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Wann ihr eine Holding braucht - und wann nicht


Die meisten von euch haben schon mal von ihr gehört, manche haben vielleicht auch schon eine gegründet: Die Holding a.k.a. Spardosengesellschaft.

Eine Holdingstruktur kann in einigen Fällen echt sinnvoll sein und euch einen legalen Steuervorteil verschaffen.

Wann sie für euch Sinn macht und warum sie trotz allem weder Allheilmittel noch Wunderformel ist, wollen wir euch heute näherbringen.


Was ist überhaupt eine Holding?


Fangen wir erstmal mit den Basics an.

Die Holdingstruktur ist ein beliebtes Mittel, wenn es um das Thema Steuergestaltung geht.

Eine Holding tut genau das, was man bei ihrem Namen auch vermuten würde - sie hält etwas.

Und zwar Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Diese Beteiligungen verwaltet sie und eine ganz klassische Holding macht auch nur das, das heißt sie hat kein operatives Geschäft.

Andere Begriffe für die Holding sind auch Dach- oder Mutter-Gesellschaft.

Die Unternehmen, an denen die Holding beteiligt ist, nennt man auch Tochter- oder Untergesellschaften.

Und genau die kümmern sich in der Regel um die operativen Tätigkeiten wie Produktion oder das Erbringen von Dienstleistungen.


Das Ganze kann auch unendlich viele Ebenen und unendlich viele nebeneinander existierende Tochtergesellschaften haben.

Damit das aber nicht zu kompliziert wird, kümmern wir uns heute um die einfachste Holdingstruktur mit nur einer Muttergesellschaft und nur einer Tochtergesellschaft.

Um euch die steuerlichen Vorteile vor Augen zu führen, sind die außerdem beide Unternehmen Kapitalgesellschaften, also zum Beispiel zwei GmbHs.


Wie ihr schon merkt, müsst ihr also für eine Holdingstruktur mindestens zwei Gesellschaften gründen.

Die Anteile an der Muttergesellschaft haltet dann ihr als Privatperson in eurem Privatvermögen.

Bedeutet also ihr selbst seid Gesellschafter der Mutter-GmbH.

Die Anteile an der Tochtergesellschaft hält die Muttergesellschaft in ihrem Betriebsvermögen.

Bedeutet also die Mutter-GmbH ist Gesellschafterin der Tochter-GmbH.


Wie ihr mit der Holding Struktur Vorteile schaffen könnt


Ihr könnt das Modell benutzen, um eure einzelnen Geschäftszweige zu ordnen und voneinander zu trennen.

Denkbar wäre beispielsweise je Projekt eine Tochtergesellschaft zu gründen.

Falls ihr verschiedene Produktsparten habt, könntet ihr diese in jeweils eigenen Tochtergesellschaften unterzubringen.

Auch die Aufteilung in eine Produkt-Tochtergesellschaft und eine Dienstleistungs-Tochtergesellschaft gibt es häufiger.


Das ist aber in den meisten Fällen eher was für große Konzerne.

Jedoch kann die Struktur mit den Projekt-Gesellschaften auch im Bereich Immobilien schon früher Sinn machen.


Wie funktioniert der Spardosen-Effekt?


Jetzt kommen wir zu dem wirklich interessanten Punkt.

Die Holding kann nämlich zu einer Art Spardose werden.


Kapitalgesellschaften sind körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Insgesamt ergibt sich dadurch eine Steuerlast in Höhe von ungefähr 30 %.

Das klingt erstmal ganz gut jedoch kommt jetzt schon das große Aber:

Seid ihr als Privatperson Gesellschafter und lasst euch die Gewinne aus der GmbH ausschütten, dann fällt auf diese Ausschüttung noch einmal zusätzlich Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % an.

Dazu haben wir euch auch in diesem Video schon viel erklärt.

Das heißt, danach bleibt nicht mehr ganz so viel Geld übrig, mit dem ihr weiterarbeiten könnt.

Das ist natürlich blöd.


Hier kommt die tolle Steuerentlastung der Holding ins Spiel, die aus dem §8b KStG resultiert.

Schüttet ihr die Gewinne der operativen GmbH nämlich nicht an euch als Privatperson aus, sondern an eine weitere Kapitalgesellschaft - nämlich die Holding - ist das zu 95 % steuerfrei.

Lediglich 5 % des Gewinns werden als sogenannte nicht abziehbare Betriebsausgaben behandelt und dadurch versteuert und das mit den oben erklärten 30 %.

5 % mal 30 % ergibt dann also im Endeffekt bei dieser Ausschüttungsvariante1,5 % Steuern auf die weitergeleiteten Gewinne der operativen GmbH in der Holding

Das ist ziemlich günstig und es bleibt richtig viel von dem Geld übrig, was ihr jetzt mit der Holding weiter investieren könnt.


Warum die Holding für Start-Ups interessant ist


Genau die gleiche Steuerbegünstigung gibt es übrigens auch für die Gewinne aus dem Verkauf einer Kapitalgesellschaft, an der die Holding beteiligt ist.

Deswegen stellen Start-Ups ihr Unternehmen auch häufig gleich zu Anfang in einer Holding-Struktur auf, wenn sie vorhaben ihr Unternehmen später für gutes Geld zu verkaufen, also ihren Exit planen.

Dann liegt das Geld, kaum versteuert, in der Holding und sie können sich ihrem nächsten Projekt widmen.

Die Holding ist also eine steueroptimale Spardose für Reinvestitionsvorhaben.


Was ihr noch mit der Holding machen könnt


Außerdem kann die Holding aber auch beispielsweise Immobilien erwerben, Gesellschafter-Darlehen vergeben oder auch die Altersvorsorge der Gesellschafter organisieren und optimieren.

Das geht aber wieder in eine ganz andere Richtung und ist vielleicht etwas für ein neues Video :)


Wann ihr keine Holding gründen solltet


Ihr wisst also jetzt, warum und für wen die Holding sinnvoll ist.

Aber wann solltet ihr besser die Finger von ihr lassen und warum?


Zwei Kapitalgesellschaften bringen auch mehr Arbeit und höhere Kosten mit sich, denn ihr müsst zwei mal die Gründung durchführen und bezahlen, habt zwei Buchführungen, zwei Jahresabschlüsse, zwei Offenlegungen und auch zwei mal Steuererklärungen.

Das kostet natürlich alles Geld.


Wenn ihr also nur nebenberuflich gründet und nicht wisst, ob das Ganze größer werden kann oder soll oder ihr euch vielleicht erstmal ein bisschen ausprobieren wollt, ist die Holding ein bisschen wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.


Ihr könnt die Holding-Struktur auch immer noch nachträglich aufbauen, das ist zwar etwas komplizierter als sie direkt am Anfang zu gründen, aber möglich und für euch in dem Fall vielleicht die bessere Wahl.


Außerdem macht die Holding wenig Sinn, wenn ihr das, was ihr mit eurem Unternehmen verdient, komplett oder größtenteils tatsächlich zum Leben, also für private Kosten, braucht.

Denn dann kommt der Steuervorteil - unser "Spardosen-Effekt" - nicht zustande, weil ihr an euch als Privatperson ausschüttet und damit wieder die 25 % Abgeltungsteuer anfallen.


Fazit


Jetzt solltet ihr also wissen, was wir damit meinen, dass die Holding kein Allheilmittel ist.

Es gibt einige Fälle, in denen sie ein tolles Mittel zur Steuergestaltung und -optimierung ist, aber es ist auch nicht für Jeden was.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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