Ausschütter vs. Thesaurierer - Vorabpauschale, Teilfreistellung & Co.
- Wir lieben Steuern

- 4. Aug. 2025
- 4 Min. Lesezeit
Vielleicht wisst ihr schon das ein oder andere darüber, wie Kapitalerträge besteuert werden – 25 % Kapitalertragsteuer, Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag haben viele schon mal gehört.
Jetzt gibt es ja aber bei einem der beliebtesten Finanzprodukte, den ETFs, einen ganz wesentlichen Unterschied – manche schütten aus, manche thesaurieren, legen also die Erträge direkt automatisiert wieder an.
Und weil das nicht gaaaanz so einfach zu verstehen ist, gehen wir das heute einmal ganz in Ruhe durch.
Ausschüttende ETFs sind in Sachen Steuern etwas leichter zu verstehen.
Hier gibt es ja eben die Ausschüttungen.
Wenn ihr die bekommt, fallen darauf Steuern an und zwar diese 25 % zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Der Einfachheit halber ignorieren wir Soli und Kirchensteuer aber heute mal, genauso wie den Sparerpauschbetrag, das macht das Rechnen und Erklären etwas einfacher.
Um die Steuern ausrechnen zu können, müsst ihr noch wissen, dass es eine sogenannte Teilfreistellung für bestimmte Fonds-Arten gibt.
Diese Teilfreistellung wird euch von eurem Kapitalertrag abgezogen und nur das, was dann noch übrigbleibt, wird besteuert.
Hintergrund ist, dass Fonds selbst auch schon Steuern zahlen müssen und die Unternehmen, die Teil des Fonds sind, auch.
Damit es hier keine Doppelbesteuerungen gibt, wird eben diese Teilfreistellung abgezogen.
Je nach Art des Fonds muss die Teilfreistellung unterschiedlich hoch ausfallen, um das abzufedern.
Es gibt sogenannte Aktienfonds, die zu mindestens 51 % Aktien aus Aktien bestehen.
Für die gibt es eine Teilfreistellung in Höhe von 30 %.
Liegt der Aktienanteil eines Fonds unter 51 %, aber bei mindestens 25 %, habt ihr einen sogenannten Mischfonds, der 15 % Teilfreistellung bekommt.
Fonds mit einem Aktienanteil unter 25 % bekommen keine Teilfreistellung.
ETFs gehören in der Regel zu den Aktienfonds, haben also 30 % Teilfreistellung.
Wenn ihr also jetzt von einem ausschüttenden ETF zum Beispiel eine Ausschüttung in Höhe von 10 € bekommt, dann werden euch 30 % Teilfreistellung angerechnet, also 3 €.
Es bleiben 7 € übrig und von denen wird die Steuer berechnet, nach Adam Riese also 1,75 €.
Bei euch kommen also 10 € abzüglich 1,75 € gleich 8,25 € an.
In der Realität wegen Soli und Kirchensteuer noch etwas weniger, aber wie gesagt, das ignorieren wir hier mal, damit die Zahlen etwas handlicher sind.
Das ist also noch relativ easy.
Bei thesaurierenden ETFs bekommt ihr ja aber eben keine Ausschüttungen, also keinen Geldbetrag, den man für die Rechnung hernehmen könnte.
Da könnte man jetzt vielleicht meinen, man müsse deshalb laufend auch keine Steuern zahlen, sondern erst wenn man die ETF-Anteile irgendwann verkauft.
Dadurch hätte man also einen Vorteil, einen sogenannten Steuerstundungseffekt – ich muss Steuern erst in der Zukunft zahlen statt heute und das Geld kann in der Zwischenzeit für mich weiterarbeiten.
Aber leider not: Hierfür gibt es die Vorabpauschale.
Ganz grob und vereinfacht gesagt macht die nichts anderes, als “so zu tun” als hättet ihr eine Ausschüttung bekommen, die dann besteuert wird.
