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Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer - Video 8 - Anlage KAP


Nach unserem kleinen Ausflug in die bunte Welt der Weihnachtsbäume kommen wir heute zurück zu unserer Reihe zur Einkommensteuererklärung.

Weiter geht es mit der letzten Anlage, die wir euch in dieser Reihe vorstellen möchten - Trommelwirbel - Anlage KAP!


Was heißt KAP?


KAP steht für Kapitalerträge.

Jetzt fragt ihr euch aber sicherlich, was denn überhaupt Kapitalerträge sind.

Ganz klassisch zählt man hierzu Zinsen oder auch Dividenden, das heißt Gewinnausschüttungen, die ihr bekommt.


Warum die Anlage KAP eigentlich ganz einfach ist


Im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen hat sich der Gesetzgeber Einiges einfallen lassen, um den Prozess der Besteuerung zu vereinfachen, damit man nicht gleich für jeden Euro, den man an Zinsen erhält, einen riesigen Aufwand betreiben muss.


Zuerst einmal ist hier der Sparerpauschbetrag ganz wichtig.

Das ist ein Freibetrag, also ein Betrag, der immer steuerfrei gestellt wird.

Er beträgt 801 € pro Person pro Jahr, bei Verheirateten nach Adam Riese also 1.602 € pro Jahr.

Das bedeutet also die ersten 801 € Kapitalerträge, die ihr erhaltet, sind steuerfrei und ihr müsst nur für Kapitalerträge über 801 € Steuern zahlen.

Übrigens bedeutet das aber nicht, dass ihr nur 801 € irgendwo anlegen oder in Aktien investieren könnt bevor ihr Steuern zahlt.

Der Betrag bezieht sich nur auf die Erträge wie Zinsen, die ihr für euer angelegtes oder investiertes Geld bekommt.

Damit man da drüber kommt, muss man schon ein paar tausend Euro investieren ;)


So, da wir jetzt den Sparerpauschbetrag abgefrühstückt haben, können wir jetzt auch endlich zu den Vereinfachungen kommen, die euch euer Leben leichter machen.

Bei Kapitalerträgen ist es so, dass in der Regel die Bank, über die ihr die Kapitalerträge bekommt, die Steuer schon einbehält und für euch abführt.

Das Konzept sollte euch schon von der Lohnsteuer aus eurem Anstellungsverhältnis bekannt vorkommen, denn die behält ja auch euer Arbeitgeber ein und führt sie für euch ab.

Zu dem Kram kommen wir aber gleich nochmal.


Damit die Bank jetzt aber nicht schon ab dem ersten Euro Steuern einbehält und abführt, sondern ihr die ersten 801 € steuerfrei bekommt, könnt ihr einen sogenannten Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen.

Das ist aus 3 Gründen cool:

Erstens ist das ganz easy und geht bei vielen Banken sogar ganz entspannt online.

Zweitens könnt ihr den Freistellungsauftrag nicht nur bei einer Bank einreichen, sondern auch aufteilen und bei mehreren Banken einreichen.

Wenn ihr also bei Bank A und bei Bank B ein Depot habt, könnt ihr beispielsweise Bank A einen Freistellungsauftrag über 400 € und Bank B einen über 401 € einreichen.

Wichtig ist hier nur, dass ihr insgesamt über alle Banken maximal auf 801 € kommen dürft.

Und drittens braucht ihr damit keine Anlage KAP mehr abgeben, um den Sparerpauschbetrag angerechnet zu bekommen, denn die Bank führt erst dann Steuern ab, wenn ihr mit euren Kapitalerträgen über den Betrag des Freistellungsauftrags kommt.

Mega chillig also.


So, jetzt nochmal zurück zu dem Geschekel wie Kapitalerträge eigentlich besteuert werden.

Die Steuer auf eure Kapitalerträge nennt sich - Achtung, sehr kreativ - Kapitalertragsteuer.

Sie wird aber auch Abgeltungsteuer genannt.

Das liegt daran, dass man hier in der Regel keine Kosten (die hier übrigens auch Werbungskosten heißen) mehr geltend machen kann und dementsprechend auch in der Regel keine Steuererklärung wegen Kapitalerträgen abgeben muss.

Es ist also alles "abgegolten".

Dafür gibt es eben den erklärten Sparerpauschbetrag, aber nicht nur das, sondern auch einen pauschalen, recht niedrigen Steuersatz.

Der liegt bei 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und das völlig unabhängig davon, ob ihr mit anderen Einkünften viel mehr verdient und für die einen viel höheren Steuersatz habt.


Zusammengefasst also - ein pauschaler, günstiger Steuersatz, ein Freibetrag und im Prinzip kann alles die Bank erledigen, wenn man es richtig macht.

Grundsätzlich erstmal eine runde Sache, die sowohl dem Finanzamt als auch euch selbst viel Arbeit spart.


Warum es aber manchmal doch nicht ganz so einfach ist


Die Anlage KAP gibt es ja aber trotzdem und die muss ja irgendeinen Sinn haben.

Also wollen wir uns jetzt einmal anschauen, wann man eben doch eine Anlage KAP abgeben sollte oder sogar muss.


Wie schon oben erklärt müsst ihr den Freistellungsauftrag bei der Bank aktiv einreichen.

Das passiert nicht automatisch.

Wenn ihr das nicht macht, wird euch also zu viel Steuer einbehalten, nämlich ab dem ersten Euro.

Trotzdem ist das Geld in dem Fall nicht verloren, sondern ihr könnt einfach die Anlage KAP mit eurer Steuererklärung abgeben.

Der Sparerpauschbetrag wird euch dann nachträglich angerechnet und ihr bekommt die zu viel gezahlten Steuern zurück.

