wir genauer gucken, wann das denn sinnvoll ist – denn die KANN trotzdem auch eine schlechte Idee sein.
Der dritte Grund für die GmbH ist wieder etwas, wovon ihr vielleicht schon mal gehört habt.
Grund 3: Die Spardose
Habt ihr nicht nur eine GmbH, die einfach euch privat gehört, sondern eine GmbH, die einer zweiten GmbH gehört, die dann wiederum euch privat gehört, dann könnt ihr die Gewinne aus der Tochter GmbH fast steuerfrei in die Holding GmbH ausschütten.
Das kann man nutzen, um Gewinne aus einer operativen GmbH günstig in eine andere GmbH zu schieben, in der man dann in andere Dinge investiert.
Das kann sinnvoll sein, damit dieses Vermögen nicht mehr in der Haftungsmasse der operativen GmbH steckt oder auch damit man sich flexibler an anderen Unternehmen beteiligen kann.
Oder auch, um eine untergeordnete GmbH fast steuerfrei verkaufen zu können, denn auch der Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist fast steuerfrei – das sogar auch bei ganz kleinen Anteilen wie man sie hat, wenn man Aktien von Unternehmen an der Börse kauft, weshalb auch “normale” Aktienverkäufe fast steuerfrei sind, worauf das Modell Aktien GmbH basiert.
Die Holding benutzt man dann quasi wie eine Spardose.
“Fast” steuerfrei bedeutet übrigens effektiv 95 % steuerfrei.
Fast steuerfrei ausschütten könnt ihr nicht an euch privat.
Da fällt dann Kapitalertragsteuer an.
Also Steuer in der GmbH im Normalfall ca. 30 % plus 26,375 % Kapitalertragsteuer und Soli, damit das Geld bei euch privat landet – relativ teuer und definitiv teurer als der Einkommensteuersatz.
Grund 4: Timing
Das Schöne ist, dass ihr aber flexibel entscheiden könnt, wann ihr diesen Schritt in euer privates Vermögen machen wollt.
Bei einem Einzelunternehmen wird der Gewinn jedes Jahr einfach komplett versteuert, hier könnt ihr nichts timen.
Weil eine Kapitalgesellschaft aber getrennt von euch als Privatperson ist, wird jedes Jahr wirklich immer nur auf Ebene der GmbH versteuert.
Wenn das in eurem Fall günstig ist, weil euer Einkommen hoch ist oder weil es sich um eine Immobilien GmbH handelt, habt ihr also jedes Jahr einen Vorteil.
Und dann könnt ihr entscheiden, wann ihr die hohe Belastung durch eine Ausschüttung haben wollt.
Damit könnt ihr sogenannte Steuerstundungsvorteile nutzen.
Das bedeutet ihr müsst Steuern erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlen und in der Zwischenzeit könnt ihr dieses noch nicht ans Finanzamt gezahlte Geld für euch selbst nutzen.
Eine zweite Möglichkeit zum Steuern und Timen ist auch schon unser letzter Grund:
Grund 5: Gehalt als Betriebsausgabe
Das heißt euer Gehalt wird in der GmbH vom Gewinn abgezogen und wird somit nicht innerhalb der GmbH versteuert.
Dafür müsst ihr es aber wieder mit eurem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.
Das kann aber super sein, wenn ihr zum Beispiel kein anderes Einkommen habt oder wenn ihr aktuell aus anderen Einkünften Verluste macht.
Denn dann habt ihr ja euren Grundfreibetrag, den ihr nutzen könnt und darüber hinaus einen niedrigen Steuersatz, der unter den 30 % Steuersatz der GmbH liegt.
Wie ihr das perfekte Geschäftsführergehalt findet, um genau das optimal auszunutzen, haben wir euch hier letztens auch schon erklärt.
Vermietet ihr beispielsweise noch Immobilien im Privatbesitz, die aktuell Verluste fahren, habt ihr hier noch mehr Spielraum.
Jetzt haben wir ja nur steuerliche Gründe für eine GmbH genannt, aber es gibt noch viele mehr.
Schreibt mal auf YouTube in die Kommentare, was für euch noch für eine GmbH spricht, gerne auch nicht-steuerliche Sachen.
Und wenn ihr eh schon da seid, dann klickt doch auf dem Weg noch auf den Daumen nach oben, den Abo- und – falls ihr habt – den Hype-Button.
Danke dafür und denkt dran, es kommt bald noch ein Video mit Gründen GEGEN die GmbH, am besten aktiviert ihr also auch direkt die Glocke, damit ihr das nicht verpasst! ;)
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
