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Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer - Video 7 - Lohn Hacks


Heute möchten wir mit euch in die Welt der Lohn-Hacks eintauchen.

Vorab noch eine kleine Info: Helen ist nicht nur Steuerberater sondern auch Fachassistent für Lohn und Gehalt und damit prädestiniert für diese Aufgabe.


Mehr Netto vom Brutto


Ziel ist, dass ihr am Ende des Monats mehr Geld auf eurem Konto habt.

Und zwar ohne eine Gehaltserhöhung in Form von Geld sondern durch mehr Netto vom Brutto.

Das nennt sich Lohnoptimierung durch lohnsteuer- und / oder sozialversicherungsfreie bzw. pauschal versteuerte Leistungen.


Ganz wichtig ist hierbei, dass ihr euren Arbeitgeber mit ins Boot holt, da dieser für die Lohnabrechnung zuständig ist.

Außerdem wichtig ist bei allen Sachen, die wir euch vorstellen, dass ihr sie zusätzlich zu eurem Gehalt, das ihr ohnehin schon bekommt, erhaltet.


Sachbezüge


Sachbezüge sind alles, was euer Arbeitgeber euch zusätzlich zu dem Gehalt, das ihr ohnehin schon erhaltet, zur Verfügung stellt, was nicht in Form von Geld ist.

Klassische Beispiele sind Tank- und Einkaufsgutscheine.


Wichtig ist, dass der Betrag 44 € pro Monat nicht übersteigt und der erhaltene Gutschein nicht in Geld umwandelbar ist.

Grund ist hier, dass ihr den Gutschein ansonsten in Geld umtauschen könntet und dann steuerpflichtigen Barlohn hättet.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Sachbezug lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.


Zu besonderen persönlichen Anlässen wie Hochzeit, Geburtstag oder Geburt eures Kindes kann euer Arbeitgeber euch sogar einen steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug bis zu 60 € zukommen lassen.

Das geht auch in Kombination mit den genannten 44 €-Gutscheinen.


Diensthandy


Habt ihr ein Diensthandy und dürft das in Absprache mit eurem Arbeitgeber privat nutzen, ist das ebenfalls komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.


Kinderbetreuungskosten


Für Kinder in nicht schulpflichtigem Alter, die tagsüber in Kindergärten oder Kitas untergebracht sind, können vom Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Zuschüsse übernommen werden.

Dies gilt auch, wenn nicht ihr selbst, sondern euer Partner die Kinderbetreuungskosten zahlt.


Verhinderung und Verminderung von Krankheitskosten


Auch Leistungen, die der Verhinderung und Verminderung von Krankheitskosten dienen und zu den Maßnahmen im Sinne des V. Sozialgesetzbuches zählen, sind begünstigt.

Hierzu zählt leider nicht der Fitnessstudiobeitrag.


Die Förderung darf jedoch 600 € pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

Selbstverständlich kann euer Arbeitgeber euch auch mit einem höheren Betrag unterstützen, jedoch sind nur die ersten 600 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.


Unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Fahrrads


Wenn euer Arbeitgeber euch eines seiner Fahrräder zur Verfügung stellt, was ihr kostenlos nutzen dürft, kann das auch lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sein.


Das Ganze funktioniert auch bei einem E-Bike, aber nur, wenn es maximal 25 km/h fährt und damit noch nicht als KFZ gilt.


Kostenloses oder verbilligtes Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen


Auch das kostenlose oder günstigere Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen an den Ladestationen des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei.


Fahrtkostenerstattung


Für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte kann euer Arbeitgeber euch 0,30 € pro Entfernungskilometer steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.

Falls ihr auswärtig, beispielsweise bei einem Kunden, tätig seid, können sogar 0,30 € pro gefahrenem Kilometer erstattet werden.

Auf Grund der Erstattung könnt ihr die Fahrtkosten im Umkehrschluss nicht mehr in eurer Steuererklärung geltend machen.


Verpflegungsmehraufwand


Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand können euch ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden.

An An- und Abreisetagen und an Tagen, an denen ihr mehr als 8 Stunden außerhalb eurer Wohnung und eurer ersten Tätigkeitsstätte seid, beträgt die Pauschale 14 €.

Bei 24-stündigem Aufenthalt beträgt die Pauschale 28 €.


Euer Arbeitgeber kann euch auch Beträge bis zum Doppelten dieser Pauschalen erstatten.

Das ist dann aber nicht mehr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sondern wird pauschal versteuert.

Da kommt aber bei euch trotzdem netto mehr an, da euer Arbeitgeber die Beträge mit einem pauschalen Steuersatz versteuert und diese pauschale Steuer komplett selbst trägt.


