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Wann ihr Kirchensteuer bezahlt - auch wenn ihr ausgetreten seid!



Die meisten von euch werden sie entweder selbst bezahlen oder zumindest davon gehört haben: Neben der Einkommensteuer gibt es in Deutschland auch noch die Kirchensteuer.

Das ist eine pauschale Steuer, die man zahlen muss, wenn man einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört.

Steuerberechtigt sind solche Religionsgemeinschaften, die als sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind.

Das sind aber nicht nur die katholische und die evangelische Kirche, sondern auch andere, sogar auch kleinere Religionsgemeinschaften.

Steuerberechtigt sind zum Beispiel auch orthodoxe Kirchen, jüdische Gemeinden, die Zeugen Jehovas und manche Freikirchen.

Wobei das nicht bedeutet, dass sie auch wirklich Steuern erheben, aber sie könnten es eben.

Die Kirchensteuer ist eine pauschale Steuer, also mit einem fixen Steuersatz, die sich von der Einkommensteuer aus berechnet.

In Baden-Württemberg und Bayern liegt dieser Steuersatz bei 8%, in den übrigen Bundesländern bei 9%.

Und die Kirchensteuer wird, wenn ihr angestellt seid oder Kapitalerträge bekommt, auch direkt mit der Lohnsteuer vom Arbeitgeber beziehungsweise mit der Kapitalertragsteuer von der Bank ans Finanzamt abgeführt.

Wenn ihr Kirchensteuer zahlen müsst, dann ist eure gezahlte Kirchensteuer übrigens als Sonderausgabe wieder absetzbar.

Woher weiß das Finanzamt, ob ich in der Kirche bin?


Die Infos dazu, ob ihr einer Religionsgemeinschaft zugehörig beziehungsweise ein- oder ausgetreten seid, bekommt das Finanzamt – und dadurch dann übrigens auch euer Arbeitgeber beziehungsweise die Bank – vom Bundeszentralamt für Steuern.

Und das kriegt die Infos von den Gemeinden.

Deshalb kommt ihr ums Zahlen der Kirchensteuer auch nicht drumrum, auch wenn ihr eurem Arbeitgeber oder der Bank was Anderes erzählt.

Tatsächlich solltet ihr die Infos da lieber direkt selbst richtig liefern, denn sonst müssen da gegebenenfalls Sachen korrigiert werden und / oder ihr seid verpflichtet eure Einkommensteuererklärung abzugeben, damit das mit der Kirchensteuer da dann glattgezogen werden kann.


Ab wann und bis wann muss ich Kirchensteuer zahlen?


Tretet ihr neu ein, seid ihr übrigens ab dem ersten Tag des nächsten Monats kirchensteuerpflichtig.

Tretet ihr aus, endet eure Pflicht mit dem letzten Tag des Monats, in dem ihr ausgetreten seid.


Wie ist das beim Minijob?


Bei einem Minijob ist die Kirchensteuer übrigens schon in den 2% enthalten, mit denen er pauschal versteuert werden kann.

Das heißt, selbst wenn euer Arbeitgeber sich für die Abwälzung der Pauschalsteuer auf euch als Minijobber entscheidet, braucht ihr keine Sorge haben, dass euch durch die Kirchensteuer weniger überbleibt.

Wenn ihr das mit der Pauschalsteuer beim Minijob nochmal genauer wissen wollt, könnt ihr euch das in diesem Video hier angucken.

Wann muss ich trotz Austritt noch bezahlen?


Jetzt sagen wir aber mal, ihr entscheidet euch, aus welcher Kirche oder Religionsgemeinschaft auch immer auszutreten.

Dann geht ihr vermutlich davon aus, dass ihr ab dem nächsten Monat nichts mehr mit Kirchensteuer zu tun habt.

Da müssen wir euch mit einem ganz klaren “Es kommt drauf an” enttäuschen.

Seid ihr single oder zumindest nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, dann ja, ist das so.

Seid ihr das aber doch, dann kann es sein, dass ihr tatsächlich auch weiterhin was zahlen müsst.

Nämlich dann, wenn euer Partner noch in einer Religionsgemeinschaft ist und deshalb Kirchensteuer zahlen muss, selbst aber kein oder nur ein niedriges Einkommen hat.

Da könnt ihr unter Umständen als Partner dann nochmal mit dran beteiligt werden, wenn ihr zusammenveranlagt werdet.

Und zwar mit dem sogenannten besonderen Kirchgeld.

Hier ist dann aber nicht die Einkommensteuer die Basis für die Berechnung, sondern das gemeinsame zu versteuernde Einkommen, also das, was nach Abzug aller Kosten im Rahmen eurer Einkünfte und nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und so weiter übrigbleibt.

Davon werden dann noch gegebenenfalls vorhandene Kinderfreibeträge abgezogen.

Hier gibt es jetzt keinen fixen Prozentsatz drauf, sondern das Einkommen wird in so einer Art Tabelle gestaffelt und je nach Bereich, in den das eigene zu versteuernde Einkommen dann fällt, ergibt sich Betrag X.

Das besondere Kirchgeld kann aber genau wie die Kirchensteuer zumindest wieder als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Raus kommt man aus der Nummer nur über zwei Wege, wenn man das denn möchte:

Erstens: Beide treten aus.

Zweitens: In ein paar Bundesländern darf das besondere Kirchgeld nicht erhoben werden, wenn man als Nicht-Kirchenmitglied einer Weltanschauungsgemeinschaft angehört, die auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist.

Dafür muss diese Gemeinschaft noch nicht mal Steuern erheben.

Das ist aber nur in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, im Saarland und in Schleswig- Holstein so.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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