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DAS alles können Rentner von der Steuer absetzen!

  • 9. Feb.
  • 4 Min. Lesezeit

Rentner müssen Steuern zahlen. 

Das dürften die meisten von euch wissen. 

Dass Rentner aber auch Steuern sparen können, das wissen schon viel, viel weniger Leute. 

Wir gucken uns heute einmal an, welche Sachen man als Rentner so absetzen kann über die 102 € Werbungskostenpauschale hinaus. 

Der wohl größte Faktor dürften die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sein. 

Denn auch die müssen Rentner weiter zahlen. 

Gerade wenn man privat krankenversichert ist, kann es sich da um ganz schön viel Geld handeln, das zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden kann. 

Bei Rentnern kann aber auch noch eine andere Kategorie an Versicherungen interessant sein, die für die meisten Arbeitnehmer nicht interessant ist. 

Das sind alle Versicherungen, die unter die sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen. 

Beispielsweise Krankenzusatzversicherungen, Haftpflichtversicherungen (ja auch fürs Auto oder den Hund), Unfallversicherungen oder Sterbegeldversicherungen. 

Die fallen bei den meisten Arbeitnehmern unter den Tisch, weil sie für die Betrachtung des Höchstbetrags bei den Vorsorgeaufwendungen mit der Kranken- und Pflegeversicherung in einen Topf geworfen werden. 

Bei Arbeitnehmern liegen die Beiträge für die Basisleistungen der Kranken- und Pflegeversicherung aber meistens schon über dem Höchstbetrag und damit fallen dann diese ganzen anderen Versicherungsbeiträge unter den Tisch. 

Bei gesetzlich versicherten Rentnern könnte es aber schon häufiger mal so sein, dass sie den Höchstbetrag nicht schon mit der Kranken- und Pflegeversicherung sprengen und dadurch können sich da dann eben die anderen Versicherungen wieder steuerlich auswirken. 

Hier haben wir euch schon mal genauer erklärt, wie das mit diesen Töpfen und den Höchstbeträgen genau funktioniert. 

Wenn das also jetzt ein bisschen verwirrend war, solltet ihr euch das Video noch einmal angucken. 

Ein “Trick” wie man Steuern mit der Krankenversicherung sparen kann, ist, freiwillig Beiträge für mehrere Jahre im Voraus zu zahlen, wenn man das finanziell kann. 

Hätte man also beispielsweise im ersten Rentenjahr relativ hohe Einkünfte, weil man noch eine Abfindung kassiert hat oder so, könnte man überlegen, in diesem Jahr Krankenversicherungsbeiträge im Voraus zu zahlen. 

Die sind dann nämlich im Jahr der Zahlung zu 100 % absetzbar und drücken so das Einkommen und damit den Steuersatz und die insgesamte Steuerbelastung. 

In den Jahren danach hat man dann logischerweise keine Beiträge, weil man die ja schon bezahlt hat, aber das ist vielleicht nicht so schlimm, wenn man in den Jahren keine so hohen Einkünfte hat und deshalb eh relativ wenig Steuern zahlen muss. 

Beim Thema Gesundheit sollte man auch unbedingt schauen, was man steuerlich nutzen kann. 

Viele haben im höheren Alter auch höhere Ausgaben für Ärzte, Medikamente, Zahnersatz, Hörgeräte, Physiotherapie, Gehhilfen oder andere Hilfsmittel und damit zusammenhängende Fahrten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. 

Auch Zuzahlungen gehen. 

Dadurch und durch das geringere Einkommen kann es sich bei Rentnern häufiger lohnen, die Belege für diese Dinge zu sammeln und bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anzugeben. 

Wenn man noch laufend hohe Einkünfte hat, kommt man häufig nicht über die Grenze der sogenannten zumutbaren Belastung. 

Die wird nämlich auf Basis der Einkünfte berechnet und ist dementsprechend - in der Regel - während man arbeitet deutlich höher als während der Rente. 

Außerdem solltet ihr euch unbedingt schlau machen, ob ihr die Pflege- und Behindertenpauschbeträge nutzen könnt, weil da extrem viel zusammen kommen kann. 

Hier findet ihr noch ein Video von uns, in dem wir genauer erklärt haben, welche Möglichkeiten es da so gibt und wie die zumutbare Belastung funktioniert. 

Häufig spenden Rentner auch und Spenden kann man steuerlich geltend machen, deshalb sollte man die auf keinen Fall vergessen bei der Steuererklärung. 

Außerdem solltet ihr unbedingt selbst bezahlte Rechnungen von Handwerkern, Haushaltshilfen, Gärtnern, Pflegekräften und so weiter für die Steuererklärung aufheben und per Überweisung bezahlen. 

Denn auch die könnt ihr zum Teil absetzen. 

Und schaut unbedingt auch in eure Nebenkostenabrechnung wenn ihr Mieter seid, denn auch die anteiligen Kosten für solche Dienstleister, die auf euch umgelegt werden, könnt ihr absetzen. 

Wie das alles geht, haben wir euch hier auch schon erklärt. 

Ein ganz wichtiger Punkt für diejenigen, die mit ETFs oder anderen Wertpapieren zusätzlich vorgesorgt haben ist die Günstigerprüfung. 

Beantragt man die durch ein kleines Häkchen in der Steuererklärung, prüft das Finanzamt nämlich, ob es steuerlich günstiger für euch ist, wenn ihr eure Kapitalerträge mit der normalen Einkommensteuer statt der Kapitalertragsteuer versteuern lasst. 

Da Rentner oft kein so hohes Einkommen haben und der Einkommensteuersatz ja mit steigendem Einkommen steigt, kann es bei Rentnern einfach häufiger vorkommen, dass man mit dem individuellen Steuersatz unter die 25 % kommt, die bei der Kapitalertragsteuer anfallen.

In unserer Playlist “Investieren” haben wir euch schon in mehreren Videos erklärt, wie das mit der Versteuerung der Kapitalerträge funktioniert und wie ihr da am meisten sparen könnt. 

Da gibt es nämlich noch ein paar mehr Tricks, die wir jetzt hier aber nicht noch aufmachen, weil das eben nur speziell für die Leute was ist, die im Thema ETFs und Aktien sind. 

Schickt dieses Video unbedingt an alle, die selbst schon Rentner sind oder die ihren Eltern oder Großeltern mit diesen Tipps vielleicht unter die Arme greifen könnten. 

Und falls es euch selbst geholfen hat, lasst uns das doch in einem Kommentar auf YouTube wissen und denkt dran, gleich in einem Rutsch den Abo Button zu klicken, damit ihr unsere zukünftigen Tipps auch nicht mehr verpasst. 

Bis bald!




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

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