Leider ist das aber eeeetwas komplizierter zu erklären.
Das gucken wir uns gleich auch noch genauer an für diejenigen von euch, die das im Detail interessiert.
Für diejenigen, die die genaue Berechnung aber nicht so sehr interessiert erst mal die wichtigsten Facts:
Die Vorabpauschale wird auf Basis des Fondswerts zum Jahresanfang und zum Jahresende berechnet, schaut sich also die Wertsteigerung über das Jahr hinweg an.
Das heißt aber auch, dass sie erst nach Ablauf des Jahres berechnet werden kann.
Das passiert immer am Anfang des nächsten Jahres.
Neben der Wertsteigerung ist für die Vorabpauschale der sogenannte Basiszinssatz wichtig, den das Bundesministerium für Finanzen jährlich veröffentlicht.
Ist der Null oder negativ, gibt es auch keine Vorabpauschale und damit keine Steuer auf Thesaurierer.
Heißt in dem Fall hätte man dann doch diesen Steuerstundungseffekt.
Und wenn der Zins eher niedrig ist, habt ihr auch immer noch einen kleinen Vorteil gegenüber Ausschüttern.
Die Steuer auf die Vorabpauschale wird wie gesagt immer am Anfang eines Jahres berechnet und einbehalten oder abgebucht.
Und: Das Ganze fließt dann zu dem Zeitpunkt auch in euren genutzten Sparerpauschbetrag ein.
Also nicht wundern, wenn ihr im Januar schon bei eurer Bank oder eurem Broker seht, dass ihr schon einen Teil eures Sparerpauschbetrags genutzt habt, obwohl ihr noch keine Verkäufe oder Ausschüttungen hattet – das kommt von der Vorabpauschale.
Auch noch wichtig zu wissen, ist, dass euch diese Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf der ETF-Anteile angerechnet wird.
Ihr müsst also keine Angst davor haben, dass ihr dann doppelt Steuern zahlt.
Die deutschen Banken und Broker sind auch dazu verpflichtet, diese Dinge zu dokumentieren, damit die Anrechnung bei einem Verkauf auch klappt.
Jetzt aber natürlich noch zu der genauen Berechnung für die unter euch, die das interessiert.
Für die Vorabpauschale muss man den Fondswert zum 1.1. nehmen und den mit dem vorhin genannten Basiszins und dann noch mit 0,7 multiplizieren.
Das, was dabei rauskommt, nennt sich Basisertrag.
Im nächsten Schritt wird dann geschaut, wie hoch die tatsächliche Wertsteigerung der Anteile über das Jahr ausgefallen ist.
Ist der Basisertrag niedriger als die tatsächliche Wertsteigerung, ist die Vorabpauschale gleich dem Basisertrag.
Ist der Basisertrag aber höher als die Wertsteigerung, dann ist die Vorabpauschale gleich der Wertsteigerung.
Die Vorabpauschale ist also kurz und knapp gesagt der Basisertrag, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung.
Von der Vorabpauschale wird auch wieder die Teilfreistellung abgezogen, um die es vorhin schon mal ging, bei ETFs in der Regel also 30 %.
Das, was danach noch übrigbleibt, wird dann wieder ganz normal versteuert, also mit 25 % zuzüglich Soli und Kirchensteuer.
Noch mal die ganze Berechnung zusammengefasst:
Fondswert zum 1.1. x Basiszins x 0,7, gedeckelt auf die Wertsteigerung zum 31.12., abzüglich 30 %, x Steuern
Wenn ihr unterjährig nachkauft oder verkauft, wirkt sich das natürlich auf die Berechnung aus, weil das dann nur anteilig eingerechnet wird.
Das manuell zu rechnen, wäre aber vieeeel zu kompliziert.
Zum Glück gibt es bei Finanzfluss einen guten Rechner für die Vorabpauschale, der auch Sparraten überschlägig mit einbezieht, den verlinken wir euch in der Videobeschreibung auf YouTube.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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