Die letzten beiden Videos zum Thema Steuern beim Investieren waren ja noch relativ easy.
Heute steigen wir in ein bisschen komplexere Themen ein.
Let’s go!
Was sind eigentlich Quellensteuern?
Habt ihr schon mal von Quellensteuern gehört?
Der Begriff wird häufig aber falsch benutzt, denn streng genommen ist auch die Kapitalertragsteuer eine Quellensteuer.
Das sind Steuern, die an der Quelle einbehalten und abgeführt werden, was ja - wie wir schon gelernt haben – auch bei der Abgeltungsteuer der Fall ist.
Meistens sagen Leute Quellensteuern und meinen dabei aber konkret ausländische Quellensteuern.
Das sind also Quellensteuern, die im Ausland einbehalten wurden, weil die Kapitalerträge im Ausland entstanden sind.
Ganz klassisch entstehen diese Steuern bei Dividenden von ausländischen Unternehmen.
Sie wird dann im jeweiligen Land einbehalten, gleichzeitig gibt es ja aber in Deutschland auch noch die Kapitalertragsteuer.
Und ihr merkt schon: Das würde zu unschönen Doppelbelastungen führen, wenn es da keine Regelungen zu gäbe.
Aber die gibt es.
Doppelbesteuerung
Wie mit ausländischen Quellensteuern umzugehen ist, wird einerseits durch § 32d Absatz 5 EStG und andererseits durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen – kurz auch DBAs – geregelt.
Doppelbesteuerungsabkommen sind Vereinbarungen zwischen zwei Staaten darüber, wer was besteuern darf.
Das soll einerseits verhindern, dass Dinge doppelt besteuert werden, andererseits aber auch, dass Dinge gar nicht besteuert werden, weil beide Staaten denken, der andere Staat hätte das Besteuerungsrecht.
Aber es gibt nicht nur Regelungen, die einem Staat das Besteuerungsrecht zuweisen, sondern auch welche, die vorsehen, dass beide Staaten besteuern dürfen, dafür aber die Steuer des einen Staates auf die Steuer des anderen Staates angerechnet werden muss.
DBAs gibt es nicht zwischen allen Staaten, aber zwischen sehr, sehr vielen, vor allem zwischen den größten Industrienationen.
Und bei Kapitalerträgen ist es eben in der Regel so, dass die Quellensteuer im Ausland einbehalten wird, aber auch Deutschland mit Kapitalertragsteuer besteuert, dafür aber die ausländische Quellensteuer auf die Kapitalertragsteuer angerechnet wird.
Jedenfalls in der Theorie.
Wie wird die Quellensteuer angerechnet?
Die erste Einschränkung für die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer ist relativ logisch – angerechnet werden kann grundsätzlich nur bis maximal 25%, denn die Abgeltungsteuer beträgt ja eben nunmal 25%.
Tatsächlich werden in der Regel aber nur 15% angerechnet.
Außerdem funktioniert die Anrechnung nur dann, wenn die ausländische Steuer vom Wesen her der deutschen Kapitalertragsteuer ähnlich ist.
Jetzt gibt es aber natürlich auch Länder, die mehr als 15% Steuern erheben oder deren Steuern nicht der deutschen Steuer entsprechen.
In logischer Konsequenz können die nicht angerechnet werden.
Und dadurch entstehen zwei Arten von ausländischer Quellensteuer: Anrechenbare ausländische Quellensteuern und nicht anrechenbare ausländische Quellensteuern.
Diese Begriffe habt ihr vielleicht schon mal auf eurer Steuerbescheinigung von der Bank gesehen.
Die anrechenbaren ausländischen Quellensteuern werden dann einfach auf eure deutsche Steuer angerechnet, aber was passiert mit der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuer?
Wie ihr euch nicht anrechenbare Quellensteuern wiederholt
Erstmal zur Theorie: Die könnt ihr euch vom ausländischen Staat auf Antrag zurückerstatten lassen.
Das geht mit entsprechenden Anträgen oder manchmal auch über den Broker.
Jetzt aber die Praxis: Oft lohnt sich das leider nicht.
Denn erstens können diese ausländischen Anträge relativ komplex und dadurch zeitaufwändig sein oder der Broker stellt euch die Beantragung in Rechnung, was sich bei nur ein paar Euro Steuern dann beides einfach nicht rechnet.
Und zweitens ist es leider auch so, dass diese Anträge manchmal Jahre – und ja, ich habt euch nicht verlesen, Jahre – brauchen, bis sie vom ausländischen Staat bearbeitet werden.
Das kann sich leider auch im schlimmsten Fall mal 5 oder mehr Jahre hinziehen.
Deshalb solltet ihr schauen, wie hoch eure nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern tatsächlich sind und ob sich dafür Zeit, Mühen und Nerven wirklich lohnen.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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