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Anlage KAP - Muss ich abgeben und wenn ja WIE?

  • Autorenbild: Wir lieben Steuern
    Wir lieben Steuern
  • 9. Juni
  • 5 Min. Lesezeit


Wir haben euch ja schon ganz viele Videos rund ums Thema Steuern und Investieren gemacht. 

Und wenn ihr davon schon ein paar geguckt habt, wisst ihr schon, dass ihr – solange ihr bei inländischen Banken und Brokern seid – das Ganze grundsätzlich nicht in der Steuererklärung angeben müsst, weil das eben alles schon von den Banken und Brokern geregelt wird. 

Aber ihr wisst dann auch, dass es ein paar Fälle gibt, in denen ihr doch eine Anlage Steuererklärung abgeben müsst und auch einige, in denen ihr das zwar nicht müsst, aber freiwillig tun solltet. 

Wenn ihr eure Steuererklärung abgebt, müsst ihr dann für die Kapitalerträge die sogenannte Anlage KAP mit abgeben. 

Und genau die gucken wir uns heute einmal zusammen an, damit ihr auch wisst, was ihr da beachten müsst, falls ihr sie eben abgebt. 

Vorweg aber vielleicht noch mal kurz dazu, warum ihr Kapitalerträge im Normalfall nicht erklären müsst. 

Da haben wir einerseits die Abgeltungsteuer und andererseits den Sparerpauschbetrag. 

Die Abgeltungsteuer oder auch Kapitalertragsteuer ist ein fixer Steuersatz von aktuell 25 %. 

Das ist also anders als bei der “normalen” Einkommensteuer, denn die hat ja keinen fixen Steuersatz, sondern einen progressiven Steuersatz. 

Der steigt also mit steigendem Einkommen und hängt dementsprechend vom individuellen Einkommen ab. 

Die Abgeltungsteuer ist aber grundsätzlich immer 25 %, sodass die Bank oder der Broker nicht wissen muss, was ihr sonst so an Einkommen habt, wenn sie die Steuer einbehalten und ans Finanzamt abführen. 

Der Sparerpauschbetrag stellt einen Teil eurer Kapitalerträge steuerfrei – aktuell 1.000 € pro Nase pro Jahr. 

Das ist dazu da, dass nicht jeder seine persönlichen Kosten irgendwie absetzen muss. 

Dadurch könnt ihr eben auch keine individuellen Kosten mehr absetzen, was dann dazu führt, dass alles “geregelt” ist und ihr keine Steuererklärung dafür abgeben müsst. 

Aber eben nur, solange eine deutsche Bank oder ein deutscher Broker zwischengeschaltet ist, die die Steuer abführen können. 

Sobald ihr also Kapitalerträge habt, bei denen das nicht so ist, müsst ihr die Kapitalerträge zwingend erklären und damit eine Steuererklärung inklusive Anlage KAP abgeben. 

Also wenn ihr bei ausländischen Banken oder Brokern seid oder auch wenn ihr privat Jemandem Geld geliehen habt und dafür Zinsen bekommt. 

Und wenn ihr euren Sparerpauschbetrag nicht über den Freistellungsauftrag bei der Bank oder dem Broker hinterlegt habt, solltet ihr unbedingt freiwillig die Anlage KAP machen. 

Denn dann wird euch der Sparerpauschbetrag nachträglich angerechnet und ihr bekommt die zu viel einbehaltenen Steuern zurück. 

Auch wenn ihr neben euren Kapitalerträgen kein oder kaum anderes Einkommen habt, weil ihr zum Beispiel noch studiert oder so, solltet ihr drüber nachdenken, eure Steuererklärung inklusive Anlage KAP freiwillig zu machen. 

Denn in dem Fall könnte es sein, dass eure Kapitalerträge mit weniger als 25 % versteuert werden, das kann man über die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. 

Dazu aber gleich noch mal. 

Jetzt aber erst mal dazu, wie ihr das mit der Anlage KAP macht. 

Solange ihr bei deutschen Banken und Brokern seid, ist es super easy, denn von denen bekommt ihr eine sogenannte Steuerbescheinigung. 

In der steht dann bei jeder Zahl dran, in welche Zeile der Steuererklärung sie einzutragen ist. 

Das heißt, ihr müsst das Ganze im Zweifel einfach nur abtippen. 

Macht ihr das in ELSTER, müsst ihr sämtliche Steuerbescheinigungen, die ihr habt je Zeile zusammenrechnen. 

So sieht die Anlage KAP in ELSTER aus:

In Fall deutsche Banken und Broker spielen sich die Erträge im Bereich “Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben” ab.

Dann sind noch der Bereich “Sparer-Pauschbetrag” und der Bereich “Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 25” wichtig. 

