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Aktien, ETFs oder Broker im Ausland? Was Du UNBEDINGT beachten musst!

  • Autorenbild: Wir lieben Steuern
    Wir lieben Steuern
  • 18. Aug.
  • 4 Min. Lesezeit

Wenn ihr an der Börse investiert, werdet ihr euch dabei vermutlich nicht auf Deutschland beschränken – vielleicht habt ihr Aktien von ausländischen Unternehmen oder investiert über ausländische Broker. 

Oder ihr nutzt vielleicht irgendein Zinsangebot irgendeiner ausländischen Bank. 

Das ist steuerlich nicht ganz so einfach wie wenn ihr einfach mit allem in Deutschland bleibt. 

Deshalb gucken wir uns heute einmal an, was es so zu beachten gibt, wenn ihr mit dem Ausland zu tun habt. 

Solange ihr bei deutschen Banken und Brokern seid und nur mit ausländischen Aktien rumhantiert, ist das Ganze noch eher unproblematisch. 

In dem Fall geht es eher darum, kein Geld zu verschenken, aber „falsch machen“ könnt ihr da erst mal nix. 

Denn: Deutsche Banken und Broker sind dazu verpflichtet, die Besteuerung für euch abzuwickeln. 

Aber: NUR die sind dazu verpflichtet.  

Heißt: Nur deutsche Banken oder Broker führen automatisch Steuern für euch ab und nur bei denen bekommt ihr sicher eine Steuerbescheinigung nach deutschem Recht, die euch genau sagt, welchen Betrag ihr in welcher Zeile der Steuererklärung eintragen müsst. 

Und das heißt wiederum: Nur bei denen müsst ihr eure Kapitalerträge grundsätzlich nicht zwingend in der Steuererklärung angeben und nur bei denen ist es auf jeden Fall easy, FALLS ihr die Kapitalerträge doch in der Steuererklärung eintragt. 

Von ausländischen Banken und Brokern bekommt ihr zwar meistens auch irgendwelche Auswertungen und manche davon sind auch einfach gestrickt, sodass man relativ schnell herausfinden kann, was wo einzutragen ist. 

Aber es gibt auch sehr viele Auswertungen, die selbst für Profis entweder kompliziert oder sehr umständlich und aufwändig sind. 

Da könnte man als Laie dann schon mal schnell dran verzweifeln. 

Und: Dadurch, dass ihr Kapitalerträge bei ausländischen Banken und Brokern auch zwingend in der Steuererklärung angeben müsst, gilt für euch dann auch die jährliche Abgabefrist für die Steuererklärung. 

Die ist im Normalfall Ende Juli des Folgejahres. 

Erfahrungsgemäß kriegen es einige ausländische Broker aber nicht mal hin, Auswertungen bis dahin zu liefern. 

Ihr seht: Das macht die Sache schon komplizierter. 

Seid ihr bei einem inländischen Broker und habt Aktien von ausländischen Unternehmen, werdet ihr auf eurer Steuerbescheinigung vermutlich etwas beim Begriff “Ausländische Quellensteuer” stehen haben. 

Was viele nicht wissen: Das Wort “Quellensteuer” bedeutet erst mal nur, dass die Steuer an der Quelle einbehalten und abgeführt wird und hat nicht zwingend was mit dem Ausland zu tun. 

Die deutsche Kapitalertragsteuer ist zum Beispiel auch eine Quellensteuer, weil sie direkt von eurer Bank oder eurem Broker einbehalten und abgeführt wird. 

Das passiert aber eben bei Dividenden von ausländischen Unternehmen zusätzlich auch im jeweiligen Land, in dem das Unternehmen sitzt. 

Wenn ihr also zum Beispiel Apple Aktien habt und eine Dividende bekommt, werden ausländische Quellensteuern in den USA einbehalten und zusätzlich auch noch die Kapitalertragsteuer hier in Deutschland. 

Das liegt an steuerlichen Abkommen zwischen zwei Ländern, die das Besteuerungsrecht regeln. 

Die nennen sich Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA. 

Und bei denen ist es im Normalfall so, dass Dividenden in beiden Staaten besteuert werden dürfen. 

Damit man aber dann nicht doppelt Steuern zahlt – das sollen DBAs nämlich verhindern, wie der Name schon sagt – muss der eine Staat die Steuern des anderen Staats anrechnen. 

Aber das muss er nicht zu 100 %. 

Deshalb gibt es zwei unterschiedliche Arten von ausländischer Quellensteuer – die anrechenbare und die nicht anrechenbare. 

Die anrechenbare wird euch automatisch angerechnet und ist “unproblematisch”. 

Die nicht anrechenbare wird euch aber - große Überraschung - nicht angerechnet. 

Trotzdem könnt ihr euch die erstatten lassen, aber nur von dem Staat, in dem sie angefallen ist. 

In unserem Beispiel mit den Apple Aktien also von den USA. 

Dafür müsst ihr dann da einen Antrag auf Erstattung der nicht anrechenbaren Quellensteuer abgeben. 

Das ist aber nicht ganz unaufwändig und – das wissen wir aus der Praxis – kann leider manchmal ewig brauchen, sogar Jahre, bis es abgewickelt ist. 

Deshalb lohnen sich diese Anträge oft nur, wenn es da nicht nur um ein paar Euro geht. 

Dass ihr euch diese Steuer zurückholen könnt, gilt aber nur noch für Aktien, in die ihr als Person direkt investiert. 

Für ETFs geht das nicht mehr – genau dafür gibt es die Teilfreistellung, über die wir hier schon gesprochen haben. 

Davon gibt es aber genau eine Ausnahme und die ist der Grund, warum es so viele ETFs mit Sitz in Irland gibt. 

Denn viele ETFs haben einen hohen US-Anteil und das DBA zwischen Irland und den USA ist besonders. 

Es ist nämlich älter als die DBAs zwischen den USA und anderen EU-Ländern. 

In diesem älteren DBA ist es noch so, dass auch ETFs sich diese ausländische Quellensteuer zurückholen können. 

Die Teilfreistellung gibt es für euch aber auch bei diesen irischen ETFs. 

Im Internet kursieren deshalb viele Tipps dazu, dass man sich deshalb unbedingt irische ETFs zulegen sollte, weil man ja doppelt spart. 

Der Gedanke ist aber nicht ganz richtig, denn dieser Vorteil verschwindet in der Rendite des ETFs. 

Also ja, er ist da, aber ihr seht ihn eigentlich gar nicht direkt. 

Wenn es einen nicht-irischen ETF mit besserer Rendite gibt, hat man von dem Vorteil genau gar nichts. 

Außerdem betrifft das Ganze nur physische ETFs. 

Für synthetische ETFs spielt das keine Rolle. 

Also: Good to know, aber bitte entscheidet euch nicht deswegen für einen ETF, den ihr ansonsten nicht gewählt hättet. 

Statt diesem vermeintlichen Vorteil hinterherzujagen, investiert ihr also besser in den ETF, der am besten zu euch passt und der euch aufgrund der Performance und der Kosten und so weiter am besten gefällt,  

Ein Vorteil, dem ihr auf jeden Fall nachjagen solltet, ist der, keins unserer YouTube Videos mehr verpassen, indem ihr den Abo-Button und die Glocke aktiviert :D

Berichtet uns doch auch gerne mal in den Kommentaren auf YouTube, ob ihr schon mal einen Antrag zur Erstattung von Quellensteuern gestellt habt und wie das so gelaufen ist. 

Bis ganz bald, habt bis dahin eine gute Zeit! 




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

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