Mahlzeiten vom Arbeitgeber


Stellt euch euer Arbeitgeber an eurer Arbeitsstelle entweder kostenlose oder günstigere Mahlzeiten zur Verfügung, kann auch das pauschal versteuert werden.


Beauftragt der Arbeitgeber einen Dritten, wie beispielsweise die Kantine des Nachbarunternehmens euch kostenlos oder günstiger Mahlzeiten zur Verfügung zu stellen, gilt ebenfalls die pauschale Versteuerung.

Wichtig ist, dass die Mahlzeiten nicht als Lohnbestandteil in eurem Arbeitsvertrag vereinbart sind.


Übereignung


Bei der Übereignung "leiht" euch euer Arbeitgeber nicht einen betrieblichen Gegenstand, damit ihr ihn nutzen könnt, sondern der Gegenstand geht tatsächlich in euren Besitz über, gehört dann also euch.


Wenn er das mit Datenverarbeitungsgeräten, wie einem Handy oder Computer, oder einem Fahrrad macht, kann auch das pauschal versteuert werden.


Ladevorrichtungen für Zuhause


Euer Arbeitgeber kann euch eine Ladevorrichtung für Zuhause verbilligt oder kostenlos zeitweise überlassen, was dann steuerfrei ist.


Er kann euch eine Ladevorrichtung aber auch übereignen oder euch einen Zuschuss zur Anschaffung zahlen.

Das kann dann auch wieder pauschal versteuert werden.


Rabattfreibetrag


Bekommt ihr kostenlos oder vergünstigt Waren oder Dienstleistungen aus dem Produktangebot eures Arbeitgebers, könnt ihr den sogenannten Rabattfreibetrag in Anspruch nehmen.

Wichtig ist, dass die Waren bzw. Dienstleistungen nicht nur für euch produziert werden.

Arbeitet ihr beispielsweise in einem Schuhgeschäft, könntet ihr dort über den Rabattfreibetrag lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei vergünstigt Schuhe kaufen.


Der Rabattfreibetrag liegt bei 1.080 € pro Jahr.

Von euch geleistete Zuzahlungen werden euch selbstverständlich angerechnet.


Was bedeutet Sozialversicherungsfreiheit für meine Rente?


Bezieht ihr von eurem Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen, zahlt ihr hierfür ja grade keine Sozialversicherungsbeiträge.

Das bedeutet, dass ihr hierfür nicht in eure Rentenversicherung einzahlt.

Dies hat Einfluss auf die Höhe der Rente, die ihr im Alter bezieht.

Das sind zwar keine weltbewegenden Beträge, aber trotzdem solltet ihr das beim Thema Lohnoptimierung immer im Hinterkopf behalten.


Krankenkassenwechsel


Es lohnt sich zu prüfen, ob es eine Krankenkasse gibt, die günstiger ist als die, in der ihr versichert seid.


Die gesetzlichen Leistungen kosten bei allen Krankenkassen das Gleiche.

Ihr zahlt immer 14,6% eures Arbeitslohns an die Krankenkasse.

Der Beitrag wird paritätisch, also 50/50, zwischen euch und eurem Arbeitgeber aufgeteilt.


Jedoch unterscheiden sich die Krankenkassen in ihren Zusatzbeiträgen.

Diese werden zusätzlich zu dem eben genannten Beitrag erhoben und sind nach oben hin nicht gedeckelt.

Die Krankenkassen können selbst festlegen, wie hoch der Zusatzbeitrag sein soll.

Dieser beträgt meist einen Prozentsatz von 0,4% bis 1,5% eures Einkommens.


Hier kann es sich also definitiv lohnen einen Blick in eure Versicherungsunterlagen zu werfen und sowohl die Zusatzbeiträge als auch die enthaltenen Leistungen zu vergleichen.


Kirchenaustritt


Durch einen Austritt aus der Kirche spart ihr Kirchensteuer.

Die gezahlte Kirchensteuer wird jedoch als Sonderausgabe von euren Einkünften abgezogen und mindert somit auch wieder eure Steuerlast.

Das ist zwar ein Spiel, bei dem sich die Katze selbst in den Schwanz beißt, aber eben wichtig zu wissen, weil ihr dadurch bei einem Kirchenaustritt nicht die komplette Kirchensteuer einspart.

Da müsste man dann noch die fehlende Steuerersparnis durch die Sonderausgabe gegenrechnen.



Ihr solltet jetzt also bestens gewappnet sein für die nächste Gehaltsverhandlung und könnt mit eurem Chef schauen, wie ihr am meisten aus eurem Lohn rausholen könnt! :)




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.

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