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WTF ist ein Jahresabschluss?!



Jeder, der sich schon mal mit dem Thema Buchhaltung beschäftigt hat, weiß, dass man für alle 12 Monate im Jahr eine Buchhaltung erstellen muss. 

Damit ist es aber leider noch nicht getan. 

Zusätzlich zu diesen 12 Monaten Buchhaltung muss man nämlich, um diese 12 Monate abzuschließen, auch noch einen Jahresabschluss aufstellen. 

Ein Jahresabschluss bezieht sich fast immer auf 12 Monate und in der Regel sind diese 12 Monate ein Kalenderjahr

Also der Zeitraum von Januar bis Dezember.  

Wenn sich ein Jahresabschluss nicht auf 12 Monate, sondern auf weniger Monate bezieht, dann nennt man das auch Rumpfgeschäftsjahr

Das hat man immer dann, wenn man ein Unternehmen irgendwann mitten im Jahr gründet oder irgendwann mitten im Jahr einstampft

Den Zeitraum, auf den sich ein Jahresabschluss bezieht, nennt man übrigens auch Geschäftsjahr oder Wirtschaftsjahr

Wenn man das ändern will, also wenn das Geschäftsjahr nicht mehr von Januar bis Dezember gehen soll, dann hat man, um diesen Wechsel hinzukriegen, auch immer ein Rumpfgeschäftsjahr. 

Mehr als 12 Monate kann ein Geschäftsjahr nämlich nicht haben.  

Kleines Beispiel: Bisher geht das Geschäftsjahr von Januar bis Dezember. 

Jetzt möchte man das Geschäftsjahr aber nicht mehr von Januar bis Dezember haben, sondern von März bis Februar. 

Dann erstellt man für das letzte Geschäftsjahr ganz normal den Jahresabschluss von Januar 2024 bis Dezember 2024. 

Anschließend erstellt man einen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr Januar 2025 bis Februar 2025. 

Und dann erstellt man einen weiteren Jahresabschluss für den Zeitraum März 2025 bis Februar 2026. 

Und so gehts dann weiter. 

Abweichende Wirtschaftsjahre sind immer ziemlich nervig, denn zum Beispiel die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer bleiben trotzdem eine Jahressteuer - sie beziehen sich also immer auf das Kalenderjahr. 

Die Gewerbe- und Körperschaftsteuer beziehen sich aber immer auf das Geschäftsjahr

Der Gewinn gehört dann immer in die Steuererklärungen für die Jahre, in denen das Geschäftsjahr endet. 

Die Gewinne aus unserem neuen Geschäftsjahr März 2025 bis Februar 2026 gehören dann in die Steuererklärungen für das Jahr 2026. 

Geschäftsjahr“ ist übrigens ein Begriff aus dem Handelsrecht, und „Wirtschaftsjahr“ ein Begriff aus dem Steuerrecht

Meinen tun sie aber beide das gleiche.  

  

Wer muss einen Jahresabschluss machen?


Und wer darf die einfachere Einnahmenüberschussrechnung machen?  

Es gibt ein paar Rechtsformen, die auf jeden Fall bilanzieren müssen. 

Das sind die Kapitalgesellschaften, also zum Beispiel GmbHs, und die Personenhandelsgesellschaften, also die OHGs und die KGs

Als gewerblicher Einzelunternehmer und als gewerbliche GbR muss man bilanzieren, wenn man in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 60.000 € Gewinn oder 600.000 € Umsatz hatte. 

Wenn man selbständige Einkünfte nach §18 EStG hat dann, dann muss man nie bilanzieren, also keinen richtigen Jahresabschuss erstellen. 


Was gehört zum Jahresabschluss?


So ein Jahresabschluss besteht übrigens mindestens aus zwei Teilen. 

Und das sind Bilanz und GuV, also die Gewinn- und Verlustrechnung. 

Wenn man gewisse Größengrenzen übersteigt, muss man zusätzlich dazu auch noch einen Anhang aufstellen. 

Im Anhang muss man die Zahlen aus Bilanz und GuV noch ein bisschen näher erklären und Angaben zur Ausübung von Wahlrechten machen. 

