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Volle Kostenerstattung vom Finanzamt? - Eure Steuerfragen



Können wir einfach die Steuerklassen wechseln?


Heute geht es zu allererst mal um ein allseits beliebtes Thema – Steuerklassen.

Die Frage ist, ob es problemlos möglich ist, von Steuerklasse 4/4 in Steuerklasse 3/5 zu wechseln.

Und Tatsache ja: Hier haben wir mal was, was mehr als problemlos möglich ist.

Und die Elternzeit ist sogar einer der wenigen Fälle, in denen die Steuerklassenkombination 3/5 auch tatsächlich einen finanziellen Unterschied machen kann, aber dazu gleich nochmal mehr.

Bevor ihr jetzt alle aufschreit – ja, es ist richtig, dass die Steuerklassenkombinationen unterjährig bei der Gehaltsabrechnung auch schon einen finanziellen Unterschied machen.

Was viele aber nicht wissen, ist, dass sobald die Steuererklärung abgegeben ist, die Steuerklassen rein von der Steuerlast her keinen Unterschied machen.

Deshalb ist es auch in vielen Fällen unnötig, sich über die richtige Steuerklassenkombi viele Gedanken zu machen.

Bei Steuerklasse 4 werdet ihr bei der Gehaltsabrechnung quasi jeder eigenständig betrachtet und beide Ehepartner haben ihre ganz normalen jeweiligen Freibeträge und so.

Heißt zum Beispiel bei beiden Ehepartnern wird im Rahmen der Gehaltsabrechnung unterjährig anteilig schon der jeweilige Grundfreibetrag von 10.908€ berücksichtigt.

Gibt man dann die Einkommensteuererklärung ab, hat man – vorausgesetzt man hat keine anderen Einkünfte wie Vermietung oder so – dann meistens eine Erstattung.

Bei Steuerklasse 3/5 ist es so, dass die Freibeträge von demjenigen mit Steuerklasse 5 auf denjenigen mit Steuerklasse 3 übertragen werden.

Bei demjenigen mit Steuerklasse 5 wird also zum Beispiel der Grundfreibetrag unterjährig nicht berücksichtigt und dementsprechend wird das Gehalt quasi ab dem ersten Euro versteuert.

Deshalb hat derjenige mit Steuerklasse 5 also dann auch relativ gesehen viel höhere Abzüge und weniger netto übrig.

Bei demjenigen mit Steuerklasse 3 wird dafür der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt, deshalb gibt’s hier dann auch relativ gesehen niedrigere Abzüge und ein höheres Netto.

Bei dieser Steuerklassekombination muss man dann verpflichtend eine Steuererklärung abgeben und bei der kann dann auch schonmal gerne eine Nachzahlung rauskommen.

Insgesamt übers ganze Jahr inklusive Steuererklärung gesehen sind die Steuern, die man zahlt, aber in Summe dieselben.

Bei 4/4 zahlt man nur unterjährig eher mehr und kriegt dafür bei der Erklärung eher mehr zurück, bei 3/5 zahlt man unterjährig eher weniger und muss dafür eher mit einer Nachzahlung rechnen.

Das haben wir euch in diesem Video hier aber auch schon genauer erklärt.

Wenn aber einer wegen Elternzeit gar nicht arbeitet, dann stört denjenigen ja gar nicht, wenn die Freibeträge auf den anderen übergehen, weil man ja in der Zeit eh kein Gehalt bezieht.

Und deshalb kann man da dann auch sagen, derjenige, der weiterarbeitet, kriegt die Steuerklasse 3, damit man eben unterjährig schonmal etwas mehr Geld zur Verfügung hat.

Im Kopf behalten sollte man allerdings, dass es trotzdem zu Nachzahlungen kommen kann, wenn derjenige, der nicht arbeitet noch Elterngeld bezieht, weil sich durch den Progressionsvorbehalt der Steuersatz erhöht.

Was aber noch viel sinnvoller ist, ist, wenn man vor der Elternzeit schon in Steuerklasse 3/5 wechselt, aber genau andersrum – also, der, der in Elternzeit gehen wird, kriegt Steuerklasse 3 – weil man so das Elterngeld erhöhen kann.

Wenn ihr dazu, wie man das alles am sinnvollsten plant, mal ein eigenes Video haben wollt, dann schreibt uns das doch mal auf YouTube in die Kommentare, dann nehmen wir uns das gerne einmal für euch vor.

Übrigens könnt ihr die Steuerklasse mittlerweile sogar mehrmals im Jahr wechseln und das gilt dann grundsätzlich ab dem nächsten Monat.

Ein Tutorial für den Antrag auf Steuerklassenwechsel haben wir auch schon für euch in Planung.

Wie viel Steuern zahle ich auf Aktienverkäufe?


Die zweite Frage dreht sich um Aktiengewinne und Verluste und wie man die miteinander verrechnen kann.

Wir haben euch in unserer Playlist “Investieren” schon ganz viel zur Besteuerung von Kapitalerträgen erklärt und dazu gehören eben auch Gewinne und Verluste aus Aktienverkäufen.

Das Wichtigste, was man wissen muss, ist, dass Kapitaleinkünfte mit der Kapitalertragsteuer beziehungsweise Abgeltungsteuer besteuert werden.

Die liegt bei fix 25%.

