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Die 5 größten falschen Steuerversprechen

  • Autorenbild: Wir lieben Steuern
    Wir lieben Steuern
  • 5. Jan.
  • 5 Min. Lesezeit

Wenn ihr euch dafür interessiert, möglichst wenig Steuern zu zahlen, dann dürftet ihr früher oder später auf die wildesten Versprechungen stoßen. 

Steuersätze von 1 %, privaten Lifestyle von der Steuer absetzen, Steuern erst Jahre später zahlen und dadurch Geld besser arbeiten lassen. 

All sowas begegnet einem da. 

Vieles davon klingt zu gut, um wahr zu sein – und ist es leider auch. 

5 der größten falschen Steuerversprechen, die uns immer wieder begegnen, wollen wir uns heute einmal genauer angucken. 

Nummer 1: Geld ausgeben, um Steuern zu sparen 

Der allergrößte Irrglaube, der uns immer wieder begegnet, ist, nach Dingen zu suchen, für die man Geld ausgeben kann, um das dann von der Steuer abzusetzen. 

Wenn euch irgendjemand erzählt, dass das sinnvoll ist, dann nehmt die Beine in die Hand! 

Denn egal, wie viel ihr versucht abzusetzen – in der Tasche habt ihr am Ende immer noch weniger als vorher. 

Das liegt daran, dass “von der Steuer absetzen” in den allermeisten Fällen nicht bedeutet “von der Steuerlast abziehen”, sondern “das zu versteuernde Einkommen verringern”. 

Wenn ich also 100 € für etwas ausgebe und beispielsweise einen Steuersatz von 30 % habe, dann spare ich durch diese 100 € nur 30 € Steuern. 

Ich habe also 100 € aus meiner Tasche gegeben und 30 € wiederbekommen, ich bin also trotzdem um 70 € ärmer. 

Wenn ich diese 70 € für unnötigen Schwachsinn ausgegeben habe, war das ein ziemlich dämliches Geschäft. 

Also: Niemals für etwas Geld ausgeben, nur weil man es absetzen kann, sondern nur für Dinge, die man auch wirklich sinnvollerweise braucht oder haben will. 

Nummer 2: Steuern sparen mit IABs 

Ein bei den “realistischen” Steuerberatern ganz besonders “verhasstes” Thema ist der Investitionsabzugsbetrag. 

Nicht, weil der komplett nutzlos ist, sondern weil er einfach oft für Dinge missbraucht wird, für die er nicht vorgesehen ist. 

Was genau der IAB ist und wie er funktioniert, haben wir euch letztens erst hier erklärt. 

Wenn man den IAB aber nicht für echte geplante Investitionen nutzt, sondern sich einfach “ausdenkt”, dass man in etwas investieren will, bloß um Steuern auf später zu verschieben, ist das keine gute Idee. 

Denn das kann man nicht ewig so treiben, sondern der IAB wird rückwirkend aufgelöst, wenn man nicht rechtzeitig investiert. 

Dann müssen nicht nur Steuern nachgezahlt werden, sondern auch noch Zinsen darauf und das verursacht auch einfach nicht unwesentlichen Aufwand. 

Vielleicht ist das sogar noch halb so schlimm, wenn man das MAL in einem Jahr gemacht hat, aber meistens wird das dann eben nicht nur MAL in einem Jahr gemacht. 

Damit ist das teure Chaos dann vorprogrammiert. 

Nummer 3: Die gute alte Holding 

Wir erleben es immer wieder, dass Leute mit einem ganz kleinen Business direkt mit einer Holdingstruktur loslegen wollen. 

Und während es schon sinnvoll sein kann, eine Holdingstruktur von Anfang an aufzubauen, weil es teuer werden kann, das im Nachhinein zu machen, ist es doch an vielen Stellen einfach nicht gut durchdacht. 

Wir gönnen zwar Jedem, dass er nach ein paar Jahren einen Exit hinlegt, mit dem man dann ausgesorgt hat und dass der Gewinn aus diesem Exit fast steuerfrei in eine Holding fließt, aber man muss auch einfach realistisch sein. 

Wenn man schon weiß, dass man eh nicht verkaufen will oder kann, vielleicht, weil das eigene Unternehmen beziehungsweise die Marke zu sehr mit einem selbst als Person verknüpft ist, ist man vielleicht nicht unbedingt der richtige Kandidat für eine Holding. 

Und auch wenn man mit einem Hobby nebenberuflich noch ein bisschen was verdienen will, ist die Holding wahrscheinlich drüber. 

Strukturen wie die Holding kosten Geld und Zeit. 

Die Vorteile, die solche Konstrukte bieten, müssen also größer sein als die Nachteile, insbesondere eben Geld und Zeit. 

