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Liebhaberei - Wenn der Beruf als Hobby eingestuft wird


Heute geht es um ein Thema, das zu hitzigen Diskussionen mit dem Finanzamt führen kann - die Liebhaberei.

Das Wort klingt zwar komisch und irgendwie süß, allerdings ist es meistens alles andere als das.


Was ist überhaupt Liebhaberei?


Die Konfrontation mit Liebhaberei begegnet Angestellten in Bezug auf ihr Anstellungsverhältnis nicht; ihr könnt also schon mal beruhigt sein, wenn ihr neben eurer Anstellung keine Einkünfte weiteren erzielt.

Solltet ihr doch noch nebenher Geld verdienen, kommt das Thema immer dann auf, wenn das Finanzamt der Meinung ist, dass ihr mit eurer Tätigkeit nicht versucht Gewinne zu erzielen, sondern Kosten für Privatvergnügen steuerlich geltend zu machen.

In Beamtensprache nennt sich das dann fehlende Gewinnerzielungsabsicht.

Hier ist es auch wichtig, genau auf den Begriff "Gewinn" zu achten.

Eine Einnahmenerzielungsabsicht reicht nicht aus, um sich dem Vorwurf der Liebhaberei zu entziehen.

Verdient ihr also schon hin und wieder Geld mit eurer Tätigkeit, heißt das noch nicht, dass ihr fein aus dem Schneider seid.


Wenn das Finanzamt also annimmt, dass ihr nicht beabsichtigt, Gewinne zu erzielen und sagt, dass es sich um Liebhaberei handelt, fliegt eure Tätigkeit aus der steuerlichen Betrachtung komplett raus.

Jetzt denkt ihr euch vielleicht "Mensch, das ist doch super, muss ich also keine Steuern drauf zahlen!", aber das kann auch nachteilig für euch sein, wenn ihr das Ganze tatsächlich ernsthaft betreiben wollt.

Wenn ihr nämlich Verluste macht, werden die ja eigentlich steuerlich berücksichtigt - entweder im entsprechenden Jahr oder in Form eines Verlustvortrags.

Was das genau war, haben wir euch schon mal in diesem Video erklärt.

Wenn eure Tätigkeit aber steuerlich nicht berücksichtigt wird, könnt ihr auch diese Verluste nicht steuerlich geltend machen.

Und da sind wir auch schon bei dem großen Streitpunkt.


Wen trifft das?


Es gibt Berufsgruppen, die davon häufiger betroffen sind als andere.

Selbständige Steuerberater, Ärzte oder Unternehmensberater werden ihrer Tätigkeit in den allermeisten Fällen eher nicht aus Gründen der Freizeitgestaltung und nur aus Spaß an der Freude nachgehen.

Yogalehrer, Besitzer eines Gestüts, Künstler oder Fotografen sind dagegen schon eher Berufe, die einen hohen "Freizeitfaktor" mit sich bringen und daher deutlich schneller auf dem Liebhaberei-Radar auftauchen.


Übrigens kann es ziemlich viele Einkunftsarten treffen, nämlich Einkünfte aus:

- freiberuflicher Tätigkeit, zum Beispiel als Künstler

- gewerblicher Tätigkeit, zum Beispiel als Sportbootverleiher

- Vermietung und Verpachtung, zum Beispiel bei der Vermietung einer Ferienwohnung

- Land- und Forstwirtschaft, zum Beispiel bei Brieftaubenzucht


Wie kann ich mich wehren?


Am besten mit der Totalüberschussprognose.

Das bedeutet im Prinzip, dass ihr zeigt, dass nach euren anfänglichen Verlusten auch Gewinne kommen und zwar in dem Maße, dass eure Verluste in der Gesamtbetrachtung durch diese Gewinne ausgeglichen werden - auf gut Deutsch also: Auf lange Sicht macht ihr ein Plus.


Für so eine Prognose müsst ihr also eure zukünftigen Einnahmen und Ausgaben schätzen und glaubwürdig mit Daten unterfüttern.

Es gibt da auch bei Google einiges an Vorlagen und Leitfäden zu finden, wie man so eine Überschussprognose erstellt.

Wenn ihr euch unsicher seid, kann euch hier auch ein Steuerberater helfen.

Über den solltet ihr eh nachdenken, wenn ihr euch gegen die Beurteilung des Finanzamts wehren wollt, damit da nichts schief geht.


