Erstattung vom Arbeitgeber vs. von der Steuer absetzen - Eure Steuerfragen
- Wir lieben Steuern

- 25. Aug. 2025
- 4 Min. Lesezeit
Kennt ihr dieses Problem – ihr versucht das mit den Steuern endlich in den Griff zu kriegen und lest euch ein, aber irgendwie bleibt genau die Frage, die euch im Kopf rumschwirrt, einfach immer unbeantwortet oder wenn es eine Antwort gibt, wisst ihr nicht, wer die bitte verstehen soll?
Keine Sorge, dafür sind wir da, denn einmal im Monat beantworten wir euch hier eure Fragen, die ihr uns über unser Story Highlight “Eure Fragen” auf Insta oder über den Link in der Videobeschreibung auf YouTube anonym zuschicken könnt.
Das haben wieder einige von euch gemacht und drei Fragen gucken wir uns heute zusammen an.
Frage Nummer 1 für heute:

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.
Das bedeutet, es gibt nur eine Einkommensteuererklärung für jedes Jahr.
Das ist ganz wichtig zu wissen, denn viele denken, wenn sie mehrere Lohnsteuerbescheinigungen für ein Jahr bekommen, müssten sie auch mehrere Steuererklärungen machen.
Aber man kann eben nur eine pro Jahr machen und die auch immer nur für den 1.1. bis 31.12.
Zum Glück sind mehrere Lohnsteuerbescheinigungen aber auch gar kein Problem.
Je nachdem wie ihr eure Steuererklärung macht, müsst ihr noch nicht mal selbst aktiv irgendwas machen.
Wenn ihr sie mit ELSTER macht, nutzt ihr hoffentlich den elektronischen Datenabruf.
Denn dann werden all eure Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr einfach ganz automatisch eingespielt.
Wenn ihr den aus uns unerfindlichen Gründen nicht nutzt, müsst ihr dann einfach die Werte aus beiden Lohnsteuerbescheinigungen in ELSTER abtippen.
Also auf jeden Fall in der Anlage N bei den Angaben zum Arbeitslohn und in der Anlage Vorsorgeaufwand – in letzterer müsst ihr die Werte dann aber zusammenrechnen, was nervig und fehleranfällig ist.
Deshalb nutzt einfach den Datenabruf.
Falls ihr da was Falsches eintragt, passiert aber auch nichts Schlimmes, denn die Lohnsteuerbescheinigungen liegen dem Finanzamt elektronisch vor und die nehmen sowieso diese Werte.
Es ist nur blöd, wenn ihr was Falsches eintragt und eure Berechnung, die euch ELSTER anzeigt, dann nicht stimmt und nachher im Bescheid was ganz Anderes steht.
Also kurz und knapp: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen werden einfach in eurer Einkommensteuererklärung am Ende zusammengerechnet und fertig.

Frage 2 bezieht sich zwar auf die Verpflegungsmehraufwandspauschalen, aber macht eigentlich eine grundsätzliche Frage auf: Kosten lieber vom Arbeitgeber erstatten lassen oder lieber in der Steuererklärung geltend machen?
Und hier gilt: Grundsätzlich wenn’s geht immer lieber vom Arbeitgeber erstatten lassen.
Denn: Wenn ihr Kosten wie die Verpflegungsmehraufwandspauschalen in der Steuererklärung eintragt, dann bekommt ihr ja nicht 100 % dieser Kosten vom Finanzamt zurück.
Also wenn ihr zum Beispiel 100 € Verpflegungsmehraufwand eintragt, vermindert sich eure Steuerlast nicht um 100 €.
Was sich dadurch vermindert, ist euer zu versteuerndes Einkommen, auf das die Steuer berechnet wird.
Habt ihr zum Beispiel einen Durchschnittssteuersatz von 25 %, dann hättet ihr durch die 100 € Verpflegungsmehraufwand 25 € Steuerersparnis.
Das ist ein bisschen vereinfacht gerechnet, aber so könnt ihr das zumindest grob überschlagen.
Wenn ihr aber von eurem Arbeitgeber 100 € Verpflegungsmehraufwandspauschalen ausgezahlt bekommt, die sogar steuer- und sozialversicherungsfrei sind, habt ihr ja 100 € mehr, nicht nur 25 €.
Aber da man seinen Arbeitgeber dazu nicht zwingen kann, ist in der Steuererklärung angeben, immer noch eine gute Option, falls man sowas nicht vom Arbeitgeber bekommt.
Last but not least:

Die Begriffe werden umgangssprachlich immer gerne so verwendet, als wären sie alle dasselbe.
Aber es gibt diese Begriffe auch im Steuerrecht und da meinen sie in Wirklichkeit unterschiedliche Dinge.
Den “Unternehmer” gibt’s im Steuerrecht im Umsatzsteuergesetz und meint Jemanden, auf den das Umsatzsteuergesetz angewendet werden kann.
Hier im § 2 des Umsatzsteuergesetzes steht auch die Definition des Unternehmers: Jemand, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.
Und gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinne zu erzielen, fehlt.
In verständlichem Deutsch bedeutet das im Prinzip: Wenn ich nicht angestellt, sondern für mich selbst arbeite und das auf Dauer, nicht nur einmalig, um damit Einnahmen zu erzielen.
Ob ich auch Gewinne machen will, ist egal.
Im Einkommensteuerrecht kommt der “Unternehmer” so eigentlich gar nicht vor.
Da gibt es die Gewerbetreibenden - § 15 EStG – und die Selbständigen - § 18 EStG.
Und man kann vereinfacht sagen, dass man grundsätzlich Gewerbetreibender ist, wenn man nicht Selbständiger im Sinne dieses § 18 – oder Landwirt, die gibt’s auch noch – ist.
§ 15 ist also quasi ein Auffangbecken.
Und Selbständige im Sinne des § 18 nennt man im Steuerrecht auch Freiberufler, was wiederum nichts mit dem umgangssprachlichen Freiberufler oder Freelancer zu tun hat.
Das sind einfach nur ganz bestimmte Berufsfelder wie zum Beispiel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Notare, Ärzte, Künstler, Journalisten, Ingenieure und so weiter.
Es gibt eine Auflistung konkreter Berufe im § 18, aber es können auch noch mehr Berufe drunter fallen, das ist aber immer nicht so ganz einfach und oft eine Diskussion mit dem Finanzamt.
Und zum Schluss vielleicht noch: Warum sollte es mich überhaupt interessieren, ob ich Selbständiger oder Gewerbetreibender bin?
Selbständige zahlen keine Gewerbesteuer, weil sie eben kein Gewerbe haben und müssen auch nie bilanzieren.
Deswegen wollen alle eigentlich immer lieber Freiberufler sein.
Aber keine Sorge, bevor ihr jetzt aufschreit: Die Gewerbesteuer wird komplett oder zumindest zu einem ganz großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet, also ist es jetzt nicht so, dass Gewerbetreibende vieeeeeel mehr Steuern zahlen müssen als Selbständige.
Wenn ihr das alles noch mal in Ruhe nachlesen wollt, könnt ihr das übrigens in unserem Blog, den ihr unten in der Beschreibung findet.
Und wenn ihr zu einem der Themen ein eigenes, ausführliches Video haben wollt, lasst es uns in den Kommentaren auf YouTube wissen – und Abo und Glocke da auch nicht vergessen, damit helft ihr uns sehr und sorgt dafür, dass noch mehr Leute die Fragezeichen in ihrem Kopf ausmerzen können.
Danke dafür und bis nächste Woche!
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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