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Wie ihr eure Verluste steuerlich geltend macht



Heute soll es nochmal um ein wichtiges Thema beim Investieren gehen, nämlich welche Verluste man wie und mit was verrechnen kann.

Die Verlustverrechnungstöpfe


Stellt euch 4 Töpfe vor.

Topf 1 sind die Aktienveräußerungen.

In Topf 2 stecken alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen.

In Topf 3 haben wir die privaten Veräußerungsgeschäfte - das sind zum Beispiel Veräußerungen von Kryptowährungen oder Immobilien, die im Privatvermögen gehalten wurden.

Und Topf 4 sind alle anderen Einkünfte.

Für die Töpfe 1 bis 3 gibt es sogenannte Verlustverrechnungsverbote, heißt Verluste im jeweiligen Topf dürfen auch nur mit Gewinnen im selben Topf verrechnet werden.

Im Topf 2 gibt es sogar nochmal ein paar eigene Verrechnungsverbote für bestimmte Verluste wie Termingeschäfte, aber das führt an dieser Stelle zu weit.

Wie ihr seht, gibt es einen eigenen Topf für Aktienveräußerungen und einen eigenen für alle anderen Kapitaleinkünfte, das bedeutet, dass Aktienverluste auch nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen.

Der Sinn hinter der Sache


Aber warum dürfen denn Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden?

Kapitalerträge werden wie ihr wisst mit einem fixen Steuersatz von 25% versteuert.

Alle anderen Einkünfte werden aber mit eurem individuellen Einkommensteuersatz versteuert.

Und genau deswegen dürfen die Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden, denn sonst könntet ihr eure "teureren" Einkünfte mit den negativen Kapitalerträgen drücken, obwohl eure positiven Kapitalerträge eben "günstiger" versteuert werden.


Was passiert, wenn ich die Verluste nicht verrechnen kann?


Aber keine Sorge, wenn ihr grade keine passenden Gewinne habt, mit denen ihr eure jeweiligen Verluste verrechnen könnt, werden sie vorgetragen.

Das bedeutet sie werden für die Zukunft gemerkt und sobald ihr dann passende positive Einkünfte habt, können die Verluste angerechnet werden.

Damit da auch nichts untergeht, bekommt ihr über den Verlustvortrag dann auch einen eigenen Bescheid.

Damit das passiert, müsst ihr aber die Feststellung des Verlustvortrags beantragen.

Aber keine Sorge, das ist nur ein Häkchen in der Steuererklärung.

Das findet ihr im Mantelbogen, also dem Formular ESt 1A, auf der ersten Seite ganz oben "Beantragung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".

Muss ich das selber im Blick behalten?


Und auch good to know: In der Regel führen die Banken sogenannte Verlustverrechnungstöpfe für euch, in denen sie die Verluste entsprechend einsortieren und fortschreiben, um sie dann später korrekt verrechnen zu können.

Das kann jede Bank aber natürlich nur für die Verluste machen, die ihr bei ihr habt, nicht bei anderen Banken.

Wollt ihr bankenübergreifend verrechnen, könnt ihr dafür eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen.

Dann setzt die Bank den Topf, für den ihr die Bescheinigung beantragt, sozusagen auf Null, damit es nicht zu einer doppelten Berücksichtigung kommt.

Dafür nehmt ihr dann die Bescheinigung und bringt den Verlust in eurer Steuererklärung unter.

Geht das auch rückwirkend?


Bei Verlusten aus Kapitalvermögen und Aktienveräußerungen funktioniert das tatsächlich auch nur in diese Richtung, also in die Zukunft.

Bei Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie sie zum Beispiel beim Verkauf von Kryptos oder Immobilien entstehen können - also denen aus Topf 3 - besteht auch ein Verrechnungsverbot, heißt Kryptoverluste könnt ihr nur mit Kryptogewinnen oder auch Gewinnen aus Immobilienverkäufen verrechnen.

Hier gibt es aber neben dem Verlustvortrag auch noch den sogenannten Verlustrücktrag, bei dem man Verluste begrenzt auch noch ein Jahr zurück schieben kann, da ist man also ein bisschen flexibler.

Das passiert durch das Finanzamt übrigens automatisch, wenn es im Vorjahr Gewinne gab, mit denen die Verluste verrechenbar sind.

Wollt ihr das nicht, müsst ihr in eurer Steuererklärung in der Anlage SO den Verlustrücktrag beschränken oder komplett ausschließen.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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