Das gucken wir uns in einem späteren Video aber noch mal genauer an. 

Wenn man noch größer ist, dann muss man auch einen Lagebericht aufstellen – der gehört aber streng genommen nicht zum Jahresabschluss. 

Und wenn man wirklich groß ist, muss man auch noch so anderen Kram, wie nicht finanzielle Erklärungen und Erklärungen zur Unternehmensführung abgeben. 

Das betrifft aber nur die wirklich riesigen Unternehmen.  

Und wer riesig ist und wer nicht, gucken wir auch in einem der nächsten Teile unserer kleinen Jahresabschlussreihe. 


Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und EÜR?


Bei einer Einnahmenüberschussrechnung muss man keine "richtige" Buchhaltung machen. 

Oft macht man das aber trotzdem, weil das einfach praktischer ist. 

Eine „richtige Buchhaltung“ zeichnet sich dadurch aus, dass für jeden Geschäftsvorfall immer zwei Konten angesprochen werden. 

Das ist dieses Soll-an-Haben-Konzept

Wenn euch das nichts sagt – egal, machen wir auch noch ein Video zu. 

Bei Einnahmenüberschussrechnungen addiert man im Prinzip einfach nur alle Einnahmen eines Jahres (und Jahr ist hier immer Kalenderjahr) auf und zieht davon alle Ausgaben eines Jahres ab

Also rechnet man eigentlich einfach nur Plus und Minus

Berücksichtigt werden die Einnahmen und Ausgaben immer zum Zeitpunkt der Zahlung

Das nennt man auch Zufluss-Abfluss-Prinzip

Die einzige Hürde ist hier die sogenannte 10-Tage-Regel

Die besagt nämlich, dass regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, wie zum Beispiel Umsatzsteuervorauszahlungen, Mieten oder Versicherungsbeiträge, die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel gezahlt werden, sich in dem Jahr auswirken müssen, in das sie wirtschaftlich gehören. 

Wenn also die Miete für Januar am 28. Dezember vom Konto abfließt, gehören die Kosten in das neue Jahr. 

Und nicht in das alte Jahr, obwohl sie im alten Jahr vom Konto abgeflossen sind.   

Dieses Konzept gilt bei den Bilanzen nicht. 

Das funktioniert im Prinzip sogar genau andersherum. 

Und zwar so: Hier muss jeder Aufwand und jeder Ertrag in das Jahr, in das sie wirtschaftlich gehören. 

Wenn ihr im Januar eine Rechnung für eine Leistung bezahlt, die im November an euch erbracht wurde, muss der Aufwand für die Leistung ins alte Jahr. 

Um ganz konkret zu sein in den November. 

In der Buchhaltung macht man das dadurch, dass man für die Rechnung eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen einbucht. 

Zumindest dann, wenn euch für die Leistung schon eine Rechnung vorliegt. 

Liegt euch noch keine vor, dann muss in den Jahresabschluss eine Rückstellung

Hier bucht man dann: Aufwand an Rückstellung. 

Man hat den Aufwand also ins alte Jahr gebucht. 

Der Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten ist übrigens, dass bei Verbindlichkeiten Höhe und Zeitpunkt der Verpflichtung schon klar sind. 

Bei Rückstellungen ist eins von beidem noch unklar.  

Es muss aber nicht nur Aufwand immer in das Jahr, in dem er verursacht wurde. 

Auch Erträge müssen immer in das Jahr, in dem sie realisiert wurden. 

Wenn ihr also in 2023 schon mega viele Aufträge abgearbeitet, aber noch keine Rechnungen dafür geschrieben habt, dann muss der Ertrag beim Bilanzieren trotzdem in das Jahr gebucht werden, in dem ihr die Leistungen erbracht habt. 

Da ihr noch keine Rechnungen geschrieben habt, könnt ihr noch keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einbuchen, denn dafür muss eine Rechnung rausgeschickt worden sein. 

Stattdessen werden dann sonstige Forderungen in den sonstigen Vermögensgegenständen gebucht. 

Hier würde man dann buchen: Sonstige Forderung an Ertrag. 

Man hat den Ertrag also im alten Jahr – dort wo er hingehört.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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