Gut geplant ist halb gewonnen - der Businessplan


Es macht auch durchaus Sinn und erhöht die Glaubwürdigkeit eurer Überlegungen, wenn ihr bevor ihr mit eurer Tätigkeit startet, einen Businessplan schreibt.

Der darf auch gerne umfangreich und gut aufbereitet sein.

Je strukturierter und durchdachter euer Vorhaben wirkt, desto bessere Karten habt ihr beim Finanzamt.

Hier ein paar Anhaltspunkte, was in eurem Businessplan so auftauchen sollte:

- Beschreibung eures Konzepts

- Chancen- und Risikoanalyse

- Marktanalyse in Bezug auf die Konkurrenz, die Kunden und die Preisgestaltung

- Rentabilitätsanalyse, also die Frage danach, ob sich das Ganze auch rechnet

Wenn ihr all das nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet und euch Mühe mit der Aufbereitung gebt, ist das Finanzamt schon mal ganz anders gestimmt, als wenn ihr nur einen Schmierzettel mit groben Ideen irgendwo rumliegen habt.

Und auch für euch ist das sinnvoll, weil ihr in diesem Prozess euch und eure Idee wirklich kritisch hinterfragt und so selbstbewusster Entscheidungen treffen könnt.


Umgang mit Verlusten


Wenn ihr jetzt Verluste macht, ist es auch von großer Bedeutung, wie ihr damit umgeht.

Statt Panik zu bekommen oder euch einfach nicht zu kümmern, solltet ihr mit Sinn und Verstand schauen, wie ihr den Verlusten entgegenwirken könnt:


1. Anpassung der Kostenstruktur

Unnötige Kosten solltet ihr ausmerzen, denn die treiben eure Verluste in die Höhe, ohne dass euer Unternehmen einen Mehrwert daraus gewinnt.

Auch wenn ihr einfach unverhältnismäßig viel Geld für bestimmte Produkte oder Lieferungen ausgebt, die in nur kleinen Umsatzsteigerungen resultieren, solltet ihr da nochmal ansetzen.

Tut ihr das nicht, sieht es für das Finanzamt schnell so aus, dass euch nicht daran gelegen ist in die schwarzen Zahlen zu kommen.


2. Preisniveau

Natürlich geht das Ganze auch andersrum.

Bietet ihr eure Produkte oder Leistungen einfach zu günstig oder viel zu teuer an, habt dadurch keine oder eine zu kleine Marge oder zwar eine riesige Marge, aber eine viel zu kleine Stückzahl und daher trotzdem keinen Gewinn, spricht das auch eher gegen wirtschaftliches Handeln.


3. Erweiterung des Angebots

Auch über neue oder ergänzende Produkte und Leistungen könnt ihr mehr Kunden generieren oder höhere Margen erzielen.


Wie ernsthaft betreibe ich mein Unternehmen?


Der zeitliche Aufwand kann ebenfalls ein Indikator sein, der euch bei der Argumentation gegenüber dem Finanzamt hilft.

Wenn ihr nur 2 Stunden pro Woche mal ein bisschen was macht, sieht das natürlich weniger ernsthaft aus als wenn ihr beispielsweise eure Arbeitszeit in einem Angestelltenverhältnis reduziert, um mehr Zeit in euer Business investieren zu können.


Außerdem ist es logischerweise auch wichtig, wie ihr nach außen hin auftretet und wie sehr ihr euch um die Kundengewinnung bemüht.

Je professioneller und durchdachter euer Außenauftritt, Marketing und Werbemaßnahmen wirken, desto besser für euch.


Plausible Gründe für Verluste


Solltet ihr euch wirklich bemühen und trotzdem noch Verluste machen, kann man aber dem Finanzamt natürlich auch plausibel erklären, woran das grade liegt.

Hier kann es beispielsweise um notwendige größere Investitionen gehen oder auch um äußere Umstände wie beispielsweise hochaktuell die Situation rund um Corona mit all ihren Ausläufern.

Auch Gesetzesänderungen oder ganz simpel Krankheitsausfälle eurerseits könnten solche Gründe sein.


Und wie immer: Wenn ihr alleine nicht weiterkommt, dann sucht euch einen Steuerberater, der euch den Rücken stärkt, dann wird sich bestimmt eine gute Lösung finden.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.



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