Oft wird bei solchen Dingen aber einfach nur davon gesprochen, wie viel Steuern man damit spart, aber weder über die “softeren” Nachteile wie Komplexität und erhöhte Pflichten noch über die Kosten inklusive der Opportunitätskosten für die investierte Zeit. 

Genau das ist auch das Problem bei Nummer 4: Die Immobilien GmbH 

Aber nicht nur das. 

In der Immobilien GmbH gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zwar einen Steuersatz von nur 15 %, aber für viele steht der Steuervorteil in keinem Verhältnis zu den Kosten, die durch die GmbH gegenüber einer privaten Vermietung entstehen. 

Es ist aber nicht immer so einfach wie gerne getan wird. 

Denn verkaufe ich beispielsweise die letzte Immobilie aus meiner GmbH, kann ich mir die sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung, die für die 15 % Steuern sorgt, zerschießen. 

Zerschießen kann ich mir das auch, indem ich noch irgendetwas Gewerbliches in meiner GmbH mache. 

Das nennt sich gewerbliche Infizierung. 

Auch der steuerfreie Verkauf nach 10 Jahren fällt unter den Tisch, sodass ich mir schon ziemlich sicher sein sollte, dass ich die Option nicht nutzen will, wenn ich über eine Immobilien GmbH nachdenke. 

Und wenn wir schon dabei sind, last but not least, Nummer 5: Die Aktien GmbH 

Ja, eine GmbH kann Aktien fast steuerfrei verkaufen. 

Um genau zu sein sind 95 % steuerfrei, da 5 % als sogenannte nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten. 

Auf diese 5 % fallen dann 15 % Körperschaftsteuer und ungefähr 15 % Gewerbesteuer an. 

Wir landen dann also bei circa 1,5 % Steuern. 

Aber mit ETFs geht das nicht, für Dividenden gilt das auch nicht und auch hier haben wir all die Probleme, die wir eben schon angesprochen haben – höhere Kosten, höhere Pflichten, höherer Aufwand, Besonderheiten, auf die ich aufpassen muss und so weiter. 

Das ist, wie ihr vielleicht schon merkt, auch der ganz wesentliche Kern der allermeisten “Steuersparmodelle”. 

Zum Beispiel wird auch oft die Stiftung als tolles Modell angepriesen. 

Auch in einer Stiftung sind Gewinne aus dem Verkauf von Aktien zu 95 % steuerfrei und hier gibt es sogar nur 15 % KSt, sodass man wirklich bei Steuern von unter 1 % landen kann. 

Aber die Stiftung ist noch mal komplexer als die GmbH oder UG, weil deutlich weniger gängig, also kennt sich nicht jeder Steuerberater und Anwalt mit aus und es gibt so einige Besonderheiten zu beachten. 

Die Stiftung wird auch ganz oft empfohlen, um Erbschaftsteuer zu vermeiden. 

Es gibt dafür aber eine sogenannte Erbersatzsteuer, um die man sich dann auch noch Gedanken machen muss. 

Also: Stiftungen haben definitiv einige Vorteile, aber sie haben auch Nachteile, die nicht unter den Teppich, sondern auf den Tisch gehören. 

Wenn ihr mal von irgendwelchen Steuersparmodellen mit der sogenannten Genossenschaft hört, dann sollten auch hier erst einmal alle Alarmglocken läuten. 

Denn auch hier gilt: Natürlich gibt es Fälle, in denen man über so eine Genossenschaft nachdenken kann, aber trotzdem kostet sowas einfach nicht gerade wenig Geld, sowohl für die Einrichtung der Struktur als auch laufend. 

Wenn über solche Sachen und die Steuervorteile gesprochen wird, hören alle immer ganz aufmerksam zu, weil niemand gerne Steuern zahlt. 

Wir erleben in der Praxis aber immer wieder, dass Leute sich hier viel zu viele Gedanken um die falschen Dinge machen und so Zeit und Ressourcen verschwenden, die sinnvoller an anderer Stelle genutzt werden könnten. 

Zum Beispiel für den Aufbau oder die Stabilisierung eines Unternehmens oder des eigenen Humankapitals, die Gewinnung neuer Kunden oder für die Automatisierung von Prozessen. 

Wenn ihr noch jeden Monat manuell Belege für euren Steuerberater zusammensucht oder eure Zahlen nicht zumindest in den Grundzügen versteht, sind diese Modelle in aller Regel nicht das, worüber ihr euch Gedanken machen solltet. 

Kennt ihr noch Steuerversprechen, die in der Realität nicht annähernd so gut sind, wie sie sich anhören? 

Droppt sie in den Kommentaren auf YouTube und lasst da gerne noch ein Like und ein Abo da, damit mehr Leute unsere Videos sehen und nicht auf diese falschen Versprechen reinfallen. 

Danke und bis nächste Woche!




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

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