Hier empfiehlt sich aber natürlich mit dem frisch gewonnenen Wissen um den Freistellungsauftrag diesen dann auch bei der Bank einzureichen. So könnt ihr euch das nämlich zukünftig schonmal sparen.


Manche werden sich eben vielleicht auch gedacht haben, dass der pauschale Steuersatz von 25% doch aber total unfair ist, weil ihr selbst vielleicht ja einen persönlichen Durchschnittssteuersatz von 20% habt.

Dann müsstet ihr ja mehr zahlen.

Müsst ihr im ersten Schritt auch, aber hier kommt die sogenannte Günstigerprüfung ins Spiel.

Wenn ihr die Anlage KAP mit abgebt und die Günstigerprüfung beantragt, wird geschaut, ob euer persönlicher tariflicher Einkommensteuersatz oder der pauschale Steuersatz für euch günstiger ist.

Sollte euer persönlicher Einkommensteuersatz günstiger sein, wird dieser dann in der Berechnung verwendet und ihr bekommt die zu viel abgeführten Steuern wieder zurück.

In den gesetzlichen Formularen findet ihr die Günstigerprüfung in Zeile 4 der gerade aktuellen Anlage KAP und müsst dort nur ein Häkchen setzen.

Wie immer, in Steuerprogrammen müsst ihr mal nach dem Begriff Ausschau halten.

Wenn ihr sicher wisst, dass ihr mit eurem persönlichen Steuersatz über 25% liegt, beispielsweise weil ihr im letzten Jahr schon eine Steuererklärung abgegeben habt und sich euer Einkommen nicht groß verändert hat, braucht ihr nicht dafür extra eine Anlage KAP abgeben.

Wenn ihr euch aber nicht sicher seid, ist die Günstigerprüfung eine einfache Option zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen, da ihr das nicht alles selbst ausrechnen müsst, sondern alles automatisch passiert, wenn ihr sie beantragt.


Die dritte klassische Möglichkeit, bei der sich die Abgabe der Anlage KAP lohnen kann, ergibt sich durch sogenannte ausländische Quellensteuern.

Das Thema ist an sich zu komplex, um es hier zu behandeln.

Wenn ihr aber auf eurer Steuerbescheinigung irgendwo ausländische Quellensteuern ausgewiesen habt und das nicht nur 1,52 € oder so sind, könnt ihr auch über die Abgabe der Anlage KAP nachdenken.

Wenn ihr hierzu noch weitere Infos haben wollt, könnt ihr euch gerne melden.


Und warum es manchmal noch komplizierter ist


Es gibt auch Situationen, in denen ihr tatsächlich zur Abgabe der Anlage KAP und somit auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet seid.

Das ist immer dann der Fall, wenn die Kapitalerträge noch gar nicht oder nicht richtig besteuert werden konnten.


Das einfachste Beispiel ist hier das private Darlehen.

Leiht ihr zum Beispiel eurem besten Freund Geld und bekommt dafür Zinsen, dann sind das ja Zinsen, die nicht über eine Bank laufen.

Hier gibt es also keine Instanz, die schonmal Steuern einbehalten und abführen kann, die Zinsen sind also noch nicht versteuert.

Das muss dann im Rahmen der Steuererklärung nachgeholt werden.


Aber auch, wenn ihr Kapitalerträge habt, die ganz normal über die Bank laufen, kann es dazu kommen, dass ihr die Anlage KAP abgeben müsst.

Denn wenn der Bank nicht alle notwendigen Informationen vorliegen, um die Steuern korrekt abzuführen, seid ihr dazu verpflichtet das mit der Steuererklärung grade zu rücken.

Das kann zum Beispiel passieren, wenn ihr eurer Bank nicht eure Konfession mitteilt oder eine falsche Konfession angebt, weil dann die Kirchensteuer gegebenenfalls nicht korrekt abgeführt wurde.

Auch wenn ihr euer Depot bei einer Bank im Ausland habt, werden die Steuern höchstwahrscheinlich nicht korrekt abgeführt und ihr müsst das mit der Steuererklärung gerade ziehen.


Wie fülle ich diese ominöse Anlage KAP denn jetzt aus?


Zum Glück befinden wir uns hier wieder in den einfacheren Gefilden.

In der Regel bekommt ihr von der Bank eine Kapitalertragsteuerbescheinigung, oder auch kurz Steuerbescheinigung, für ein ganzes Jahr.

Die Steuerbescheinigung für 2020 bekommt ihr beispielsweise im Normalfall in 2021, manchmal per Post, manchmal nur im digitalen Posteingang eures Depots oder eurer Bank.

Das Schöne ist, dass man dieses Blättchen im Regelfall einfach nur noch abtippen muss und meistens sogar bei jedem Betrag dabei steht, in welche Zeile der gesetzlichen Formulare der Betrag gehört.


Manchmal gibt es hier aber auch Fälle, die nicht einfach nur abgetippt werden können oder bei denen nicht steht, wo sie genau hingehören.

In solchen Fällen empfiehlt es sich entweder mal mit der Bank zu sprechen oder einen Steuerberater drüber schauen zu lassen.

Sonst könnt ihr euch aber auch gerne bei uns melden und wir schauen, ob sich für solche Fälle ein neues Video anbietet.


Ich bekomme Gewinnausschüttungen von einer GmbH - was passiert denn hiermit?


Das ist nochmal ein Sonderthema in den Kapitalerträgen, bei dem nicht alles, was wir erklärt haben immer 1:1 übertragbar ist.

Aber auch hier können wir gerne nochmal ein Video zu machen, wenn euch das interessiert.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.


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