top of page
Suche

Wie funktioniert die Einkommensteuer? Das Finale



Wenn ihr unsere vorherigen beiden Videos zur Berechnung der Einkommensteuer noch nicht gesehen habt, dann solltet ihr das auf jeden Fall noch nachholen.

Im ersten Video haben wir uns angeschaut, was eigentlich Einkünfte sind, welche Einkunftsarten es gibt, wie die Einkünfte berechnet werden und dann zusammen die Summe der Einkünfte ergeben.

Das ist wie ihr hier sehen könnt auch der erste Zwischenschritt in unserem Berechnungsschema:



Im zweiten Video sind wir dann über bestimmte Entlastungen zum Gesamtbetrag der Einkünfte gekommen.

Heute geht’s also weiter an dieser Stelle.

Als nächstes haben wir dann den Verlustabzug nach §10d EStG.

So ein Verlustabzug ergibt sich dann, wenn ihr im Vorjahr noch negative Einkünfte hattet, die nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden konnten.

Solche Verluste verpuffen dann nämlich nicht einfach, sondern werden entweder ein Jahr zurückgetragen, wenn es in dem Jahr davor positive Einkünfte zum Verrechnen gab oder – und das ist der häufigere Fall – immer weiter vorgetragen, also quasi mitgeschleppt bis es dann positive Einkünfte gibt, mit denen sie verrechnet werden können.


Sonderausgaben


Danach kommen die sogenannten Sonderausgaben ins Spiel.

Das ist jetzt nur ein Wort, aber da stecken eigentlich ganz, ganz viele Sachen drin.

Zum einen können das Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehegatten sein.

Ein komplettes Video zum Thema Unterhalt haben wir euch übrigens hier auch schon gemacht.

Dann fällt auch die gezahlte Kirchensteuer hier rein.

Außerdem könnt ihr Spenden unter Umständen als Sonderausgaben geltend machen.

Dabei gehen Spenden für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche oder als besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke oder auch politische Spenden.

Die Spenden müssen dann aber auch an Organisationen gehen, die steuerlich als mildtätig, kirchlich, religiös, wissenschaftlich oder besonders förderungswürdig anerkannt werden oder eben an politische Parteien.

Einem Bekannten unter die Arme greifen oder auch Donations an Streamer erfüllen die Voraussetzungen also leider nicht.

Nachweisen müsst ihr das dann bis zu einem Spendenbetrag von 200€ mit einem Zahlungsnachweis, bei größeren Spenden mit einer Spendenbescheinigung der entsprechenden Einrichtung.

Gedeckelt ist der Sonderausgabenabzug für steuerbegünstigte Zwecke aber auf 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte und für politische Spenden auf 1.650€ beziehungsweise 3.300€ bei Verheirateten.

Außerdem können gegebenenfalls Kosten für die eigene Ausbildung als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Wann das geht und wann das nicht geht und diese Kosten stattdessen als Werbungskosten abgesetzt werden können, haben wir euch hier schon erklärt.

Schulgeld für die Kinder kann man unter Umständen auch als Sonderausgabe absetzen.

Das ist aber gedeckelt auf 5.000€ pro Jahr und die Kosten für Unterkunft, Betreuung oder Verpflegung können nicht angesetzt werden.

Daher ist das eigentlich nur bei Privatschulen überhaupt interessant.

Kinderbetreuungskosten können aber auch als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Hier gehen aber nur 2/3 der Kosten, die ihr habt und davon dann maximal 4.000€ pro Kind, aber auch nur für Kinder unter 14 Jahre.

Auch hier sind Kosten für die Verpflegung aber wieder raus und Kosten für Sport, Freizeitgestaltung oder Nachhilfe sind hier auch nicht drunter zu fassen.

Wenn ihr all diese Sonderausgaben aber nicht habt, dann gibt es für euch einen Pauschbetrag von sage und schreibe 36€ pro Jahr beziehungsweise 72€ bei Verheirateten.

Der wird immer mindestens für euch berücksichtigt.

Der wichtigste Block in den Sonderausgaben sind aber die Vorsorgeaufwendungen.

Da gibt es einmal die Altersvorsorgeaufwendungen, also Beiträge zur Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk und zur Rürup-Rente.

Der andere Part setzt sich aus den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und weiteren Versicherungen, wie zum Beispiel Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen zusammen.

Weil das aber wirklich zieeeemlich kompliziert ist, haben wir dazu hier ein eigenes Video gemacht, in dem wir genauer erklären, was man überhaupt absetzen kann und wie viel.


Noch mehr Abzüge


Dann kommen noch die außergewöhnlichen Belastungen.

Zu denen erzählen wir euch aber heute nicht so viel, weil wir zu denen eigene Videos für euch planen, um euch das alles im Detail zu erklären.

Kurz gesagt sind das aber Dinge wie Krankheitskosten oder Pflegekosten zum Beispiel.


Kirchensteuer


Draufgerechnet werden müssen Erstattungsüberhänge.

Gemeint ist damit, wenn ihr in dem Jahr Kirchensteuererstattungen hattet, die nicht mit gezahlter Kirchensteuer verrechnet werden konnten.

Kirchensteuererstattungen sind steuerpflichtig, weil die Kirchensteuer – wie wir eben gelernt haben – eben auch als Sonderausgabe abgesetzt werden kann und deshalb wird das hier jetzt draufgerechnet, denn man sagt es wäre nicht fair, wenn ihr die Kirchensteuer absetzen könnt, aber Erstattungen dann nicht versteuern müsst.


Das Einkommen


Wenn wir also vom Gesamtbetrag der Einkünfte den Verlustabzug, die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen abziehen und die nicht ausgeglichene Kirchensteuer draufrechnen, landen wir beim Einkommen.

Hiervon gehen jetzt gegebenenfalls noch Kinderfreibeträge runter.

Was das ist, was das mit dem Kindergeld zu tun hat und wann was bei euch greift, haben wir euch in dem Video hier erklärt.

Dann gibt es noch einen sogenannten Härteausgleich.

Wenn ihr angestellt seid und geringe Nebeneinkünfte habt, dann kann der bei euch eine Rolle spielen.

Denn 410€ pro Jahr an Nebeneinkünften - also Einnahmen minus der damit zusammenhängenden Kosten – stellt der komplett steuerfrei.

Zwischen 410€ und 820€ wird dann nach und nach ein immer kleinerer Teil steuerfrei gestellt, ab 820€ Nebeneinkünften sind sie dann “normal” steuerpflichtig.

Und damit sind wir endlich am Ziel angekommen – beim zu versteuernden Einkommen.

Das ist der Wert, der besteuert wird und das ist auch der Wert, der euren individuellen Einkommensteuersatz bestimmt.

Denn der ist im deutschen Steuerrecht ja progressiv, steigt also mit steigendem Einkommen.

Aber keine Panik, genau dazu gibt es auch ganz bald ein Video.

Und auch keine Panik, wenn ihr euch fragt, wo denn bitte die haushaltnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bitte sind – die kommen erst noch später zum Einsatz und auch dazu kriegt ihr natürlich ein Video von uns.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




29 Ansichten0 Kommentare

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen
bottom of page