Drauf können aber noch der Soli und die Kirchensteuer kommen.

Versteuert wird eigentlich immer nur das, was unterm Strich für euch übrigbleibt.

Bei Aktienverkäufen gibt es jetzt aber die Besonderheit, dass die Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden dürfen - zumindest Stand jetzt noch.

Da ja nach einem Beispiel gefragt wurde, machen wir jetzt mal ein ganz einfaches.

Damit es schön einfach bleibt, lassen wir den Sparerpauschbetrag außen vor.

Stellt euch vor, ihr habt eine Aktie für 100€ gekauft.

Jetzt verkauft ihr sie für 50€.

Dann rechnet ihr 50€ minus 100€ und kommt auf -50€.

Ihr habt also einen Verlust in Höhe von 50€ gemacht.

Dieser Verlust wird jetzt aber nicht mit, zum Beispiel, Dividendenerträgen verrechnet.

Sagen wir also, ihr habt im selben Jahr auch noch 100€ an Dividenden ausgeschüttet bekommen.

Für euch habt ihr unterm Strich also 50€ raus, nämlich die 100€ Dividende abzüglich der 50€ Aktienverlust.

Weil das aber eben nicht miteinander verrechnet werden darf, fallen trotzdem 25€ Steuern an, nämlich auf diese 100€ Dividende.

Jetzt sagen wir aber mal, ihr habt jetzt keine Dividende bekommen, sondern habt stattdessen noch eine andere Aktie verkauft.

Die habt ihr mal für 100€ gekauft und habt sie jetzt im selben Jahr wie die erste Aktie für 200€ verkauft.

Damit habt ihr dann einen Aktiengewinn von 200€ minus 100€ gleich 100€.

Also 100€ Aktiengewinn statt 100€ Dividende.

In diesem Fall werden jetzt die 50€ Verlust aus dem einen Aktienverkauf mit dem Gewinn aus dem anderen Aktienverkauf verrechnet.

Also 100€ minus 50€ gleich 50€.

Und jetzt fallen nur auf diese übrigen 50€ die 25% Steuern an, also 12,50€.

Ihr seht also, dass man dadurch, dass man die Verluste aus Aktienverkäufen nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnen kann, mehr Steuern in dem Jahr zahlt, nämlich 25€ statt 12,50€.

Aber keine Sorge, eure Verluste gehen nicht einfach verloren, wenn ihr sie in dem Jahr, in dem ihr sie hattet, nicht mit passenden Gewinnen verrechnen konntet.

Die werden dann immer weiter mit in die folgenden Jahre geschleppt, bis es Gewinne aus Aktienverkäufen gibt und dann werden die darauf angerechnet.

Das alles findet ihr aber im Detail auch in unserer Playlist.

Bekomme ich meine Kosten vom Finanzamt erstattet?


Bei der dritten Frage durfte sich Jemand über eine hohe Einkommensteuererstattung vom Finanzamt freuen.

Es wurden Wohnungen gekauft und die wurden renoviert und möbliert.

Jetzt ist die Frage, ob es sein kann, dass die Abschreibung und die sonstigen Aufwendungen vom Finanzamt 1:1 zurückgezahlt werden.

Hier können wir direkt ganz klar sagen: Nein!

Das Finanzamt erstattet niemals 100% der Kosten, die man hat.

Generell ist die Erstattung, die man bei der Steuererklärung bekommen kann, immer nur eine Erstattung schon gezahlter Steuern.

Das ist ein wichtiger Punkt, den viele nicht verstehen.

Das bedeutet auch: Wenn ihr unterjährig keine Steuern gezahlt habt, dann könnt ihr auch keine Steuern erstattet bekommen!

Zu hohen Erstattungen kann es unter Anderem kommen, wenn man sehr hohe Werbungskosten hatte.

Wenn man jetzt vielleicht zusätzlich zu den hohen Kosten auch noch keine Mieteinnahmen in dem Jahr hatte, weil die Renovierung erst noch abgeschlossen werden musste und noch keine Mieter einziehen konnten, dann entsteht bei den Vermietungseinkünften schnell ein hoher Verlust.

Dieser Verlust wird dann mit anderen Einkunftsarten – zum Beispiel eurem Gehalt – verrechnet.

Das, was dann nach dieser Verrechnung übrig bleibt an Einkommen, wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Der ist bei niedrigerem Einkommen ja zusätzlich auch noch niedriger, weil wir in Deutschland einen progressiven Steuersatz haben.

Von all dem weiß euer Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung ja aber nichts, der führt die Steuer so ab, als wäre euer Gehalt euer einziges Einkommen.

Dadurch kann es dann sein, dass ihr unterjährig über die Gehaltsabrechnung viel mehr Steuern gezahlt habt, als ihr hättet zahlen müssen, weil eben durch diese Verluste euer Einkommen eigentlich deutlich niedriger ist.

Und diese zu viel gezahlten Steuern kriegt ihr dann eben erstattet.

Wir haben schon eine kleine neue Reihe angefangen, in der wir euch genau erklären, wie das mit der Ermittlung des Einkommens und der Berechnung der Steuer überhaupt funktioniert.

Die Videos dürften euch helfen, besser zu verstehen, an welcher Stelle und wie sich Werbungskosten wie zum Beispiel Abschreibungen und Fahrtkosten auswirken.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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