In letzterem werden nämlich die Steuern eingetragen, die von der Bank oder dem Broker schon einbehalten wurden. 

Habt ihr aber Kapitalerträge bei ausländischen Banken oder Brokern oder ein privates Darlehen, dann ist der Bereich “Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben” der richtige. 

Bei ausländischen Banken und Brokern bekommt ihr manchmal auch vernünftige Aufstellungen, die ihr dann einfach da abtippen könnt, aber nicht immer und bei privaten Darlehen gibt es sowas natürlich gar nicht. 

Da müsst ihr also genauer gucken, was ihr wo wie eintragt. 

Und eigentlich ist dann meistens nur noch der Bereich “Anträge” interessant. 

Hier könnt ihr auch die Günstigerprüfung beantragen, über die wir eben schon gesprochen haben:

Wenn ihr den Haken setzt, prüft das Finanzamt, ob die 25 % Kapitalertragsteuer für euch günstiger sind oder die tarifliche Einkommensteuer. 

Ist euer persönlicher Einkommensteuersatz kleiner als 25 %, dann ist es für euch günstiger, wenn die Kapitalerträge damit versteuert werden und dann wird das auch so gemacht. 

Das kann aber eben immer erst das Finanzamt bestimmen, denn die Bank oder der Broker wissen ja nicht, wie eure Einkommensverhältnisse aussehen und dementsprechend auch nicht, welchen persönlichen Einkommensteuersatz ihr habt. 

Diese Haken kann man eigentlich immer drin lassen, denn weh tun die euch nicht. 

Übrigens: Eure Steuerbescheinigung für ein Jahr solltet ihr immer am Anfang des nächsten Jahres von eurer Bank oder eurem Broker bekommen. 

Manche sind da schneller als andere, aber erfahrungsgemäß sollte bis spätestens März alles da sein. 

Meistens findet ihr die in eurer Nachrichtenbox im Onlinebanking. 

Wenn ihr mal eine vermisst, kann das daran liegen, dass ihr keine bekommen habt, weil es eine Nullbescheinigung wäre. 

Also wenn einfach alles Null ist, stellen manche Banken und Broker die einfach nicht aus, weil es ja nichts zu bescheinigen gibt. 

Darüber informieren manche dann aber auch mit einer Nachricht. 

Und wenn ihr euch ganz unsicher seid, müsst ihr im Zweifel bei eurer Bank oder eurem Broker nachfragen, wo die Steuerbescheinigung abgeblieben ist. 

Ihr seht schon – eigentlich ist das Ganze reeeelativ easy. 

Und wenn ihr euch doch mal unsicher seid, was wo eingetragen werden muss, kann es sinnvoll sein, einmal in einem Jahr einen Steuerberater draufschauen zu lassen. 

Dann könnt ihr euch das aufschreiben und im nächsten Jahr einfach nur noch abpinnen, da sich der Aufbau der Dokumente im Normalfall nicht von Jahr zu Jahr verändert. 

Wichtige Side Note noch: Wenn ihr die Anlage KAP abgebt, dann müsst ihr auch alle Kapitalerträge erklären. 

Also dann geht nicht nur die Steuerbescheinigung von Broker A eintragen, aber die von Bank B nicht.  

Und wichtige Side Note Nummer 2: Ihr braucht euch um die Angabe von Verlusten oder sogenannten Transaktionskosten keine Gedanken zu machen. 

Das machen die Banken und Broker alles automatisch für euch – wie gesagt solange es deutsche sind. 

Es ist also alles schon in der Steuerbescheinigung berücksichtigt. 

Falls ihr mal Verluste habt, die ihr zwischen zwei Banken oder Brokern verrechnen wollt, dann müsst ihr dafür eine sogenannte Verlustbescheinigung beantragen. 

Was das ist und wie das geht, können wir euch noch mal in einem eigenen Video erklären, wenn ihr möchtet, sagt uns da in den Kommentaren auf YouTube einfach Bescheid. 

Der einzige Fall, in denen es sich doch noch lohnen kann, genauer zu gucken und manuell noch etwas zusätzlich zur Steuerbescheinigung einzutragen, ist, wenn ihr bei einem Vermögensverwalter seid. 

Auch das können wir euch gerne noch mal in einem eigenen Video genauer erklären, wenn ihr wollt. 

Hoffentlich seid ihr aber jetzt erst mal beruhigt, dass das mit der Anlage KAP halb so wild ist. 

Wenn ihr uns ein bisschen unter die Arme greifen wollt, könnt ihr das, indem ihr auf unseren Seiten bei YouTube, Instagram, Facebook, LinkedIn und TikTok ein Abo, ein paar Likes und Kommentare dalasst.

Danke für euren Support <3




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

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